Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2023) 1702
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2023/0345/BG
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20231702.DE
1. MSG 001 IND 2023 0345 BG DE 06-06-2023 BG NOTIF
2. Bulgaria
3A. Министерство на икономиката и индустрията
Дирекция "Техническа хармонизация"
ул. "Славянска" № 8, 1052 София
Tel.: +359 2 940 7336; +359 2 940 7522
FAX: +359 2 987 8952
e-mail: infopointBG@mi.government.bg
3B. Министерство на регионалното развитие и благоустройството,
Дирекция "Технически правила и норми",
ул. "Св.св. Кирил и Методий" 17-19
1202 София
тел.:+359 2 9405215
4. 2023/0345/BG - B00 - Construction
5. Entwurf einer Verordnung über die Straßenverkehrssignalisierung mit Verkehrszeichen
6. Der Entwurf der Verordnung über die Signalisierung von Straßen mit Verkehrszeichen regelt die Art, das Verfahren und die Regeln für die Verwendung der Arten von Verkehrszeichen, einschließlich der Wechselverkehrszeichen und anderer Signaleinrichtungen auf Straßen zur Verkehrsorganisation
7.
8. Der Entwurf der Verordnung über die Signalisierung von Straßen mit Verkehrszeichen regelt die Art, das Verfahren und die Regeln für die Verwendung der Arten von Verkehrszeichen, einschließlich der Wechselverkehrszeichen und anderer Signaleinrichtungen auf Straßen für die Verkehrsorganisation auf öffentlich zugänglichen Straßen. Es wurde eine Überprüfung und Analyse der Bestimmungen der geltenden Verordnung Nr. 18 aus dem Jahr 2001 über die Signalisierung von Straßen mit Verkehrszeichen durchgeführt, auf deren Grundlage Teile der Texte beibehalten und neue Anforderungen eingefügt werden sollen:
— für die Sichtbarkeit von Verkehrszeichen und die Art und Weise, in der sie bestimmt werden soll, sind Mindestanforderungen für die Sichtweite einzuführen;
— für Straßenschilder, die zur Signalisierung eines Straßenabschnitts verwendet werden, der von den Fahrern einzelner Elektrofahrzeuge verwendet wird, sind Vorschriften festzulegen;
— neue Verkehrszeichen der Gruppe D werden eingeführt: D14b „Ende der obligatorischen Straße nur für Radfahrer“; D15b „Ende der obligatorischen Straße nur für Fußgänger“; D16b „Ende der obligatorischen Straße nur für Fußgänger und Radfahrer mit entsprechend ausgewiesenen Bewegungsflächen“; D14a „Obligatorische Straße nur für Radfahrer“; D15a „Obligatorische Straße nur für Fußgänger“; D16a „Obligatorische Straße nur für Fußgänger und Radfahrer mit entsprechend ausgewiesenen Bewegungsflächen“;
— Für die Straßenschilder, die den Anfangs- und Endpunkt der Mautzone anzeigen sollen, wird eine neue Visualisierung festgelegt: E13 „Startpunkt des Betriebsbereichs des angezeigten Verkehrszeichens“ und D14 „Endpunkt des Betriebsbereichs des angezeigten Verkehrszeichens“;
— im Rahmen der Gruppe E wird ein neues Verkehrszeichen eingeführt: E28 „Parken und Reisen“, mit dem die Orte signalisiert werden, an denen das Fahrzeug abgestellt werden kann, und der Fahrer auf regelmäßige öffentliche Personenverkehrslinien umsteigen kann;
— es werden neue Verkehrszeichen unter der Gruppe G eingeführt, die zur Angabe der Anzahl der Fahrradrouten in touristischen Karten und Fahrradkarten verwendet werden, um den Radverkehr und den alternativen Tourismus zu fördern: G25.1 Radwegsnummer unter der internationalen Klassifikation sowie G25.2 Radwegsnummer unter der nationalen Klassifikation;
— Es wurde ein neues Kapitel Fünf "Verkehrszeichen mit wechselnden Meldungen" entwickelt, das die Verkehrszeichen mit wechselnden Meldungen mit den Anforderungen der Norm BDS EN 12966 "Vertikale Straßenverkehrszeichen - Verkehrszeichen mit wechselnden Meldungen" verbindet und die Funktionen und die Visualisierung der Zeichen vorstellt.
9. Der Entwurf einer Verordnung über die Straßenverkehrssignalisierung mit Verkehrszeichen zielt darauf ab, eine bessere Sensibilisierung der Fahrer bei Änderungen in ihrem Verkehrsumfeld zu gewährleisten, die Anforderungen und deren Übereinstimmung mit anderen Vorschriften zu präzisieren, um Abweichungen zu beseitigen und bestehende Anforderungen zu klären, die in der Entwurfspraxis mehrdeutig ausgelegt und angewandt wurden.
10. Verweise auf Grundlagentexte:
11. Nein
12.
13. Nein
14. No
15. No
16.
TBT-Aspekt: No
SPS-Aspekt: No
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