Mitteilung 002
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2020) 01378
Richtlinie (EU) 2015/1535
Übersetzung der Mitteilung 001
Notifizierung: 2020/0230/F
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 202001378.DE)
1. MSG 002 IND 2020 0230 F DE 17-04-2020 F NOTIF
2. F
3A. Direction générale des entreprises
SQUALPI
Bât. Sieyès -Teledoc 151
61, Bd Vincent Auriol
75703 PARIS Cedex 13
d9834.france@finances.gouv.fr
3B. Direction des affaires juridiques du ministère des solidarités et de la santé
14, avenue Duquesne 75007 PARIS
Secrétariat : 01 40 56 65 57/56 95
daj-sec@sg.social.gouv.fr
4. 2020/0230/F - S00S
5. Erlass vom 16. April 2020 zur Ergänzung des Erlasses vom 23. März 2020 zur Festlegung von organisatorischen und operativen Maßnahmen des Gesundheitssystems, die zur Bewältigung der COVID-19-Epidemie im Rahmen des gesundheitlichen Notstands erforderlich sind
6. Massage-Physiotherapie, die über Fernbehandlungen durchgeführt wird
Schwangerschaftsabbruch aus freiem Willen mittels Arzneimitteln und Fernkonsultation
In-vitro-Diagnostika ohne CE-Kennzeichnung
7. -
8. Durch den Erlassentwurf vom 16. April werden die folgenden drei Maßnahmen eingeführt:
Erstens können Massage-Physiotherapie-Behandlungen, mit Ausnahme der Erstuntersuchungen sowie der nachfolgenden Untersuchungen, als Fernbehandlungen durchgeführt werden.
Zweitens kann die Ersteinnahme von Arzneimitteln, die zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs aus freiem Willen durch Arzneimittel erforderlich sind, im Zuge einer Fernkonsultation mit dem Arzt oder der Hebamme erfolgen, sofern die Frau ihre freie und informierte Einwilligung erteilt hat und die Zustimmung des Angehörigen der Gesundheitsberufe in Bezug auf ihren Gesundheitszustand vorliegt.
Drittens können In-vitro-Diagnostika ohne CE-Kennzeichnung von Labors unter bestimmten Bedingungen und insbesondere unter Einhaltung der harmonisierten Normen bzw. technischen Spezifikationen der Europäischen Union verwendet werden.
9. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) erklärte am 30. Januar 2020, dass der Ausbruch eines neuen Coronavirus (COVID-19) eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite darstelle.
Einerseits können durch E-Health sowohl die Angehörigen der Gesundheitsberufe als auch die von ihnen betreuten Patienten vor COVID-19 geschützt werden. Dazu gehören auch Massage-Physiotherapie über Fernbehandlungen sowie Fernkonsultationen mit dem Arzt oder der Hebamme im Falle eines Antrags auf Schwangerschaftsabbruch aus freiem Willen.
Andererseits ist es in Anbetracht der Gefahr von Versorgungsengpässen bei In-vitro-Diagnostika oder bestimmten Bestandteilen im Hinblick auf die Anzahl der durchzuführenden Tests erforderlich, dass alle Labors, die diese Untersuchung durchführen, unter Einhaltung der erforderlichen Sicherheits- und Zuverlässigkeitsbedingungen auf In-vitro-Diagnostika ohne CE-Kennzeichnung zurückgreifen können.
10. Verweise auf Grundlagentexte: Artikel L. 3131-16 des Gesetzbuchs über das öffentliche Gesundheitswesen
Erlass vom 14. April 2020 zur Ergänzung des Erlasses vom 23. März 2020 zur Festlegung von organisatorischen und operativen Maßnahmen des Gesundheitssystems, die zur Bewältigung der COVID-19-Epidemie im Rahmen des gesundheitlichen Notstands erforderlich sind (nachdem diese Bestimmungen ursprünglich in den Artikeln 10-2, 10-3 und 10-4 des Erlasses vom 23. März 2020 vorgesehen waren, wurden sie auf die Artikel 10-3, 10-4 und 10-5 desselben Erlasses übertragen und somit von dem Minister für Gesundheit mit dem vorliegenden notifizierten Erlassentwurf vollständig übernommen).
Notifizierungen Nr. 2020/152/F, Nr. 2020/163/F, Nr. 2020/187/F, Nr. 2020/193/F, Nr. 2020/196/F, Nr. 2020/209/F und Nr.°2020/224/F.
11. Ja
12. Angemessene Sofortmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor der ernsthaften Gesundheitsbedrohung durch das neue Coronavirus COVID-19.
13. Nein
14. Nein
15. -
16. TBT-Aspekt
NEIN – Der Entwurf hat keine erheblichen Auswirkungen auf den internationalen Handel.
SPS-Aspekt
Nein – Der Entwurf ist keine gesundheitspolizeiliche oder pflanzenschutzrechtliche Maßnahme.
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