Mitteilung 701
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2024) 1953
Informationsverfahren EG - Vereinigtes Königreich in Bezug auf Nordirland
Notifizierung: 2024/7008/XI
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20241953.DE
1. MSG 701 IND 2024 7008 XI DE 19-07-2024 XI NOTIF
2. UK/Northern Ireland
3A. Department for Business and Trade
Old Admiralty Building
London SW1
3B. Department for Environment, Food and Rural Affairs
Extended Producer Responsibility Unit
Seacole Building
2 Marsham Street
London SW1P 4DF
4. 2024/7008/XI - S00E - Umwelt
5. Die Verordnungen über den Umweltschutz (Vapes zur einmaligen Nutzung) (Nordirland) 2024 (Verordnungen über den Umweltschutz (Vapes zur einmaligen Nutzung) (Nordirland) 2024
6. Vapes zur einmaligen Nutzung
7.
8. Mit den Verordnungen über den Umweltschutz (Vapes zur einmaligen Nutzung) (Nordirland) 2024 wird das Verbot des Verkaufs und der Lieferung von Vapes zur einmaligen Nutzung in Nordirland eingeführt. Diese Politik wurde gemeinsam mit den anderen Ländern des Vereinigten Königreichs (England Schottland und Wales) entwickelt, und es wird davon ausgegangen, dass alle Länder des Vereinigten Königreichs ähnliche innerstaatliche Vorschriften vorlegen werden, um ein Verbot einzuführen. Es wird davon ausgegangen, dass sich die vier Nationen an die Zeitpunkte des Inkrafttretens zwischen allen Ländern des Vereinigten Königreichs anschließen werden.
In den Verordnungen wird der Begriff „einmalige Nutzung“ definiert, wenn sie nicht wiederverwendet werden können. Bei nicht wiederverwendbaren Vapes handelt es sich um nicht nachfüllbare, nicht wiederauffüllbare und nicht wiederaufladbare Vapes. Nach den Vorschriften wird es strafbar sein, Vapes zur einmaligen Nutzung zu liefern, anzubieten oder im Besitz zu haben. Dies gilt unabhängig davon, ob sie im Rahmen eines Unternehmens verkauft oder nicht. Die Vorschriften bedeuten, dass eine verurteilte Person mit einer Geldstrafe belegt wird, die den gesetzlichen Höchstbetrag nicht übersteigt, oder wenn sie wegen Anklage mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe oder beidem verurteilt wird.
Für das Vereinigte Königreich gibt es Binnenmarkterwägungen, weshalb der gemeinsame Ansatz bei der Formulierung der Politik, der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften und des Zeitrahmens für die Umsetzung besteht. Diese Notifizierung wird durchgeführt, da diese Rechtsvorschriften eine technische Vorschrift über Einwegwannen enthalten.
9. Die Verwendung von Vapes zur einmaligen Nutzung und damit die Nutzung wertvoller Ressourcen, die nicht ersetzt werden können, nimmt zu. Bei Vapes zur einmaligen Nutzung werden Kunststoffe, Metalle, Verpackungsmaterialien und Batteriekomponenten verwendet, und es handelt sich um einen verschwenderischen Einsatz wertvoller Ressourcen, die schwer recycelbar sind und die nachweislich umweltschädlich sind. Es sind Maßnahmen erforderlich, um weitere Abfälle und anhaltende Risiken für die Umwelt zu vermeiden. Viele Teile der Vapes werden in Deponien verbrannt oder illegal abgelagert oder vermüllt. Es wird geschätzt, dass die Anzahl und Menge der Vapes zur einmaligen Nutzung, die im Vereinigten Königreich verwendet werden, jährlich steigen. Derzeit werden im Vereinigten Königreich schätzungsweise 5 Millionen Vapes zur einmaligen Nutzung entsorgt oder weggeworfen. Die Menge der Vapes zur einmaligen Nutzung, die von Jahr zu Jahr zunehmen, ist besorgniserregend, da sie nicht leicht rezykliert werden können und ihre Zerlegung in ihre Bestandteile teuer sein kann, was bedeutet, dass die Recyclingfähigkeit im Hinblick auf die Kosten unerschwinglich ist.
Ein Verbot wird als notwendig erachtet, um den erforderlichen Umweltschutz innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens zu erreichen und gleichzeitig den Unternehmen eine Frist einzuräumen, um sich an das Verbot anzupassen (6 Monate). Es gibt Alternativen, da das Verbot nicht für wiederverwendbare Vapes gilt, so dass die Auswahl alternativer wiederverwendbarer Optionen nach wie vor möglich sein wird. Die Beschränkung des Verbots aus nicht wiederverwendbare Produkte (Einweg-) ist verhältnismäßig für den Zweck, der erreicht werden soll.
10. Verweise auf die Grundlagentexte: Keine Grundlagentexte verfügbar
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16.
TBT-Aspekt:
Der Entwurf ist eine technische Vorschrift oder eine Konformitätsbewertung.
SPS-Aspekt: Nein
**********
Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
email: grow-dir2015-1535-central@ec.europa.eu