Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2023) 3729
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2023/0758/NL
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20233729.DE
1. MSG 001 IND 2023 0758 NL DE 27-12-2023 NL NOTIF
2. Netherlands
3A. Ministerie van Financiën, Dienst Douane Noord, CDIU.
(cdiu.notificaties@belastingdienst.nl 050 5232135)
3B. Ministerie van Landbouw, Natuur en Voedselkwaliteit, directie Wetgeving en Juridische Zaken, afdeling Landbouw en Voedselkwaliteit.
4. 2023/0758/NL - C90A - Wohlbefinden von Tieren und Haustieren
5. Verordnung über die Liste der zu Hobbyzwecken gehaltenen Haustiere und Tiere
6. Freier Verkehr von Säugetieren.
7.
8. Der vorliegende Verordnungsentwurf sieht die Aufstellung der so genannten Liste der Haustiere und Tiere vor, die zu Hobbyzwecken gehalten werden, auch „Positivliste“ genannt. Damit wird Artikel 1.4 Absatz 2 des Tierhalterdekrets und Artikel 2.2 Absatz 1 des Tiergesetzes umgesetzt, wonach nur Tiere der benannten Arten gehalten werden dürfen. Nur Tiere von Arten, die in dieser Liste aufgeführt sind, dürfen in den Niederlanden als Haustiere, als Vieh oder zu anderen Zwecken (gemäß Artikel 2.2 des Tiergesetzes) gehalten werden. Die Liste identifiziert nur Arten, für die wissenschaftliche Untersuchungen gezeigt haben, dass sie für den Menschen geeignet sind. Eine gegenseitige Anerkennung ist nicht vorgesehen, da sie in diesem Fall nicht gilt.
9. Da nur Tiere ausgewiesener Arten gehalten werden dürfen, besteht eine Beschränkung des Handels mit Tieren nicht aufgeführter Arten. Die Erstellung einer Liste zugelassener Tierarten wird daher als Beschränkung des freien Warenverkehrs angesehen. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass der Schutz der Gesundheit und des Lebens von Mensch und Tier ein legitimes Ziel ist, um den freien Warenverkehr einzuschränken. (Vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache C-219/07, National Council of Animal Farmers and Liefhebbers VZW und Andibel VZW gegen den belgischen Staat).
Nach Ansicht der Niederlande ist diese Beschränkung im Licht der oben angeführten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union gerechtfertigt. Dies liegt daran, dass die Beschränkung auferlegt wird, weil sie im Interesse des Schutzes der Gesundheit von Mensch und Tier und des menschlichen Lebens erforderlich ist und weil sie in einem angemessenen Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht. Eine weniger weitreichende Regelung, wie z. B. die Zulassung der Haltung von Tieren dieser Arten im Rahmen der Anwendung der Haltungsregeln, wäre keine Alternative, da es nicht möglich ist, im Voraus zu bestimmen, ob ein Halter die zu erlassenden Zuchtvorschriften einhält oder einhalten kann. Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die Auswahl der zur Aufnahme bestimmten Tierarten auf objektiven und nichtdiskriminierenden Kriterien beruht, dass eine Ausnahme von dem Verbot für den Transport von Tieren ins Ausland vorgesehen ist (Art. 2 Buchst. e) und dass in bestehenden Fällen eine dauerhafte Übergangsfreistellung vorgesehen ist. Die Haltung von Tieren, die nicht in der Liste aufgeführt sind, ist auch in Ausnahmesituationen zulässig, in denen die Bedeutung der Haltung dieser Tiere die Bedeutung des Schutzes der Gesundheit von Mensch und Tier und des menschlichen Lebens überwiegt, wie z. B. Notfälle bei bedürftigen Tieren.
Einwände und Rechtsbehelfe gegen dieses Dekret sind ebenfalls möglich. Darüber hinaus enthält die Tierhalterverordnung die Möglichkeit, die Aufnahme einer Tierart in die Liste zu beantragen. Bei der Entscheidung über den Antrag sollte der Minister für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität einen unabhängigen wissenschaftlichen Beirat konsultieren. Gegen die Ablehnung des Antrags kann ebenfalls ein Einspruch und eine Beschwerde eingelegt werden . Nach Ansicht der Niederlande betrifft dies auf der Grundlage der vorstehenden Ausführungen eine Maßnahme, die notwendig, verhältnismäßig und angemessen ist.
10. Nummern oder Titel der Grundlagentexte: Es liegen keine Grundlagentexte vor
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
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