Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2023) 3732
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2023/0759/LT
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20233732.DE
1. MSG 001 IND 2023 0759 LT DE 27-12-2023 LT NOTIF
2. Lithuania
3A. Lietuvos standartizacijos departamentas, Algirdo 31, Vilnius, el. paštas lstboard@lsd.lt
3B. Lietuvos Respublikos ekonomikos ir inovacijų ministerija, Gedimino pr. 38, Vilnius, el. paštas kanc@eimin.lt
4. 2023/0759/LT - SERV20 - E-Commerce
5. GESETZ DER REPUBLIK LITAUEN ZUR ÄNDERUNG DER ARTIKEL 2, 48 UND 50 DES GESETZES Nr. I-1418 ÜBER DIE ÖFFENTLICHE INFORMATION UND ZUR ERGÄNZUNG DES GESETZES DURCH ARTIKEL 52 ABSATZ 1
6. Online-Dienste für soziale Netzwerke
7.
8. Mit dem Gesetzentwurf wird eine gesonderte rechtliche Regelung geschaffen, um die Sichtbarkeit und Zugänglichkeit verbotener Informationen durch Manipulation von Online-Konten auf sozialen Netzwerken zu erhöhen. Mit dem Änderungsantrag wird der Kampf gegen Desinformation, Kriegspropaganda und Kriegsanstiftung gezielter gestaltet, und es werden rechtliche Möglichkeiten geschaffen, um den Informationsraum sowie die Interessen der Öffentlichkeit und einzelner natürlicher Personen besser zu schützen. Das Amt des Inspektors für Journalistenethik (im Folgenden „das Amt“) und die litauische Rundfunk- und Fernsehkommission (nachstehend „Kommission“ genannt) sind befugt, den Anbieter eines Online-Dienstes für soziale Netzwerke anzuweisen, innerhalb von 24 Stunden die künstlich aufgeblähte Anzahl von Ansichten, Kommentaren, Inhaltsanteilen, Likes, Followern und/oder Abonnenten der sensiblen Informationen gemäß Artikel 19 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über öffentliche Informationen Nr. I-1418 der Republik Litauen zu entfernen. Das Amt und die Kommission werden alle Informationen im Zusammenhang mit der Anweisung an die Regulierungsbehörde für Kommunikation übermitteln, die durch das Gesetz über die Dienste der Informationsgesellschaft Nr. X-614 der Republik Litauen ermächtigt wird, die Aufgaben des Koordinators der digitalen Dienste gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065 wahrzunehmen. In Fällen, in denen Anbieter sozialer Online-Dienste nicht auf die Anweisungen der Kommission oder des Amtes zur Entfernung der Aufblähungen reagieren, hat die Regulierungsbehörde für Kommunikation das Recht, die Angelegenheit an die Europäische Kommission oder an den Koordinator für digitale Dienste des Niederlassungsmitgliedstaats zur Bewertung zu verweisen.
9. Auf Online-Plattformen sozialer Netzwerke nutzen Einrichtungen von Staaten, die der Republik Litauen gegenüber feindlich sind, aktiv künstliche Mittel, um die Sichtbarkeit und Reichweite ihrer Inhalte zu erhöhen, um sicherzustellen, dass Inhalte, die für sie nützlich sind und in der Regel anti-staatlich sind oder Desinformationscharakter haben, den Status populärer/zuverlässiger Inhalte erlangen und somit eine größere Anzahl von Nutzern der sozialen Online-Netzwerke erreichen. Am effektivsten erfolgt eine solche künstliche Erhöhung der Sichtbarkeit und Verfügbarkeit von Inhalten durch speziell entwickelte Bot-Farmen, die nach festgelegten Parametern automatisch Inhaltsansichten, Kommentare, Beiträge usw. generieren. Obwohl die Regeln von Anbietern von Online-Diensten für soziale Netzwerke automatisierte Konten verbieten, wird der Identifizierung und Sperrung dieser Konten keine Aufmerksamkeit geschenkt. Die Erfahrungen der staatlichen Institutionen der Republik Litauen zeigen auch, dass die Wirksamkeit der Entfernung illegaler Inhalte und Desinformation aus sozialen Online-Netzwerken sehr gering ist. Es ist wichtig zu beachten, dass im Kontext des anhaltenden Krieges in der Ukraine automatisierte Konten aktiv verwendet werden, um feindselige Informationen, Kommentare und Artikel zu teilen, die darauf abzielen, Desinformation zu verbreiten, Proteststimmungen zu verstärken, feindliche Erzählungen zu bilden, Zwietracht zu schaffen und Meinungen zu manipulieren. Automatisierte Konten und ihre Netzwerke stellen eine Bedrohung sowohl für die Demokratie als auch für die nationale Sicherheit dar und stellen ein erhebliches Problem dar.
10. Verweise auf die Grundlagentexte: Keine Grundlagentexte verfügbar
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
email: grow-dir2015-1535-central@ec.europa.eu