Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2025) 3096
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2025/0654/DK
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20253096.DE
1. MSG 001 IND 2025 0654 DK DE 31-10-2025 DK NOTIF
2. Denmark
3A. Erhvervsstyrelsen
Langelinie Allé 17
2100 København Ø
Danmark
+45 35 29 10 00
notifikationer@erst.dk
3B. Kulturministeriet
Nybrogade 2
1203 København K
Danmark
+ 45 33 92 33 70
ophavsret@kum.dk
4. 2025/0654/DK - SERV - Dienste der Informationsgesellschaft
5. Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes
(Einführung von Leistungsschutz und Schutz vor digital erzeugten Nachahmungen usw.)
6. Dienste der Informationsgesellschaft, einschließlich sozialer Netzwerke und Plattformen für das Teilen von Inhalten.
7.
8. Ziel des Gesetzesentwurfs ist es, zwei neue Formen des Schutzes im Urheberrechtsgesetz einzuführen:
1. Allgemeiner Schutz gegen realistische digital erzeugte Nachahmungen persönlicher Eigenschaften, vgl. § 1 Nr. 11 des Gesetzentwurfs (§ 73a des Urheberrechtsgesetzes).
Dies betrifft den Schutz natürlicher Personen, sowohl dänischer als auch ausländischer Staatsangehöriger, vor der Veröffentlichung realistischer, digital erzeugter Imitationen der persönlichen Merkmale anderer Personen (wie Aussehen, Stimme usw.) ohne deren Zustimmung. Das Gesetz gilt nur im dänischen Hoheitsgebiet.
2. Nachahmungsschutz für darstellende Künstler, vgl. § 1 Nr. 9 des Gesetzentwurfs (§ 65a des Urheberrechtsgesetzes).
Dies betrifft den Schutz von Darstellern und Künstlern vor der Veröffentlichung realistischer, digital erzeugter Nachahmungen ihrer Darbietungen oder künstlerischen Ausdrucksformen ohne deren Zustimmung.
Die beiden vorgeschlagenen Nachahmungsschutzmaßnahmen werden sich indirekt auf die Dienste der Informationsgesellschaft auswirken. Der in § 65a vorgesehene Nachahmungsschutz von darstellenden und sonstigen Künstlern fällt unter die dänische Regelung zur Umsetzung von Artikel 17 der DSM-Richtlinie.
Der Schutz vor Nachahmung persönlicher Merkmale macht die Veröffentlichung realistischer, digital erzeugter Nachahmungen ohne Zustimmung nach dänischem Recht illegal, was bedeutet, dass sie als illegaler Inhalt bei einer Online-Sharing-Plattform gemeldet werden kann, wenn sie dort geteilt wird.
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf die Einführung einer Regelung vor, mit der die dänischen Gerichte beschließen können, dass Kopien, die gegen Rechte an Werken oder sonstigen Schutzgegenständen gemäß den §§ 65-71 und 73a des Urheberrechtsgesetzes verstoßen, aus dem Medium entfernt werden müssen, auf dem sie zur Verfügung gestellt wurden. Medien bezieht sich auf digitale und analoge Geräte und Plattformen, auf denen Daten gespeichert und/oder angezeigt werden können. Unter digitalen Plattformen versteht man beispielsweise Social-Media-Plattformen, Online-Dienste zum Teilen von Inhalten sowie Plattformen zum Teilen von Dateien und Dokumenten usw.
Im Gesetzentwurf wird nicht vorgeschlagen, den Diensten der Informationsgesellschaft zusätzliche Verpflichtungen aufzuerlegen, aber es wird mehr Inhalte geben, die den Diensten auf der Grundlage des Vorschlags als illegal gemeldet werden können.
Bei dieser Notifizierung handelt es sich um eine neue Notifizierung unter der zuvor zurückgezogenen Entwurfs-Notifizierung Nummer 2025/642/DK.
9. Der Schutz wird eingeführt, um einen klaren Rechtsrahmen für die öffentliche Wiedergabe realistischer, digital erzeugter Nachbildungen von Darbietungen von darstellenden und sonstigen Künstlern sowie der persönlichen, physischen Merkmale anderer Personen zu schaffen. Der Schutz wird auch eingeführt, um Vorschriften in der DSM-Richtlinie bzw. in der Verordnung über digitale Dienste zu aktivieren.
10. Verweise auf Grundlagentexte: Keine Grundlagentexte vorhanden
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
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