Mitteilung 002
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2022) 00194
Richtlinie (EU) 2015/1535
Übersetzung der Mitteilung 001
Notifizierung: 2022/0032/F
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 202200194.DE)
1. MSG 002 IND 2022 0032 F DE 21-01-2022 F NOTIF
2. F
3A. Ministères économiques et financiers
Direction générale des entreprises
SQUALPI
Bât. Sieyès -Teledoc 143
61, Bd Vincent Auriol
75703 PARIS Cedex 13
d9834.france@finances.gouv.fr
3B. Ministère de la transition écologique
Commissariat général au développement durable
Service de l'économie verte et solidaire
Tour Séquoïa
92055 Paris-La Défense Cedex
4. 2022/0032/F - H00
5. Reihenfolge in Bezug auf die Kriterien, Unterkriterien und Bewertungssystem für die Berechnung und Anzeige des Reparaturindex von Roboterstaubsaugern.
6. Roboter- und Haushaltsstaubsauger
7. -
8. Der Reparierbarkeitsindex besteht aus einer Punktzahl von zehn, die zum Zeitpunkt des Kaufs angezeigt werden soll, um die Verbraucher über die Kategorien elektrischer und elektronischer Produkte zu informieren. Diese Punktzahl wird erreicht, indem eine Gesamtpunktzahl von 100 Punkten durch zehn nach fünf Kriterien geteilt wird, die jeweils von zwanzig und gleichem Gewicht bewertet werden, wodurch die Reparierbarkeit der betreffenden Produkte beurteilt werden kann. Dabei handelt es sich um folgende Kriterien: vom Hersteller vorgelegte Unterlagen, „Demontage-Ease“ des Produkts, Verfügbarkeit von Ersatzteilen, Verhältnis zwischen dem Preis des teuersten Ersatzteils und dem Preis des Originalprodukts, Nutzungszähler (fakultativ) oder andere spezifische Kriterien für die betreffende Produktkategorie. Diese Verordnung gilt für Roboter- und Haushaltsstaubsauger im Sinne von Artikel 2 Absätze 8 und 16 der geänderten Verordnung (EU) Nr. 666/2013 der Kommission vom 8. Juli 2013 zur Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Staubsaugern.
Es legt die Kriterien, Unterkriterien und Scoring-System für Roboterstaubsauger zur Berechnung des Reparierbarkeitsindex nach Modellen fest.
Hersteller, Einführer oder andere Parteien, die Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr bringen, müssen den Index für die betreffenden Produktkategorien berechnen und diese Informationen, einschließlich Roboterstaubsaugern, zur Verfügung stellen.
9. Die Richtlinie (EU) 2018/851 über Abfälle legt den Mitgliedstaaten nahe, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Abfallaufkommen zu verhindern. Darüber hinaus umfasst der Europäische Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft (KOM(2020) 98) zu seinen Zielen die Verbesserung der Nachhaltigkeit und Reparierbarkeit von Produkten. Die Konsultation der Interessenträger im Rahmen des Fahrplans für die Kreislaufwirtschaft, der von der Regierung am 23. April 2018 vorgelegt wurde, ergab die Maßnahme Nr. 10, die verbindliche Informationen über die Reparierbarkeit elektrischer und elektronischer Produkte enthält. Die Maßnahme zielt darauf ab, einen verantwortungsvollen Konsum zu fördern, indem die Verbraucherinformation durch die Einrichtung und obligatorische Darstellung eines einfachen Index für die Reparaturfähigkeit einiger dieser Produkte verbessert wird. Dieser Index soll den Verbraucher darüber informieren, wie einfach es ist, die betroffene Ware zu reparieren. Diese Maßnahme zielt somit einerseits darauf ab, die Asymmetrie der Informationen zwischen Verbrauchern und Herstellern oder Händlern über die Reparierbarkeit von Produkten auszugleichen und andererseits die Hersteller zu ermutigen, die Reparaturfähigkeitskriterien in die Gestaltung ihrer Produkte zu integrieren und so zu Produkten zu neigen, die haltbarer sind, weil sie robuster sind, weil sie „Ökodesign“ sind. Mit dieser Maßnahme besteht ein vernünftiger Ehrgeiz darin, die Ausfälle von Elektro- und Elektronikprodukten zu verringern, die dazu führen, dass die Reparaturen im französischen Werkstättennetz innerhalb von fünf Jahren auf 60 % zurückgehen, verglichen mit 40 % heute. Aus ökologischer Sicht wird Frankreich mit dieser Maßnahme sein nationales Ziel verfolgen, den Ressourcenverbrauch im Zusammenhang mit dem französischen Verbrauch zu senken: Verringerung des Ressourcenverbrauchs gegenüber dem BIP um 30 % im Vergleich zu 2010 bis 2030 (Gesetz Nr. 2015-992). Mehr reparierbare und damit langlebigere Produkte werden wirksam zu einer Verringerung des Ressourcenverbrauchs (Verringerung des Bedarfs an neuen Produkten), einer Verringerung der Menge an Elektro- und Elektronik-Altgeräten und einer damit verbundenen Verringerung der Treibhausgasemissionen führen.
Die Kategorie Roboterstaubsauger wurde für die Umsetzung des Index der Reparaturfähigkeit ausgewählt, da diese Geräte im Allgemeinen in Frankreich verwendet werden, die Auswirkungen dieser Verwendung auf die Haushaltshaushalte und die durch dieses Produkt verursachten Umweltauswirkungen.
10. Verweise auf Grundlagentexte: Dekret Nr. 2020-1757 vom 29. Dezember 2020 über den Index der Reparaturfähigkeit von Elektro- und Elektronikgeräten
11. Nein
12. -
13. Nein
14. Nein
15. -
16. TBT-Aspekt
Ja
SPS-Aspekt
Nein – Der Entwurf ist keine gesundheitspolizeiliche oder pflanzenschutzrechtliche Maßnahme.
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Europäische Kommission
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