Mitteilung 002
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2016) 02351
Richtlinie (EU) 2015/1535
Übersetzung der Mitteilung 001
Notifizierung: 2016/0398/PL
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 201602351.DE)
1. MSG 002 IND 2016 0398 PL DE 29-07-2016 PL NOTIF
2. PL
3A. Ministerstwo Rozwoju, Departament Doskonalenia Regulacji Gospodarczych
Plac Trzech Krzyży 3/5, 00-507 Warszawa,
tel.: (+48) 22 693 54 07, e-mail: notyfikacjaPL@mr.gov.pl
3B. Departament Podatków Sektorowych, Lokalnych oraz Podatku od Gier, Ministerstwo Finansów,
ul. Świętokrzyska 12, 00-916 Warszawa,
tel.: (+48) 22 694 58 04, e-mail: sekretariat.ps@mf.gov.pl
4. 2016/0398/PL - H10
5. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Glücksspiel sowie einiger anderer Gesetze.
6. Schutz des Spielers.
Glücksspiele.
Losspiele.
Kartenspiele.
Spielgeräte.
Automaten.
7. -
8. Nach Maßgabe des Entwurfs werden Anbieter von Automatenspielen und Online-Glücksspiel zur Umsetzung der Bestimmungen für verantwortungsbewusstes Spielen verpflichtet, die dem Schutz von Minderjährigen und Spielern dienen. Zu diesem Zweck sieht der Entwurf Regelungen zur Einrichtung eines Registers von Domains, über die gesetzeswidrig Glücksspiele angeboten werden, zu Verfahren zur Sperrung von Internet-Domains, die in diesem Register enthalten sind, sowie zu Zahlungsdiensten auf Internetseiten vor, welche die im Register erfassten Domains nutzen. Der Entwurf sieht ferner die Möglichkeit der Organisation von Glücksspielen über das Internet in Form einer Monopolgesellschaft durch eine zu diesem Zweck gebildete Einpersonengesellschaft mit mehrheitlich öffentlicher Beteiligung vor (mit Ausnahme von Wetten und Gewinnspielen). Der Entwurf sieht das Recht zum Anbieten des Automatenspiels außerhalb von Spielkasinos durch eine zu diesem Zweck gebildete Einpersonengesellschaft mit mehrheitlich öffentlicher Beteiligung in Form einer staatlichen Monopolgesellschaft für diese Art der Tätigkeit und zur Einschränkung des Besitzes von Spielautomaten vor (dies betrifft keine Unternehmen, die legale Automatenspiele anbieten). Nach Maßgabe des Entwurfs unterliegen die Grundsätze für die Organisation von Pokerspielen der Liberalisierung. Die Pflicht zur Einholung von Bescheinigungen über die fachliche Eignung von Personen, die Glücksspiele beaufsichtigen und leiten, wird aufgehoben.
9. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über Glücksspiele sowie einiger anderer Gesetze sieht wesentliche Änderungen im Bereich des Glücksspielmarktes vor, und zwar aufgrund der Notwendigkeit der Einschränkung der illegalen Organisation von Glücksspielen, des Schutzes der Spieler vor den negativen Auswirkungen des Glücksspiels sowie der Stärkung des öffentlichen Bewusstseins im Hinblick auf die Gefahren, die durch die Inanspruchnahme von illegalen Diensten von Glücksspielanbietern entstehen. Durch die Erreichung der dargelegten Ziele soll die größtmögliche Minderung des Risikos negativer sozialer und wirtschaftlicher Auswirkungen des Glücksspiels sichergestellt werden.
10. Verweis auf Grundlagentexte: Gesetz vom 19. November 2009 über Glücksspiele (Gesetzblatt von 2016 Pos. 471).
Grundlagentexte wurden im Rahmen einer früheren Notifizierung übermittelt: 2014/0537/PL: 2010/622/PL
11. Nein
12. -
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16. TBT-Aspekte
Nein - Der Entwurf des Rechtsakts ist keine technische Vorschrift und kein Konformitätsbewertungsverfahren.
SPS-Aspekte
Nein - Der Entwurf ist keine gesundheitspolizeiliche oder pflanzenschutzrechtliche Maßnahme.
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Europäische Kommission
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