Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2024) 0665
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2024/0133/NL
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20240665.DE
1. MSG 001 IND 2024 0133 NL DE 12-03-2024 NL NOTIF
2. Netherlands
3A. Ministerie van Financiën
Belastingdienst/Douane centrale dienst voor in- en uitvoer
3B. Ministerie van Binnenlandse Zaken en Koninkrijksrelaties
Directie Constitutionele Zaken en Wetgeving
4. 2024/0133/NL - B00 - Bauart
5. Verordnung zur Änderung der Umweltverordnung in Bezug auf neue Versionen von NTA 8800, BRL 9500-U, BRL 9500-W und BRL 9501.
6. Dies betrifft die Methode zur Bestimmung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, die Zertifizierungssysteme für Nichtwohngebäude und Wohnhäuser/Wohngebäude sowie die Anforderungen an Softwareprogramme, die die Energieeffizienz von Gebäuden berechnen.
7.
8. Die vorliegende Verordnung enthält neue Fassungen von NTA 8800, BRL 9500-U, BRL 9500-W und BRL 9501 in Anhang II der Umweltverordnung. Die Bestimmungen in diesen vier Dokumenten können technische Anforderungen enthalten.
NTA 8800 Die Methode zur Bestimmung der Gesamtenergieeffizienz wird in gewisser Hinsicht präzisiert und vereinfacht. Darüber hinaus ist ein Renovierungsstandard für den Bau von Nichtwohnhäusern enthalten, und für kleine Wohnungen wurden neue Ausgangspunkte in Bezug auf die Lüftungsströmung und den Durchmesser des Umwälzrohrs hinzugefügt.
BRL 9500-U und BRL 9500-W: Die Überwachung der Arbeit der Energieleistungsberater wird verstärkt. Der Umfang der Stichprobenkontrolle nimmt zu, und das jährliche Organisationsaudit wird verstärkt. Sie bietet auch mehr Klarheit über den Prozess des Entzugs der Bescheinigung über die fachliche Kompetenz im Falle von leistungsschwachen Beratern.
BRL 9501 Es kommen zusätzliche Berechnungstests hinzu, die die Software zur Bestimmung der Energieeffizienz einhalten muss.
Die Bestimmungen gelten unterschiedslos für alle Fälle und sind nichtdiskriminierend. Artikel 1.3 der Umweltverordnung enthält auch eine Bestimmung der gegenseitigen Anerkennung.
9. Die Anforderungen gelten für alle Energieeffizienzberater und Zertifikatsinhaber sowie für alle Softwareentwickler in dieser Branche. Die Forderungen sind diskriminierungsfrei.
Die Anforderungen sind notwendig, um das Energieeffizienzsystem zu verbessern und auf dem neuesten Stand zu halten. Diese Änderungen stellen sicher, dass der Sektor mit den neuesten Dokumenten arbeiten kann, in denen zuvor Mängel festgestellt und gewünschte Anpassungen vorgenommen wurden. Dies sichert die Qualität des Energielabels und gewährleistet das Vertrauen in das System. Die Änderungen eignen sich zur Erreichung des Ziels, da es sich um Verbesserungen bei der präzisen Bestimmung der Energieeffizienz von Gebäuden handelt. Die Anforderungen werden aus einem zwingenden Grund eingeführt, der im öffentlichen Interesse liegt, nämlich dem Schutz der Umwelt (wodurch die gebaute Umwelt nachhaltiger gemacht wird).
Die Änderungen wurden in enger Zusammenarbeit mit der Branche vorgenommen. Daher konnten mehrere Parteien die Gestaltung der Änderungen beeinflussen. Infolgedessen wurden die Auswirkungen der Anforderungen auf die Beteiligten, wie etwa auf Energieleistungsberater, berücksichtigt. Dies trägt zur Verhältnismäßigkeit bei. Zum Beispiel haben sie bei den Änderungen an NTA 8800 durchschnittlich nur begrenzte Auswirkungen auf die Bestimmung der Energieeffizienz. Die Änderungen haben wenig bis gar keine Auswirkungen auf die Arbeitsmethoden von Energieleistungsberatern. Vereinfachungen und Klarstellungen können in einigen Fällen die Zeit verkürzen, die ein Energieberater für die Einbeziehung und/oder Berechnung benötigt. Die Energieleistungsberater werden somit bei ihrer Arbeit unterstützt. Die Änderungen an BRL 9500 haben u. a. zur Folge, dass Energieberatern, die bewusst von den Bestimmungen der BRL 9500 abweichen, eher Ihr Zertifikat für ihre fachliche Kompetenz entzogen wird. Die Befugnis, dieses Zertifikat im Falle von „Betrug“ zu entziehen, bestand bereits in den früheren Fassungen von BRL 9500. Diese wurde in der Praxis selten verwendet. In der neuen Fassung der BRL 9500 wurde die Frage geklärt, was „Betrug“ ist. Dies präzisiert die Befugnis, das Zertifikat für die fachliche Kompetenz zu entziehen. Es wird immer noch erwartet, dass der Entzug des Zertifikats nur gelegentlich angewendet wird, da die meisten Energieleistungsberater nicht absichtlich von den Bestimmungen in BRL 9500 abweichen. Darüber hinaus hat die wirtschaftliche Bedeutung des Energielabels zugenommen, was auch die Bedeutung der Betrugsbekämpfung erhöht hat.
10. Nummern oder Titel der Grundlagentexte:
11. Nr.
12.
13. Nr.
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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