Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2025) 1045
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2025/0202/NL
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20251045.DE
1. MSG 001 IND 2025 0202 NL DE 09-04-2025 NL NOTIF
2. Netherlands
3A. Douane Groningen, Centrale dienst voor In- en Uitvoer
cdiu.notificaties.douane.nl
3B. Ministerie van Volkshuisvesting en Ruimtelijke Ordening
4. 2025/0202/NL - S00E - Umwelt
5. Zuschussverordnung für die Isolierung und Lüftung von Gebäuden, Hausbooten und Wohnwagen in der Provinz Groningen und den Gemeinden Aa en Hunze, Noordenveld und Tynaarlo
6. Die vorliegende Zuschussverordnung legt die Anforderungen an das Isoliermaterial fest, das verwendet werden muss, damit ein Zuschuss gewährt werden kann.
7.
8. Mit dieser Verordnung wird eine Zuschussregelung für Isolierungs- und Lüftungsmaßnahmen für Einwohner der Provinz Groningen und der Gemeinden Aa en Hunze, Noordenveld und Tynaarlo im Norden der Provinz Drenthe eingeführt. Diese Regelung ist eine Reaktion auf die Feststellungen des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Gewinnung von Erdgas in Groningen. Damit wird eine der Maßnahmen umgesetzt, die die Regierung in ihrer Antwort auf den Bericht „Groningers boven gas“ („Einwohner Groningens über Gas“) der parlamentarischen Untersuchung zur Gewinnung von Erdgas in Groningen ergriffen hat. Die technischen Bestimmungen sind in Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben a und b und Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe e dieser Verordnung festgelegt.
Es ist keine Klausel über die gegenseitige Anerkennung enthalten. Dies ist in diesem Fall nicht erforderlich, da es nicht um allgemeine Produktanforderungen geht (die womöglich ein ausländisches Produkt ausschließen könnten). Ein Auftragnehmer aus einem anderen Mitgliedstaat kann auch die für die Reduktionswerte von Isoliermaterialien festgelegten Anforderungen erfüllen.
9. Der wichtigsten Schlussfolgerung des Untersuchungsausschusses zufolge wurden „die Interessen der Einwohner von Groningen bei der Gewinnung von Erdgas in Groningen systematisch ignoriert.“ In seinem Bericht „Groningers boven gas“ stellt der Ausschuss fest, dass die Niederlande den Einwohnern von Groningen eine Ehrenschuld schulden und dass die Regierung diese zu begleichen hat. Die Erfüllung einer Ehrenschuld umfasst viele Aspekte. Es geht darum, dass Leid der Einwohner von Groningen anzuerkennen, politische und soziale Belange stärker zu berücksichtigen und zusätzliches Personal für den Schadensausgleich einzusetzen. Um dies zu ermöglichen, müssen Verstärkung und Ressourcen bereitgestellt werden. Schließlich muss auch außerhalb von Groningen das Bewusstsein für das Leid geschärft werden, dass die Einwohner Groningens erleben.
Der Ausschuss spricht Empfehlungen für die Rückzahlung dieser Ehrenschulden aus, und eine der Empfehlungen des Berichts zielt darauf ab, die Zukunftsaussichten der Region zu verbessern, z. B. durch mehr Nachhaltigkeit. Im April 2023 reagierte die Regierung auf die parlamentarische Untersuchung zur Gasförderung in Groningen mit der Antwort der Regierung „Nij Begun“ („Neuanfang“), in die diese Empfehlung aufgenommen wurde. „Nij Begun“ enthält 50 Maßnahmen zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Gasförderung und zur Rückzahlung der Ehrenschuld. Eine dieser Maßnahmen ist die „Maßnahme 29: Förderung der Nachhaltigkeit von Gebäuden in Groningen und Nord-Drenthe“.
Im Kontext der Vernunftregel: Die technischen Anforderungen sind nicht diskriminierend, sie sind vernünftige Voraussetzungen für einen Zuschuss, um effiziente Maßnahmen im Kontext der Nachhaltigkeit zu fördern. Die Anforderungen sind notwendig, weil es andernfalls möglich wäre, einen Zuschuss für Materialien zu erhalten, die für eine gute Isolierung ungeeignet sind. Die Anforderungen sind auch verhältnismäßig, weil sie unmittelbar dem Zweck einer guten Nachhaltigkeit dienen und nicht streng sind, da die geforderten Reduktionswerte in der Praxis gängige sind. Der übergeordnete Grund im Zusammenhang mit dem öffentlichen Interesse ist die Nachhaltigkeit. Die Anforderungen sind geeignet, dieses Interesse zu schützen, da sie zu einer effizienten Nachhaltigkeit beitragen. Die Anforderungen sind das am wenigsten einschränkende Mittel, da keine anderen Alternativen als Richtschnur für die im Rahmen der Zuschussregelung zu erreichenden Dämmwerte in Betracht gezogen wurden.
10. Nummern oder Titel der Grundlagentexte: Es liegen keine Grundlagentexte vor.
11. Nein
12.
13. Nein
14. Ja
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
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