Mitteilung 002
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2017) 03305
Richtlinie (EU) 2015/1535
Übersetzung der Mitteilung 001
Notifizierung: 2017/0594/PL
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 201703305.DE)
1. MSG 002 IND 2017 0594 PL DE 20-12-2017 PL NOTIF
2. PL
3A. Ministerstwo Rozwoju, Departament Doskonalenia Regulacji Gospodarczych
Plac Trzech Krzyży 3/5, 00-507 Warszawa,
tel.: (+48) 22 693 54 07, e-mail: notyfikacjaPL@mr.gov.pl
3B. Departament Rynków Rolnych, Ministerstwo Rolnictwa i Rozwoju Wsi, Wspólna 30, 00-930 Warszawa, tel. +48 22 623 16 32, fax: +48 22 623 23 00, e-mail: katarzyna.zajaczkowska@minrol.gov.pl
4. 2017/0594/PL - C00A
5. Regelung für die Garantierte Lebensmittelqualität (QAFP) „Schweinefleisch“
6. Schweinefleisch
7. -
8. Die technischen Vorschriften über die nationale Qualitätsregelung für Lebensmittel „Regelung für die Garantierte Lebensmittelqualität (QAFP) - Schweinefleisch“ im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 umfassen die Beschreibung der Regelung, zu der die „Anforderungen der Regelung - Allgemeiner Teil“ und die Branchenspezifikation „Schweinefleisch“ samt den Produktions- und Qualitätsanforderungen für die Herstellung von qualitativ hochwertigem Schweinefleisch gehören.
In den allgemeinen Anforderungen der Regelung sind die Regeln für die Teilnahme an der Regelung festgelegt, dank derer die Identifizierung und Rückverfolgbarkeit der Erzeugnisse auf jeder Stufe gewährleistet ist. Es wird für erforderlich erachtet, die Anwendung dieser Regeln durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle, die über nachweisliche Fachkompetenz verfügt, kontrollieren zu lassen. Darüber hinaus sind Regeln für Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung im Bereich der QAFP-Regelung festgelegt. Jeder Teilnehmer der QAFP-Regelung ist angehalten, die Regelung mit der Spezifikation „Anforderungen der Regelung - Allgemeiner Teil“ samt der einschlägigen Branchenspezifikation einzuführen, zu dokumentieren und beizubehalten.
In der Branchenspezifikation der Regelung für die Garantierte Lebensmittelqualität (QAFP) „Schweinefleisch“ sind Anforderungen vorgesehen, die von Züchtern, Transportunternehmern, Schlacht- und Zerlegebetrieben sowie Fleischhändlern einzuhalten sind, damit die Erzeugung von qualitativ hochwertigem, QAFP-zertifiziertem Schweinefleisch sichergestellt wird.
Jedes Glied der Produktionskette von QAFP-zertifiziertem Schweinefleisch muss sämtlichen qualitativen Erwartungen in vielen Bereichen genügen, wie dem Tierschutz, dem Gesundheitsschutz der Verbraucher und dem hohen Wohlgeschmack von Fleisch.
Die Garantierte Qualitätsregelung für Lebensmittel (QAFP) steht nicht nur für sichere Verfahren, sondern auch für eine gehobene Lebensmittelqualität.
◦ Offene Regelung – die Regelung steht allen Erzeugern offen, die den Standards der Branchenspezifikation genügen.
◦ QAFP-zertifizierte Erzeugnisse verdanken ihre Besonderheit der Sicherstellung der Qualität und der Sicherheit in der gesamten Produktionskette. Die Regelung fußt auf dem ganzheitlichen Ansatz von Qualität und Sicherheit der Agrarerzeugnisse und normiert den gesamten Weg, den die Lebensmittel vom Landwirt bis zum Verbraucher zurücklegen.
◦ Sämtliche Produktionsstufen sind standardisiert, angefangen bei der Aufzucht, der Tierfütterung und Haltung bis hin zur Schlachtung, Zerlegung, Verarbeitung, Beförderung, Umhüllung und Verpackung und schließlich der Lagerung und dem Verkauf. Dank der zusammenhängenden und aufeinanderfolgenden Maßnahmen werden die Verbraucher vor möglichen Folgen negativer Vorfälle in der Lebensmittelkette deutlich wirksamer geschützt.
◦ QAFP-zertifizierte Erzeugnisse sind auf jeder Produktionsstufe rückverfolgbar.
◦ Züchtern, die der QAFP-Regelung beigetreten sind, liegen das Wohlergehen der Tiere und der Umweltschutz am Herzen.
◦ Die Anforderungen der Regelung werden von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle überprüft.
9. Die QAFP-Regelung wurde mit dem Ziel ausgearbeitet und umgesetzt, die Anforderungen und Kriterien vertikal und horizontal für die Glieder der Produktionskette für qualitativ hochwertige Agrarerzeugnisse in harmonischer Weise zu vereinen. Im Rahmen dieser Regelung wird die Sicherstellung der Qualität von Agrarerzeugnissen, die vor allem durch Tierschutz und Lebensmittelsicherheit gestärkt wird, durch eine autorisierte Zertifizierungsstelle überprüft. Mit der Ausarbeitung und Umsetzung der QAFP-Regelung wird das vorrangige Ziel verfolgt, dem Endverbraucher eine Garantie dafür zu geben, dass das von ihm erworbene Agrarerzeugnis nicht nur den Anforderungen hinsichtlich der Lebensmittelsicherheit genügt, sondern auch durch zusätzliche erkennbare Qualitätseigenschaften überzeugt.
Die QAFP-Regelung für Schweinefleisch sorgt für eine Belebung des Schweinefleischmarktes, für Ausfuhrmöglichkeiten und für eine wirksame Verkaufsförderung von Schweinefleisch durch eine engere Zusammenarbeit zwischen allen Gliedern der Produktions- und Vertriebskette für Schweinefleisch.
10. Kein Grundlagentext vorhanden
11. Nein
12. -
13. Nein
14. Nein
15. Nicht vorhanden
16. TBT-Aspekte
NEIN - Der Entwurf hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den internationalen Handel.
SPS-Aspekte
NEIN - der Entwurf hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den internationalen Handel.
**********
Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
Fax: +32 229 98043
email: grow-dir2015-1535-central@ec.europa.eu