Mitteilung 902
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2016) 03454
Informationsverfahren EG - EFTA
Übersetzung der Mitteilung 901
Notifizierung: 2016/9040/N
Notificación - Oznámení - Notifikation - Notifizierung - Teavitamine - Γνωστοποίηση - Notification - Notification - Notifica - Pieteikums - Pranešimas - Bejelentés - Notifika - Kennisgeving - Zawiadomienie - Notificação - Hlásenie-Obvestilo - Ilmoitus - Anmälan - Нотификация : 2016/9040/N - Notificare.
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 201603454.DE)
1. MSG 902 IND 2016 9040 N DE 11-11-2016 N NOTIF
2. N
3A. ROYAL MINISTRY OF TRADE, INDUSTRY AND FISHERIES
Department for Trade Policy
P.O.BOX 8090 DEP
N-0032 OSLO
Norway
3B. The Norwegian Food Safety Authority
P.O. 383
N-2381 Brumunddal
4. 2016/9040/N - C80A
5. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel
6. Nahrungsergänzungsmittel
7. - Richtlinie 2000/13/EG über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür
8. Nationale Höchstmengen an Folsäure, Magnesium, Vitamin C, Kalzium und Vitamin D in Nahrungsergänzungsmitteln, vgl. Artikel 5 der Richtlinie 2002/46/EG. Separate Höchstmengen für Kleinkinder von 1 bis 3 Jahren, Kinder von 3 bis 11 Jahren, Jugendliche von 11 bis 18 Jahren und Erwachsene ab 18 Jahren. Besondere Anforderungen für die Etikettierung von Nahrungsergänzungsmitteln, die spezifische Mengen an Folsäure, Kalzium, Vitamin C und Vitamin D, bezogen auf die vom Hersteller empfohlene Tagesdosis, enthalten. Die Maßnahmen, die eine zusätzliche obligatorische Lebensmittelkennzeichnung erfordern, wurden auch gemäß Artikel 39 und 45 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel notifiziert.
9. Norwegen hat im Jahr 2004 die Richtlinie 2002/46/EG über Nahrungsergänzungsmittel umgesetzt und die bestehenden nationalen Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe, bezogen auf die Tagesdosis, wurden beibehalten. Diese nationalen Höchstmengen werden festgelegt, um sicherzustellen, dass Nahrungsergänzungsmittel mit Vitaminen und Mineralien für die gesamte gesunde Bevölkerung sicher sind. Da die bestehenden Höchstmengen jedoch veraltet sind, werden sie nun überarbeitet. Es wird vorgeschlagen, für verschiedene Altersgruppen (Kleinkinder, Kinder, Jugendliche, Erwachsene) separate Höchstmengen festzulegen, um die Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln zu ermöglichen, die an verschiedene Verbrauchergruppen angepasst sind.
Es wird vorgeschlagen, die bestehenden Höchstmengen für Magnesium und Kalzium von 600 mg bzw. 1500 mg in Übereinstimmung mit den vom Norwegischen Wissenschaftlichen Ausschuss für Lebensmittelsicherheit (Norwegian Scientific Committee for Food Safety, NSCFS) vorgeschlagenen zulässigen Höchstdosen (ULs) und den aktualisierten Verzehrmengen (siehe Link unten) zu verringern. Auf der Grundlage wissenschaftlicher Gutachten des NSCFS wird vorgeschlagen, die bestehenden Höchstmengen für Folsäure und Vitamin D für die jüngsten Altersgruppen zu verringern und für die älteren Altersgruppen zu erhöhen. Die Erhöhung der Höchstmenge für Vitamin C wird für alle Altersgruppen auf der Grundlage eines wissenschaftlichen Gutachtens des NSCFS vorgeschlagen.
Die Differenzierung der Höchstmengen für unterschiedliche Altersgruppen bedeutet, dass eine Nahrungsergänzung für bestimmte Altersgruppen (in der Regel Erwachsene) Mengen an Vitaminen/Mineralien enthalten kann, die für jüngere Altersgruppen ein Gesundheitsrisiko darstellen, da die Höchstdosen für diese Altersgruppen überschritten werden. Daher haben wir es als notwendig erachtet, zum Schutz der öffentlichen Gesundheit eine zusätzliche obligatorische Lebensmittelkennzeichnung vorzuschreiben. Durch besondere Anforderungen an die Etikettierung von Nahrungsergänzungsmitteln, die spezifische und hohe Mengen an Folsäure, Kalzium, Vitamin C und Vitamin D, bezogen auf die Tagesdosis, in einer abgemessenen kleinen Mengeneinheit enthalten, soll gewährleistet werden, dass das Produkt der entsprechenden Altersgruppe zugeordnet werden kann und gegenüber dem Verbraucher eindeutig klargestellt wird, dass sich der Verbrauch bestimmter Mengen an Vitaminen oder Mineralien nachteilig auf die Gesundheit bestimmter Altersgruppen auswirken kann. Die obligatorischen Angaben werden im Sinne des Schutzes der öffentlichen Gesundheit gemäß Artikel 39 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 als unerlässlich angesehen.
Zu beachten sind die Links zu den betreffenden wissenschaftlichen Gutachten des NSCFS für
1) Magnesium: http://www.vkm.no/dav/f9ef23feb7.pdf,
2) Kalzium und Vitamin C: http://www.vkm.no/dav/289a369b0c.pdf,
3) Folsäure: http://www.vkm.no/dav/86f93d4c96.pdf sowie
4) Vitamin D: http://vkm.no/dav/422f24e6e0.pdf
10. Verweis auf Grundlagentexte: Verordnung Nr. 755 vom 20. Mai 2004 über Nahrungsergänzungsmittel (zur Umsetzung der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Nahrungsergänzungsmittel in Norwegen). Siehe: https://lovdata.no/dokument/SF/forskrift/2004-05-20-755?q=kosttilskudd
Grundlagentexte wurden im Rahmen einer früheren Notifizierung übermittelt: 2003/9008/N
11. Nein
12. -
13. Nein
14. Nein
15. Siehe die norwegische nationale Anhörung der Öffentlichkeit: http://www.mattilsynet.no/mat_og_vann/spesialmat_og_kosttilskudd/kosttilskudd/revisjon_av_nasjonale_maksimumsgrenser_for_vitaminer_og_mineraler_i_kosttilskudd__separate_maksimumsgrenser.24618.
16. TBT-Aspekt
Nein - der Entwurf hat keine erheblichen Auswirkungen auf den internationalen Handel.
SPS-Aspekt
Nein - der Entwurf hat keine erheblichen Auswirkungen auf den internationalen Handel.
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