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TRIS - European Commission

Wenn Sie von einem Vorhaben Kenntnis erlangt haben, das Probleme verursachen oder Hemmnisse für Ihre beruflichen Tätigkeiten entstehen lassen könnte, zögern Sie nicht, der Europäischen Kommission Ihre Meinung mitzuteilen. Die Kommission wird diese Bemerkungen bei der Analyse des im Rahmen der Richtlinie 98/34/EG notifizierten Entwurfs einer neuen Rechtsvorschrift berücksichtigen.

An wen soll ich mich wenden?

Interessierte können ihre Bemerkungen direkt an die Europäische Kommission, GD GROW, Referat B2 „Verhinderung technischer Hemmnisse“, senden. Alle Anschriften und E-Mail-Adressen sind unter  „Kontakt“ zu finden.

Welche Informationen sollte ich senden und wann?

Sie können sich per E-Mail an uns wenden. Die E-Mail sollte den Namen Ihres Unternehmens, die Nummer der Notifizierung und den Gegenstand der Notifizierung enthalten. Außerdem sollten Sie darin angeben, warum Ihrer Ansicht nach Hemmnisse für Ihre Tätigkeiten entstehen könnten (z. B. weil die Maßnahme eine Diskriminierung von ausländischen Erzeugnissen gegenüber nationalen Erzeugnissen bedeutet, weil sie zu übermäßigen Belastungen führt oder weil sie nicht mit dem EU-Recht in Einklang steht).

Wir empfehlen Ihnen, sich schnellstmöglich an uns zu wenden, damit wir genug Zeit haben, um Ihre Bemerkungen zu analysieren und bei Bedarf zusätzliche Fragen stellen können. Idealerweise sollten wir Ihre Bemerkungen mindestens 5 Wochen vor dem Ende der in der TRIS-Datenbank angegebenen Stillhaltefrist erhalten.

Was geschieht als Nächstes?

Die Europäische Kommission beschließt auf der Grundlage der Reaktionen von Unternehmen und ihrer eigenen Analyse, ob eine Reaktion im Rahmen des 2015/1535 Verfahrens erfolgt. Ist dies der Fall, wird die Reaktion dem notifizierenden Mitgliedstaat übermittelt.

Die Information, dass eine Reaktion im Rahmen der Richtlinie (EU) 2015/1535 übermittelt wurde, wird auf der öffentlichen TRIS-Website bereitgestellt. Der Inhalt der Reaktionen ist jedoch nicht öffentlich zugänglich. Der Zugang hierzu wird durch die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission geregelt. Sie können den Zugang zu diesen Dokumenten beantragen, indem Sie eine E-Mail an GROW-ACCES-DOCUMENTS@ec.europa.eu senden, in der Sie das Dokument von Interesse angeben.