Verordnung zur Festlegung der Kriterien für die Beendigung des Abfallstatus von Pyrolyseöl aus der Pyrolyse von Kunststoffabfällen im Hinblick auf die materielle Verwertung in einer petrochemischen Anlage im Sinne der Richtlinie 2010/75/EU vom 24. November 2010 über Industrieemissionen, für die Verwendung innerhalb einer Dampfkrackanlage oder für die Verwendung innerhalb einer Reinigungseinheit zur Verwendung als Dampfkrackanlage.
Notifizierungsnummer:
2023/0549/FR (France)
Eingangsdatum:
21/09/2023
Ende der Stillhaltefrist:
22/12/2023 (closed)
Abgabe von Bemerkungen durch:
European Commission
Estonia