Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2025) 3294
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2025/0695/NL
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20253294.DE
1. MSG 001 IND 2025 0695 NL DE 20-11-2025 NL NOTIF
2. Netherlands
3A. Ministerie van Financiën, Douane Groningen, CDIU.
cdiu.notificaties@douane.nl, 088-1512122
3B. Ministerie van Infrastructuur en Waterstaat, Hoofddirectie Bestuurlijke en Juridische zaken - afdeling Milieu.
4. 2025/0695/NL - S00E - Umwelt
5. Verordnung des Staatssekretärs für Infrastruktur und Wasserwirtschaft im Zusammenhang mit der Annahme der Umweltliste 2026
6. 1 Verwendung von Rohstoffen und Wasser
2 Nahrungsmittelversorgung und landwirtschaftliche Produktion
3 Transport
4 Klima und Luft
5 Bebaute Umwelt und Klimaanpassung
7.
8. Die Begriffsbestimmungen der Vermögenswerte, die im Anhang der Benennungsverordnung über willkürliche Abschreibungen und Investitionszulagen für Umweltinvestitionen 2009 [Aanwijzingsregeling willekeurige afschrijving en investeringsafstrek milieu-investeringen 2009] (im Folgenden „Umweltliste“) aufgeführt sind, können technische Anforderungen enthalten. Ein Vermögenswert, der die Definition erfüllt, kann 2026 für eine willkürliche (steuerliche) Abschreibung auf Umweltinvestitionen und/oder eine (steuerliche) Investitionszulage für Umweltinvestitionen in Frage kommen. Die Umweltliste wird jährlich aktualisiert.
Es bietet eine kurze Beschreibung der einzelnen Vermögenswerte. Im Allgemeinen bestehen die Beschreibungen immer aus drei Hauptteilen:
- die Bezeichnung des Vermögenswertes;
- der Zweck des Vermögenswertes;
- Hauptelemente des Vermögenswertes.
Diese Änderungsverordnung sieht die jährliche Aktualisierung der Umweltliste vor. Vermögenswerte verfallen, wenn sie nicht mehr als innovativ gelten oder die Amortisationsdauer zu kurz ist. Außerdem wurden die Bedingungen für bestimmte Vermögenswerte aktualisiert und neue Vermögenswerte hinzugefügt. Die Beschreibungen der Vermögenswerten können technische Vorschriften enthalten.
Es gibt keine Regelung zur gegenseitigen Anerkennung, weil die Anforderungen objektive Anforderungen an landwirtschaftliche Geräte sind, die den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr nicht einschränken, und daher kommt eine Klausel zur gegenseitigen Anerkennung nicht in Frage. Es gibt keine direkten Anforderungen an die Erzeugnisse, um sie auf den Markt zu bringen; die Anforderungen gelten nur, wenn man einen Steuervorteil haben will.
9. Die Verordnung ist notwendig, um die Qualität der Umwelt zu verbessern. Die Verordnung gilt als nichtdiskriminierend, weil die Herkunft der Vermögenswerte und der Lieferant keine Rolle spielen. In Bezug auf die Lieferung von Vermögenswerten werden keine Beschränkungen angewandt. Jedes Unternehmen innerhalb oder außerhalb der EU kann Hersteller oder Lieferant sein. Die Tests, Messmethoden, Erklärungen oder Zertifikate, die nach dieser Verordnung gebraucht werden, passen auch, wo immer möglich, zu den europäischen Normen. Wenn europäische Tests usw. nicht verfügbar sind, werden niederländische Tests usw. angegeben. In solchen Fällen können auch andere gleichwertige Tests usw. angewendet werden. Die Anforderungen wurden auf ihre Verhältnismäßigkeit geprüft und werden für die Zwecke der Verordnung als angemessen angesehen. Die Verordnung geht nicht über das erforderliche Maß hinaus und ist so wenig einschränkend wie möglich. Sie schreibt nur die Anforderungen vor, die für die Gewährung des Steuervorteils notwendig sind. Beispielsweise enthält sie keine detaillierten Anwendungs- und Bewertungsverfahren.
Die Beschreibungen der Kategorien sind angemessen, weil die Definitionen Steueranreize für landwirtschaftliche Geräte bieten, die super zur Verbesserung der Umweltqualität beitragen. Der Grund für ein überwiegendes öffentliches Interesse ist gegeben, weil die Regelung auf Gründen basiert, die vom Gerichtshof anerkannt sind:
Schutz der Umwelt.
Die Verordnung ermöglicht eine einfache Steuerabwicklung und listet die Vermögenswerte klar auf. Wichtig ist, dass die willkürliche Abschreibung von Umweltinvestitionen und die Investitionszulage für Umweltinvestitionen keine Subventionen sind und daher keine umfangreichen Antrags- oder Bewertungsverfahren erfordern. Die Verordnung schreibt vor, dass die Umweltinvestitionen der niederländischen Steuerbehörde gemeldet werden.
10. Nummern oder Titel der Grundlagentexte: Die Grundlagentexte wurden im Zusammenhang mit einer früheren Notifizierung übermittelt:
2006/0646/NL
2015/0684/NL
11. Nein
12.
13. Nein
14. Ja
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
**********
Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
email: grow-dir2015-1535-central@ec.europa.eu