Mitteilung 002
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2020) 04519
Richtlinie (EU) 2015/1535
Übersetzung der Mitteilung 001
Notifizierung: 2020/0801/NL
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 202004519.DE)
1. MSG 002 IND 2020 0801 NL DE 15-12-2020 NL NOTIF
2. NL
3A. Ministerie van Financiën
Belastingdienst/Douane
Centrale dienst voor in- en uitvoer
3B. Ministerie van Landbouw, Natuur en Voedselkwaliteit
Directie Wetgeving en Juridische Zaken
4. 2020/0801/NL - C90A
5. Beschluss vom [Datum] zur Änderung des Tierhalterbeschlusses aufgrund einer Anpassung des Verbots der Verwendung von Stromstoßgeräten
6. Geräte, die sich dafür eignen, einem Hund Stromstöße zu versetzen, mit Ausnahme elektrischer Zäune.
7. -
8. Mit dem vorliegenden Regelungsentwurf soll die Verwendung von Stromstoßgeräten bei Hunden verboten werden. Das Ziel des Regelungsentwurfs besteht in der Verbesserung des Wohlergehens von Hunden. Elektrische Zäune wurden in dem Regelungsentwurf von dem Verbot ausgenommen. Außerdem wurden Ausnahmen für die Verwendung von Stromstoßgeräten bei der gewerblichen Durchführung von veterinärmedizinischen Behandlungen und für die Verwendung bei der Ausführung von staatlichen Aufgaben im Bereich der öffentlichen Ordnung und Sicherheit aufgenommen.
Artikel I enthält möglicherweise technische Vorschriften.
9. Die Verwendung von Stromstoßgeräten bei einem Hund beinhaltet ein hohes Risiko einer Beeinträchtigung des Wohlbefindens des Hundes, sowohl auf kurze als auch auf lange Sicht. Stromstöße können bei Hunden zu Angst, Stress, Aggressivität, Phobien und dauerhaften Beeinträchtigungen des Vertrauensverhältnisses zwischen Halter und Hund führen.
Stromstoßgeräte werden bei Hunden unter anderem beim Training eingesetzt. Eine fundierte wissenschaftliche Grundlage, aus der sich ergibt, dass der Einsatz von Stromstößen erforderlich ist oder zu besseren Ergebnissen führt, liegt nicht vor. In der Praxis zeigt sich beispielsweise, dass Soldaten und Polizeibeamte Hunde ohne die Verwendung von Stromstoßgeräten effektiv trainieren und einsetzen können.
Das vorgeschlagene Verbot gilt für alle Personen in den Niederlanden und unterscheidet nicht nach Staatsangehörigkeit. Ferner ist das Verbot aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses, nämlich des Tierwohls, gerechtfertigt. Das Verbot ist dafür geeignet, das angestrebte Ziel zu erreichen: Das Verbot führt zu einem starken Rückgang bei der Verwendung von Stromstößen bei Hunden, was deren Wohlbefinden zugutekommt. Abschließend gehen die Vorschriften nicht über das notwendige Maß hinaus und es existiert kein weniger einschränkendes Mittel, um das Ziel zu erreichen. Für die gewerbliche Durchführung von veterinärmedizinischen Behandlungen und die Verwendung bei der Ausführung von staatlichen Aufgaben im Bereich der öffentlichen Ordnung und Sicherheit wurden schließlich Ausnahmen aufgenommen. Ferner gilt das Verbot ausschließlich für Hunde, da nur für Hunde bekannt ist, dass Stromstoßgeräte verwendet werden, und nur zur Verwendung dieser Geräte bei Hunden wissenschaftliche Artikel erschienen sind.
10. Es liegen keine Grundlagentexte vor
11. Nein
12. -
13. Nein
14. Nein
15. -
16. TBT-Aspekte
Nein, der Entwurf ist weder eine technische Vorschrift noch eine Konformitätsbewertung
SPS-Aspekte
Nein, der Entwurf ist keine gesundheitspolizeiliche oder pflanzenschutzrechtliche Maßnahme
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