Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2026) 0877
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2026/0146/SE
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20260877.DE
1. MSG 001 IND 2026 0146 SE DE 18-03-2026 SE NOTIF
2. Sweden
3A. Kommerskollegium
3B. Finansdepartementet
4. 2026/0146/SE - C51A - Getränke
5. Gesetzesentwurf zur Änderung des Alkoholsteuergesetzes (2022:156)
6. Alkoholische Getränke, Wein und andere fermentierte Getränke.
7.
8. Der Entwurf sieht eine Ermäßigung der Verbrauchsteuer auf Wein, andere fermentierte Getränke, Zwischenprodukte und Ethylalkohol von unabhängigen Kleinproduzenten vor. Es wird vorgeschlagen, dass die Ermäßigung für alkoholische Erzeugnisse gilt, die von Erzeugern hergestellt werden, deren Jahresproduktion höchstens 100 000 Liter Wein, 1,5 Millionen Liter anderer fermentierter Getränke, 25 000 Liter Zwischenprodukte oder, im Falle von Ethylalkohol, 1 000 Liter reinen Alkohols beträgt. Die „Jahresproduktion“ bezeichnet die Produktion des betreffenden Getränks im vorangegangenen Kalenderjahr. Die Erzeuger, die von der ermäßigten Steuer profitieren, werden je nach ihrer Jahresproduktion in fünf verschiedene Kategorien eingeteilt. Alkoholische Erzeugnisse von Erzeugern in der Kategorie mit der niedrigsten Produktion wird eine Steuerermäßigung von 50 % genießen. Die Senkung wird dann stufenweise um 10 Prozentpunkte pro Kategorie verringert.
Die Ermäßigung gilt nur für alkoholische Erzeugnisse, die rechtlich und finanziell von anderen Erzeugern derselben Kategorie von alkoholischen Erzeugnissen unabhängig sind und darüber hinaus nicht im Rahmen einer Lizenz produzieren. Bei anderen alkoholischen Erzeugnissen als Ethylalkohol müssen die Hersteller zudem Einrichtungen nutzen, die räumlich von denen anderer Hersteller derselben Kategorie alkoholischer Erzeugnisse getrennt sind. Arbeiten zwei oder mehrere Kleinerzeuger von anderen alkoholischen Erzeugnissen als Ethylalkohol zusammen, so gelten sie als ein einziger kleiner unabhängiger Erzeuger, sofern ihre Gesamtproduktion die Höchstgrenzen nicht überschreitet. Die Ermäßigung wird nicht gewährt, wenn die Steuerbehörde nachweist, dass die Produktion unter Verstoß gegen die Rechtsvorschriften des Landes erfolgt ist, in dem die Produktion stattgefunden hat. Bei alkoholischen Erzeugnissen der Kategorie „sonstige fermentierte Getränke“ gilt die Ermäßigung nur für Getränke, die durch die Fermentierung von Obst, Beeren, Gemüse oder in Wasser aufgelöstem Honig oder durch die Fermentierung von frischem oder konzentriertem Saft aus den vorgenannten Erzeugnissen hergestellt werden. Bei der Herstellung der Getränke darf kein Alkohol zugesetzt worden sein, außer in der Menge, die zur Verdünnung oder Auflösung von Aromastoffen unbedingt erforderlich ist. Die Zugabe von Alkohol darf nicht dazu führen, dass der Alkoholgehalt um mehr als 1,2 Vol.-%. erhöht wird oder sich die Beschaffenheit des Erzeugnisses wesentlich verändert.
Die Änderungen treten am 1. Juli 2026 in Kraft.
9. Die Änderungen zielen darauf ab, die wirtschaftlichen Bedingungen zu verbessern, unter denen kleine Alkoholerzeuger ihre Geschäfte tätigen.
10. Verweise auf Grundlagentexte: Es liegen keine Grundlagentexte vor.
11. Nein
12.
13. Nein
14. Ja
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
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