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TRIS - European Commission

Notifizierungsangaben

Entwurf einer Verordnung mit Anforderungen an natürliche Süßungsmittel, Lebensmittel mit süßenden Eigenschaften, Süßwaren, Kakaobohnen, Kakao- und Schokoladenerzeugnisse sowie Honig 6 natürliche Süßungsmittel, Lebensmittel mit süßenden Eigenschaften, Süßwaren, Kakaobohnen, Kakao- und Schokoladeerzeugnisse und Honig 7. 8. Der Verordnungsentwurf ist eine Maßnahme zur Durchführung des Gesetzes Nr. 110/1997 über Lebensmittel und Tabakerzeugnisse und zur Änderung bestimmter damit zusammenhängender Rechtsakte in der jeweils geltenden Fassung und enthält insbesondere eine Aufteilung in Arten, Gruppen und Untergruppen, Kennzeichnungsanforderungen, Qualitätsanforderungen, technologische Anforderungen und zulässige negative Gewichtsabweichungen für Verpackungen in Bezug auf natürliche Süßungsmittel, Lebensmittel mit süßenden Eigenschaften, Süßwaren, Kakaobohnen, Kakao- und Schokoladeerzeugnisse sowie Honig. Zu diesem Zweck enthält der Erlass insgesamt 17 Anlagen. Schlagwörter: natürliche Süßungsmittel, Süßwaren, Kakaobohnen, Kakao- und Schokoladenprodukte, Honig Jüngste Notifizierung der grundlegenden Rechtsvorschrift: 2025/0218/CZ Mit dem Verordnungsentwurf werden insgesamt sechs Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt, und diese Umsetzung betrifft einen wesentlichen Teil des Entwurfs. Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien umgesetzt: - Richtlinie 98/28/EG der Kommission vom 29. April 1998 über die Zulassung einer Abweichung von bestimmten Vorschriften der Richtlinie 93/43/EWG über Lebensmittelhygiene bei der Beförderung von Rohzucker auf See (Text von Bedeutung für den EWR) - Richtlinie 2000/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juni 2000 über Kakao- und Schokoladeerzeugnisse für die menschliche Ernährung ind der durch die Verordnung (EG) Nr. 1137/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates und die Verordnung (EU) Nr. 1021/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates geänderten Fassung. - Richtlinie 2001/110/EG des Rates vom 20. Dezember 2001 über Honig in der durch die Richtlinie 2014/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates geänderten Fassung. - Richtlinie 2001/111/EG des Rates vom 20. Dezember 2001 über bestimmte Zuckerarten für die menschliche Ernährung in der durch die Verordnung (EU) Nr. 1021/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates geänderten Fassung. - Richtlinie 2014/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Änderung der Richtlinie 2001/110/EG des Rates über Honig. Richtlinie (EU) 2024/1438 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinien des Rates 2001/110/EG über Honig, 2001/112/EG über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung, 2001/113/EG über Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem für die menschliche Ernährung und 2001/114/EG über bestimmte Sorten eingedickter Milch und Trockenmilch für die menschliche Ernährung. Mit dieser Verordnung werden folgende Rechtsvorschriften aufgehoben: 1. Verordnung Nr. 76/2003 zur Festlegung der Anforderungen an natürliche Süßungsmittel, Honig, Süßwaren, Kakaopulver und Kakaomischungen mit Zucker, Schokolade und Schokoladenbonbons. 2. Verordnung Nr. 43/2005 zur Änderung der Verordnung Nr. 76/2003 zur Festlegung der Anforderungen an natürliche Süßungsmittel, Honig, Süßwaren, Kakaopulver und Kakaomischungen mit Zucker, Schokolade und Schokoladenbonbons. 3. Verordnung Nr. 148/2015 zur Änderung der Verordnung Nr. 76/2003 zur Festlegung der Anforderungen an natürliche Süßungsmittel, Honig, Süßwaren, Kakaopulver und Kakaomischungen mit Zucker, Schokolade und Schokoladenbonbons in der durch die Verordnung Nr. 43/2005 geänderten Fassung. Gemäß dem Entwurf tritt die Verordnung am 14. Juni 2026 in Kraft. 9. Der Hauptgrund für die Vorlage des neuen Verordnungsentwurfs besteht darin, die Anforderungen an natürliche Süßungsmittel, Lebensmittel mit süßenden Eigenschaften, Süßwaren, Kakaobohnen, Kakao- und Schokoladeerzeugnisse sowie Honig an neue wissenschaftliche Erkenntnisse, technologische Entwicklungen in der Lebensmittelindustrie und unmittelbar anwendbare Rechtsvorschriften der Europäischen Union anzupassen. Die Notwendigkeit dieses Gesetzentwurfs ergibt sich aus den Erfahrungen, die bei der praktischen Anwendung der bestehenden Verordnung Nr. 76/2003 zur Festlegung der Anforderungen an natürliche Süßungsmittel, Honig, Süßwaren, Kakaopulver und Kakaomischungen mit Zucker, Schokolade und Schokoladenbonbons in der jeweils geltenden Fassung gewonnen wurden. Diese Verordnung wird durch die neue Rechtsvorschrift ersetzt. Gleichzeitig müssen die Anforderungen der neuen Richtlinie (EU) 2024/1438 des Europäischen Parlaments und des Rates in die neuen Rechtsvorschriften übernommen werden. 10. Verweis auf Grundlagentext(e): 2025/0218/CZ Die Grundlagentexte wurden in einer früheren Notifizierung übermittelt: 2025/0218/CZ 11. Nein 12. 13. Nein

Notifizierungsnummer:
2025/0221/CZ (Czechia)
Eingangsdatum:
30/04/2025
Ende der Stillhaltefrist:
04/08/2025 (withdrawn)
Entwurfsdokument:

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