Mitteilung 002
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2020) 01372
Richtlinie (EU) 2015/1535
Übersetzung der Mitteilung 001
Notifizierung: 2020/0228/DK
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 202001372.DE)
1. MSG 002 IND 2020 0228 DK DE 17-04-2020 DK NOTIF
2. DK
3A. Erhvervsstyrelsen
Langelinie alle 17
2100 København Ø
e-mail: notifikationer@erst.dk
3B. Sundheds- og Ældreministeriet
Holbergsgade 6
1057 København K
email: sum@sum.dk
4. 2020/0228/DK - S00S
5. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Verbot der Tabakwerbung usw., des Gesetzes über Tabakerzeugnisse usw., des Gesetzes über elektronische Zigaretten usw. und verschiedener anderer Gesetze (Umsetzung des nationalen Aktionsplans gegen das Rauchen bei Kindern und Jugendlichen)
6. S00S - GESUNDHEIT, MEDIZINISCHE GERÄTE
7. Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG - Artikel 24 Absatz 2 und 3
8. -Ausstellungsverbot:
Tabakerzeugnisse, Tabakersatzprodukte und elektronische Zigaretten dürfen an Verkaufsstellen, einschließlich Verkaufsstellen im Internet, für die Verbraucher erst sichtbar sein, wenn ein Kunde sie konkret nachfragt. Die gilt jedoch nicht für
Ladengeschäfte, die sich auf den Verkauf von Zigarren, Pfeifen bzw. Pfeifentabak oder auf den Verkauf elektronischer Zigaretten spezialisiert haben:
- Verschärftes Werbe- und Sponsoringverbot:
Jegliche Form unmittelbarer und mittelbarer Werbung und unmittelbaren und mittelbaren Sponsorings sind verboten, wobei unter das Verbot nun auch Tabakersatzerzeugnisse und Raucherzeugnisse auf Kräuterbasis fallen.
Standardisierte Verpackungen:
Alle Tabakerzeugnisse, Raucherzeugnisse auf Kräuterbasis und elektronische Zigaretten müssen einheitlich aussehen. Dies gilt jedoch nicht für Zigarren, Pfeifentabak und Pfeifen. Die Standardisierung bedeutet unter anderem, dass Herstellername und Produktbezeichnung auf standardisierte Weise anzugeben sind, keine Logos abgebildet werden dürfen und Farbe usw. der Verpackung standardisiert wird. Die Standardisierung kann die Werbewirkung der Verpackungen einschränken.
- Rauchverbot in Schulen:
Um zu vermeiden, dass Schüler in der Schulzeit mit dem Rauchen konfrontiert werden, sieht der Entwurf für Schüler an allen Grundschulen, Internaten, Nachschulen und weiterführenden Schulen ein Rauchverbot vor.
- Rauchfreie Grundstücke:
Der Entwurf sieht vor, die geltende Pflicht zu einem rauchfreien Grundstück auf weiterführende Schulen auszudehnen, die Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren aufnehmen und bisher nicht unter diese Pflicht fallen.
- Verbot des Verkaufs von Tabak, Tabakersatzprodukten, Raucherzeugnissen auf Kräuterbasis sowie elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern mit oder ohne Nikotin an Grundschulen, Internaten, Nachschulen und weiterführenden Schulen.
- Verbot von Aromastoffen in Tabakerzeugnissen und elektronischen Zigaretten:
Der Verkauf von elektronischen Zigaretten usw. mit anderen typischen Aromen als Tabak und Menthol wird verboten. Gemäß dem Entwurf gilt dieses Verbot auch für solche Tabakerzeugnisse, die nicht bereits unter das Verbot typischer Aromen fallen, jedoch nicht für Pfeifentabak, Zigarren und Raucherzeugnisse auf Kräuterbasis
- Regulierung von Tabakersatzprodukten (Nikotinerzeugnissen)
Waren bisher nicht durch dänisches Recht reguliert, sollen aber gemäß dem Entwurf unter die gleiche Regulierung z. B. in Bezug auf Werbevorschriften, Altersgrenzen usw. fallen wie Tabakerzeugnisse; ferner sieht der Entwurf eine Pflicht zu Gesundheitswarnungen auf Verpackungen vor, die den geltenden Vorschriften für elektronische Zigaretten entspricht.
- System zur Altersverifikation und verschärftes Strafmaß
Der Entwurf sieht vor, alle Händler, die Erzeugnisse über das Internet in Verkehr bringen, zur Gewährleistung eines Systems zu verpflichten, mit dem das Alter des Käufers wirksam verifiziert wird, und die Strafe für Verstöße gegen die Altersgrenze zu verschärfen.
- Ein System zur Registrierung der Händler von E-Zigaretten und Nachfüllbehältern mit oder ohne Nikotin, ein System zur Registrierung von Tabakersatzprodukten und Nachfüllbehältern ohne Nikotin.
- Verschärfte Strafen für Verstöße gegen das Gesetz über rauchfreie Umgebungen
- Erleichterte Verfahren für Gemeinden zur Ausgabe von kostenfreien Rauchentwöhnungspräparaten
9. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung einer Vereinbarung über einen nationalen Aktionsplan gegen das Rauchen bei Kindern und Jugendlichen, der am 18. Dezember 2019 zwischen der Regierung (Sozialdemokratische Partei) und der Liberalen Partei, der Linken, der Sozialistischen Volkspartei, der Einheitsliste, der Konservativen Volkspartei und der Alternative geschlossen wurde. Die Vereinbarung enthält eine große Bandbreite von Initiativen, mit denen Rauchen und Nikotinabhängigkeit bei Kindern und Jugendlichen bekämpft und verhindert werden sollen, und setzt eine Reihe von Maßnahmen um, die von Patientenverbänden und Fachleuten schon seit Jahren gefordert werden.
Durch den Entwurf unterstreicht das Ministerium für Gesundheit und Senioren, dass Rauchen äußerst gesundheitsschädlich ist. Die Kombination aller Initiativen soll den Anteil der Raucher bei Kindern und Jugendlichen in Dänemark senken und auf diese Weise auch die Ungleichheit im Gesundheitsbereich mindern.
10. Ein Grundlagentext liegt nicht vor
11. Nein
12. -
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16. TBT-Aspekt
Nein – der Entwurf ist weder eine technische Vorschrift noch ein Konformitätsbewertungsverfahren
SPS-Aspekt
Nein – der Entwurf ist keine gesundheitspolizeiliche oder pflanzenschutzrechtliche Maßnahme
**********
Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
Fax: +32 229 98043
email: grow-dir2015-1535-central@ec.europa.eu