Mitteilung 002
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2020) 02967
Richtlinie (EU) 2015/1535
Übersetzung der Mitteilung 001
Notifizierung: 2020/0504/UK
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 202002967.DE)
1. MSG 002 IND 2020 0504 UK DE 10-08-2020 UK NOTIF
2. UK
3A. Department for Business, Energy and Industrial Strategy
Economic Partnership Directorate
1 Victoria Street
London, SW1H 0ET
Email: technicalregulations@beis.gov.uk
3B. Department of Finance
Clare House, 303 Airport Road, Belfast, BT3 9ED
Contact: info.bru@finance-ni.gov.uk
4. 2020/0504/UK - B00
5. Änderung der Teile B (Werkstoffe und Verarbeitung) und C (Baureifmachung des Geländes und Schutz vor Kontaminanten sowie vor Feuchtigkeit) der „Bauverordnung (Nordirland) von 2012 (in geänderter Fassung)“, um Brandschutz- bzw. Radonproblemen zu begegnen.
6. Siehe Inhaltszusammenfassung.
Die neue Vorschrift 23 Absatz 2 gilt für „einschlägige Gebäude“ im Sinne der Definition, wenn das Bauvorhaben Folgendes umfasst:
i) die Errichtung eines Gebäudes;
ii) die Änderung oder Erweiterung eines Gebäudes oder
iii) eine wesentliche Änderung der Nutzung eines Gebäudes, die zu einem einschlägigen Gebäude führt.
Die PHE-Veröffentlichung „Radon in Nordirland: Richtwertatlas“ wird verwendet, um zu bestimmen, ob sich ein Wohngebäude in einem Radongebiet befindet oder nicht, wenn der Bau Folgendes umfasst:
i) die Errichtung eines Wohngebäudes;
ii) die Änderung oder Erweiterung eines Wohngebäudes oder
iii) eine wesentliche Änderung der Nutzung eines Gebäudes, die zu einem Wohngebäude führt.
7. -
8. Durch die Änderung der „Bauverordnung (Nordirland) von 2012 (in geänderter Fassung)“ wird:
1. eine neue Vorschrift 23 Absatz 2 in Teil B eingeführt (siehe Seite 5 der Technischen Broschüre B), wonach Materialien an Außenwänden von „einschlägigen Gebäuden“ erforderlich sind, um eine Mindestleistungsklassifizierung „Verhalten im Brandfall“ zu erreichen, die die Verwendung brennbarer Materialien an den Außenwänden dieser Gebäude effektiv verbietet. Die Vorschläge bedeuten, dass Materialien, die Teil einer Außenwand oder eines bestimmten Anbauteils eines einschlägigen Gebäudes werden, mindestens der Klasse A2-s1, d0 oder A1 nach europäischer Klassifizierung gemäß der Norm BS EN 13501-1:2018 entsprechen.
Mit der Änderung werden auch neue Leitlinien in der Technischen Broschüre E (Brandschutz) in Bezug auf „Bewertungen anstelle von Prüfungen“ oder Schreibtischstudien unter einem anderen Namen eingeführt (siehe Seite 28 der Technischen Broschüre E).
2. die Definition von „Radongebiet“ in Teil C (siehe Seite 6 der Technischen Broschüre C) geändert, um die Veröffentlichung von Public Health England von 2015 „Radon in Nordirland: Richtwertatlas“ zu berücksichtigen. Diese Veröffentlichung wird verwendet, um festzustellen, ob sich ein Wohngebäude in einem Radongebiet befindet.
9. 1. Seit dem Grenfell-Brand wurde viel über die Einhaltung der Anforderung der Bauverordnung diskutiert, laut der Außenwände an Gebäuden der Ausbreitung eines Brandes angemessen standhalten müssen. Das Ziel der Änderung der Politik besteht darin, Sicherheit in Bezug auf die Materialien zu schaffen, die in Außenwandsystemen bestimmter Gebäude („einschlägige Gebäude“) zu verwenden sind.
Auch in Bezug auf die Anforderungen an die externe Brandausbreitung gab es Bedenken hinsichtlich des derzeitigen Ansatzes für die Verwendung von Bewertungen anstelle von Prüfungen (Assessments in lieu of tests, AILOTs) für Verkleidungssysteme. Durch den Vorschlag für neue Leitlinien in der Technischen Broschüre E (Brandschutz) soll sichergestellt werden, dass AILOTs nur verwendet werden, wenn dies angemessen ist und hinreichende, einschlägige Prüfnachweise vorliegen, und dass sie von fachkundigen Mitarbeitern in entsprechend zertifizierten Organisationen durchgeführt werden.
2. Public Health England (PHE) und der British Geological Survey veröffentlichten 2015 einen aktualisierten Atlas von Radonkarten für Nordirland, der auf geologischen Informationen des Geological Survey of Northern Ireland und Tausenden von Radonmessungen basiert. Dieser Atlas bietet eine viel genauere Radonkarte für Nordirland und durch ihn wird gewährleistet, dass Radonmessungen in Wohngebäuden auf der neuesten wissenschaftlichen Bewertung des Radonrisikos basieren.
10. Es liegt kein Grundlagentext vor
11. Nein
12. -
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16. TBT-Aspekt
Nein - der Entwurf hat keine erheblichen Auswirkungen auf den internationalen Handel
SPS-Aspekt
Nein - der Entwurf hat keine erheblichen Auswirkungen auf den internationalen Handel
Nein – der Entwurf ist keine gesundheitspolizeiliche oder pflanzenschutzrechtliche Maßnahme
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Europäische Kommission
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