Mitteilung 002
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2019) 03010
Richtlinie (EU) 2015/1535
Übersetzung der Mitteilung 001
Notifizierung: 2019/0532/CZ
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 201903010.DE)
1. MSG 002 IND 2019 0532 CZ DE 29-10-2019 CZ NOTIF
2. CZ
3A. Úřad pro technickou normalizaci, metrologii a státní zkušebnictví
Biskupský dvůr 1148/5, 110 00 Praha 1
Tel: +420 221802212
Fax: +420 221802440
E-mail: eu9834@unmz.cz
3B. Ministerstvo životního prostředí, odbor legislativní
Vršovická 1442/65
Praha 10, 100 10
Tel: +420 267 122 599
E-mail: Josef.Benes@mzp.cz
4. 2019/0532/CZ - X00M
5. Gesetzentwurf über ausgewählte Altprodukte
6. Elektro- und Elektronikgeräte (Elektrogeräte), Batterien, Akkumulatoren, Reifen und Fahrzeuge;
Elektro-Altgeräte, Altbatterien und -akkumulatoren, Altreifen, Altfahrzeuge
7. -
8. Die ausgewählten Produkte, um die es in der entworfenen Rechtsvorschrift geht, sind elektrische und elektronische Geräte (Elektrogeräte), Batterien und Akkumulatoren, Reifen und Fahrzeuge. Zweck der neuen rechtlichen Regelung ist die umfassende Regulierung der Problematik bei den ausgewählten Produkten während ihrer gesamten Lebensdauer, d. h. angefangen bei ihrer Herstellung und ihrer Markteinführung bis zu ihrer Behandlung als Abfall (Altprodukte). Gegenstand der Anpassung des Gesetzentwurfs ist somit die Regelung des Gehalts an gefährlichen Stoffen in ausgewählten Produkten, die Vermeidung der Entstehung von Abfällen aus ausgewählten Produkten, die regulierte Rücknahme bzw. Sammlung von Altprodukten mit dem Ziel, einen größtmöglichen Anteil an Wiederverwendung und Recycling zu erzielen, sowie besondere Vorschriften für die Handhabung von Altprodukten einschließlich ihrer Verwertung und Entsorgung. Durch den Gesetzentwurf werden gleichfalls die Regeln für die Entstehung und Arbeitsweise kollektiver Systeme, mit denen die Hersteller die sich aus der erweiterten Herstellerverantwortlichkeit ergebenden Pflichten erfüllen, vereinheitlicht und komplex geregelt.
Schlüsselwörter: Elektrogerät, Batterie, Akkumulator, Reifen, Fahrzeug, Abfall, Elektro-Altgerät, Altbatterie, Altreifen, Altfahrzeug
9. Durch den vorgelegten Gesetzentwurf soll insbesondere ein hohes Maß an Umweltschutz und Schutz der menschlichen Gesundheit vor den negativen Einflüssen von Abfällen der ausgewählten Produkte im Einklang mit den jeweiligen EU-Vorschriften sichergestellt werden.
Die Problematik der Altprodukte ist gegenwärtig im Gesetz GBl. Nr. 185/2001 über Abfälle und über die Änderung einiger weiterer Gesetze in der jeweils geltenden Fassung („Abfallgesetz“) geregelt. Das Abfallgesetz ist schon seit dem Jahre 2001 die grundlegende Rechtsvorschrift für die Abfallwirtschaft in der Tschechischen Republik. Dieses Gesetz wurde im Zeitraum seiner Existenz schon viele Male neu gefasst, insbesondere wegen der Notwendigkeit der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinien. Das Abfallgesetz wurde im Laufe der Zeit wegen seiner häufigen Neufassungen sehr kompliziert und unübersichtlich. Daher ist es angebracht, eine neue, eigenständige Rechtsvorschrift zu erarbeiten.
Die Problematik der Altprodukte wird unter vielen Gesichtspunkten von der grundlegenden Abfallsystematik (insbesondere erweiterte Herstellerverantwortlichkeit, Rücknahme usw.) nicht erfasst.
Ein weiterer praktischer Grund ist die Tatsache, dass die EU-Richtlinien bezüglich Altprodukten sehr oft neu gefasst werden. Um diese umzusetzen, musste immer das gesamte Abfallgesetz neu gefasst werden.
Im Entwurf werden ferner z. B. die sich aus den Richtlinien des sogenannten Kreislaufwirtschaftspakets ergebenden Pflichten neu umgesetzt.
10. Es steht kein Grundlagentext zur Verfügung
11. Nein
12. -
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16. Aspekt technischer Handelshemmnisse (TBT)
NEIN - Der Entwurf hat keine erheblichen Auswirkungen auf den internationalen Handel.
Gesundheitspolizeilicher oder pflanzenschutzrechtlicher Aspekt (SPS)
Nein – der Entwurf ist keine gesundheitspolizeiliche oder pflanzenschutzrechtliche Maßnahme
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