Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2025) 1125
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2025/0214/DK
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20251125.DE
1. MSG 001 IND 2025 0214 DK DE 24-04-2025 DK NOTIF
2. Denmark
3A. Erhvervsstyrelsen
Langelinie allé 17
2100 København Ø
Danmark
+45 35 29 10 00
notifikationer@erst.dk
3B. Energistyrelsen
Niels Bohrs Vej 8D
6700 Esbjerg
Telefon 3392 6700
E-mail ens@ens.dk - Att. iddg@ens.dk
4. 2025/0214/DK - S00E - Umwelt
5. Verordnung über Zuschüssen für einzelne Wärmepumpen für die Verschrottung von Öl-, Holzpellet- oder Gaskesseln
6. Produkte und Materialien, die zur Durchführung von Projekten benötigt werden, in denen Wärmepumpen bei einem oder mehreren Heizkunden als Gegenleistung für die Verschrottung ihres Öl-, Holzpellet- oder Gaskessels außerhalb der ausgewiesenen Gebiete installiert werden [Fortsetzung]
7.
8. 6. Betroffene Dienstleistung und/oder Dienstleistungen
Produkte und Materialien, die zur Durchführung von Projekten benötigt werden, in denen Wärmepumpen bei einem oder mehreren Heizkunden als Gegenleistung für die Verschrottung ihres Öl-, Holzpellet- oder Gaskessels außerhalb der für Fernwärme ausgewiesenen Gebiete installiert werden.
8. Hauptinhalt
Die Verordnung gilt für Zuschüsse für Projekte zur Umstellung von Heizungsanlagen in ganzjährig bewohnten Gebäuden zur Erreichung von Energieeinsparungen und Energieeffizienzverbesserungen sowie zur Verringerung der Nutzung fossiler Brennstoffe in diesem Zusammenhang.
Subventionen können im Rahmen der Subventionsregelung auf Antrag privater Gebäudeeigentümer und Unternehmen gewährt werden. Die förderfähigen Projekte beschränken sich auf Maßnahmen zur Umstellung der Wärmequelle von Gebäuden auf eine Wärmepumpe.
Diese Verordnung gilt für Zuschüsse an Unternehmen, die mit Heizkunden Projekte durchführen, die auf Energieeinsparungen und Verbesserungen der Energieeffizienz abzielen. Zuschusszusagen werden an vorqualifizierte Energiedienstleister für Projekte vergeben, bei denen außerhalb von für Fernwärmeversorgung ausgewiesenen Gebiete bei einem oder mehreren Kunden eine Wärmepumpe installiert und im Gegenzug ihr Öl-, Holzpellet- oder Gaskessels verschrottet wird.
Die dänische Energiebehörde kann einen Zuschuss zur teilweisen Deckung der Kosten des Energiedienstleisters für den Kauf einer Wärmepumpe gewähren, die Wärme für die individuelle Beheizung von Gebäuden liefert und für einen Wärmekunden installiert wird, dessen Öl-, Holzpellet- oder Gaskessel verschrottet und durch eine Wärmepumpe ersetzt wird. Der Energiedienstleister erwirbt die Wärmepumpe zur Nutzung in einer Abonnementregelung, bei der der Energiedienstleister die Eigentümerschaft übernimmt und die Installation, den Betrieb und die Wartung der Wärmepumpe sowie die Wärmeversorgung des Wärmekunden durch laufende Rechnungsstellung anbietet.
9. Nach Einschätzung der dänischen Energieagentur enthält die Regelung technische Vorschriften im Sinne der Richtlinie, da sie sowohl Merkmale von Produkten, die für Subventionen in Betracht kommen (technische Spezifikationen), als auch Anforderungen an die Verwendung von Produkten enthält, was erhebliche Auswirkungen auf den Verkauf der Produkte haben wird (zweite Anforderung) (siehe Artikel 1 Absatz 1 Buchstaben c und d).
In der Bewertung wurde betont, dass die Subventionen im Rahmen der Regelung für die Umstellung auf Wärmepumpen ausschließlich auf Wärmepumpen beschränkt sind, die eine bessere Energieeffizienz als der Mindeststandard aufweisen.
Da die Verordnung einen finanziellen Anreiz (Zuschuss) darstellt, ist die dänische Energieagentur der Auffassung, dass nur die tatsächliche Einhaltung der Vorschriften gegeben ist (im Gegensatz zur rechtlichen Einhaltung, die sich auf das Inverkehrbringen oder die Verwendung der betreffenden Produkte bezieht). Nach Ansicht der dänischen Energieagentur bedeutet dies, dass die Ausnahme vom Erfordernis einer Stillhaltefrist gilt, was wiederum bedeutet, dass nach der Notifizierung kein Erfordernis besteht, das Inkrafttreten der Verordnung aufzuschieben.
10. Referenzdokumente und Grundlagentexte:
Gesetz zur Förderung einer effizienten Energienutzung und zur Verringerung der Treibhausgasemissionen, vgl. Konsolidierungsgesetz Nr. 296 vom 17. März 2023, geändert durch das Gesetz Nr. 1555 vom 12. Dezember 2023, jetzt in der geltenden Fassung aktualisiert: Konsolidierungsgesetz Nr. 1036 vom 12. September 2024 über die Förderung der effizienten Energienutzung und die Verringerung der Treibhausgasemissionen
15. Folgenabschätzung
Die Änderung der Zuschussregelung führt nicht direkt zu Konsequenzen für die Wirtschaft.
10. Verweise auf Grundlagentexte:
11. Nein
12.
13. Nein
14. Ja
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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