Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2025) 1932
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2025/0394/BE
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20251932.DE
1. MSG 001 IND 2025 0394 BE DE 18-07-2025 BE NOTIF
2. Belgium
3A. SPF Economie, PME, Classes moyennes et Energie
Direction générale Qualité et Sécurité - Service Bureau de Liaison - BELNotif
NG III – 2ème étage
Boulevard du Roi Albert II, 16
B - 1000 Bruxelles
Tel: 02/277.53.36
be.belnotif@economie.fgov.be
3B. Vlaams Energie- en Klimaatagentschap
4. 2025/0394/BE - B00 - Bauart
5. Ministerialdekret zur Änderungen des Ministerialdekrets vom 28. Dezember 2018 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen über Vorschriften über die Gesamtenergieeffizienz, Bescheinigungen über die Gesamtenergieeffizienz und die Zertifizierung von Auftragnehmern und Installateuren sowie über die Renovierungspflicht
6. Detaillierte Berechnung
7.
8. Das Ministerialdekret vom 28. Dezember 2018 mit allgemeinen Bestimmungen zur Festlegung von allgemeinen Bestimmungen über Vorschriften über die Gesamtenergieeffizienz, Bescheinigungen über Gesamtenergieeffizienz, der Zertifizierung von Bauunternehmern und Installateuren und die Zertifizierung von Auftragnehmern und Installateuren sowie über die Renovierungspflicht (im Folgenden: Dekret vom 28. Dezember 2018) ist ein Koordinierungsdekret in Bezug auf EPB, EPC, die Zertifizierung von Installateuren und die Renovierungspflicht. Dieses Dekret wurde am 29. Januar 2019 im belgischen Amtsblatt veröffentlicht.
Mit dem vorliegenden Änderungsdekret werden eine Reihe von Änderungen im Dekret vom 28. Dezember 2018 eingeführt, die unter anderem die Qualitätsanforderungen an Ausbildungs- und Prüfungseinrichtungen für zertifizierte Auftragnehmer und Installateure, die EPC-Kennzeichengrenzen für Nichtwohngebäude, das Übermittlungsreferenzdokument für die EPB, den Formulierungsaufbau und das Prüfprotokoll für Wohn- und kleine Nichtwohngebäude und Gemeinschaftsflächen sowie das Prüfprotokoll für Nichtwohngebäude betreffen.
Das als „technischer Anhang“ zu dieser Mitteilung hochgeladene Dokument enthält die Änderungen gegenüber den vorherigen Fassungen.
9. Artikel 1 Artikel 74/2/1, in dem die Grenzwerte für das EPC-Kennzeichen für Nichtwohngebäude festgelegt sind, wird geändert. Jetzt, da die EPC NR seit mehreren Jahren in Kraft ist und alle großen Nichtwohngebäudeeinheiten bis zum 1.1.2026 über eine EPC NR verfügen müssen, wird diese Übergangsmaßnahme aufgehoben und das schlechteste Gütezeichen (G) anstelle eines unbestimmten Gütezeichens für einen Indikator von 0 % vergeben.
Artikel 2 Anhang 2 des Dekrets vom 28. Dezember 2018, in dem die Qualitätsanforderungen an die RESCert-Ausbildungseinrichtungen festgelegt sind, wird geändert.
Artikel 3 Anhang 3 des Erlasses vom 28. Dezember 2018, der die Qualitätsanforderungen an die RESCert-Prüfinstitute festlegt, wird geändert.
Artikel 4, Anhang 4, das Referenzdokument für die Übermittlung, des Dekrets vom 28. Dezember 2018 wird geändert.
Artikel 5. Anhang 18/3, Struktur der EPC-Formel für Wohn- und kleine Nichtwohngebäude und Gemeinschaftsbereiche, des Dekrets vom 28. Dezember 2018 wird ersetzt. Die zweite Änderung betrifft die Hinzufügung eines informativen Verweises auf die Schätzung der für die Raumheizung erforderlichen Leistung.
Artikel 6 Anhang 18/4 des Inspektionsprotokolls für Wohn- und kleine Nichtwohngebäude und Gemeinschaftsräume des Dekrets vom 28. Dezember 2018 wird geändert. Im Inspektionsprotokoll wird die zusätzliche Option für die detaillierte Eingabe der Energieeffizienz eines Wärmenetzes hinzugefügt. Der Energieexperte führt diese detaillierte Berechnung nicht selbst durch. Diese Berechnung zieht entweder der Energiesachverständige aus der Wärmekarte auf der Internetseite der VEKA, oder der Energiesachverständige erhält das Berechnungsblatt mit der detaillierten Berechnung vom Wärmenetzbetreiber. Die Heatmap hat Vorrang gegenüber der Tabellenkalkulation.
Artikel 7 Anhang 18/6, das Inspektionsprotokoll für Nichtwohngebäude, wird durch eine neue Fassung ersetzt. Inhaltlich wurden Klarstellungen hinsichtlich der Eingabe von Daten, der Erhebung von Nachweisen und der Bestimmung des Bestimmungsorts verschiedener Bereiche innerhalb einer Einheit hinzugefügt. Des Weiteren wurde das Prüfprotokoll bereinigt, Beispiele, die bisher zur EPC-Pedia gehörten, wurden dorthin verschoben und aus dem IP entfernt. Infolgedessen ist dieser Anhang kürzer, und der wichtige Inhalt wird stärker hervorgehoben.
10. Nummern oder Titel der Grundlagentexte: Es liegen keine Grundlagentexte vor.
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
email: grow-dir2015-1535-central@ec.europa.eu