Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2025) 1750
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2025/0350/NL
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20251750.DE
1. MSG 001 IND 2025 0350 NL DE 04-07-2025 NL NOTIF
2. Netherlands
3A. Ministerie van Financiën, Douane Groningen, CDIU.
3B. Ministerie van Volksgezondheid, Welzijn en Sport
Directie Wetgeving en Juridische Zaken
4. 2025/0350/NL - C50A - Lebensmittel
5. Änderung der Warenwet-Verordnung über Verpackungen und Konsumgüter in Bezug auf die Aufnahme von Stoffen in Teil A des Anhangs
6. Beschichtungen, die in Materialien und Gegenständen verwendet werden, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
7.
8. Zweck dieser Verordnung ist die Aufnahme neuer Stoffe in Teil A des Anhangs der Warenwet-Verordnung über Verpackungen und Konsumgüter, die in den letzten Monaten von interessierten Kreisen beantragt und vom niederländischen Ausschuss für die Sicherheitsbewertung von Lebensmittelkontaktmaterialien (im Folgenden: NCbvv) bewertet wurden. Der NCbvv führt im Auftrag des Ministers für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport die Risikobewertungen für nationale Zulassungen nach der Warenwet-Verordnung über Verpackungen und Konsumgüter durch.
Auf der Grundlage der durchgeführten Risikobewertungen wies der NCbvv darauf hin, dass bestimmte Stoffe zugelassen werden könnten und unter welchen Bedingungen dies geschehen könnte. NCbvv-Bewertungen werden standardmäßig veröffentlicht. Zu diesem Zweck wurden die entsprechenden Bewertungen auf der Website des Nationalen Instituts für öffentliche Gesundheit und Umwelt (www.rivm.nl) veröffentlicht.
Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass Artikel 13d des Warengesetzes (Warenwet) eine Klausel zur gegenseitigen Anerkennung enthält. Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung besagt, dass ein EU-Mitgliedstaat in seinem eigenen Hoheitsgebiet den Verkauf von Waren, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht wurden, nicht mit der Begründung verbieten darf, dass die Waren nicht den eigenen nationalen Vorschriften entsprechen. Es ist jedoch wichtig, dass die berechtigten öffentlichen Interessen, die durch die geltenden nationalen Anforderungen gewährleistet werden, ausreichend geschützt werden.
9. Verbot der Diskriminierung
Die vorgeschlagene Änderung wird ohne Diskriminierung angewandt. Die geänderten Anforderungen der Warenwet-Verordnung über Verpackungen und Konsumgüter gelten für alle Hersteller von Lebensmittelkontaktmaterialien in den Niederlanden.
Notwendigkeit
Die vorgeschlagene Änderung ist aufgrund eines zwingenden Grundes des Allgemeininteresses gerechtfertigt, nämlich der Schutz der öffentlichen Gesundheit.
Angemessenheit
Die Änderung der Warenwet-Verordnung über Verpackungen und Konsumgüter ist eine geeignete Maßnahme zum Schutz der öffentlichen Gesundheit. In dieser Warenwet-Verordnung sind bereits Anforderungen an Lebensmittelkontaktmaterialien festgelegt.
Zudem geht die Maßnahme nicht über das Notwendige hinaus. Es gibt keine weniger einschneidende Maßnahme zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit. Die Verbraucher sollten darauf vertrauen können, dass Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, sicher sind. Im vorliegenden Fall sind Maßnahmen, die weniger restriktiv als Regulierungsmaßnahmen sind, dem öffentlichen Interesse nicht angemessen, nämlich: Gewährleistung eines angemessenen Schutzes der öffentlichen Gesundheit.
10. Nummern oder Titel der Grundlagentexte:
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
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