Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2024) 0353
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2024/0067/CZ
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20240353.DE
1. MSG 001 IND 2024 0067 CZ DE 09-02-2024 CZ NOTIF
2. Czechia
3A. Úřad pro technickou normalizaci, metrologii a státní zkušebnictví
Biskupský dvůr 1148/5
110 00 Praha 1
tel: 221 802 212
e-mail: eu9834@unmz.cz
3B. Ministerstvo zdravotnictví České republiky,
Palackého náměstí 4,
128 01 Praha 2
e-mail: mzcr@mzcr.cz
4. 2024/0067/CZ - C00C - Chemikalien
5. Entwurf einer Regierungsverordnung zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 463/2013 über die Listen für Suchtstoffe in der geänderten Fassung
6. Psychotrope Stoffe, die gemäß dem Übereinkommen über psychotrope Stoffe in der Liste I aufgeführt sind, und andere psychotrope oder narkotische Stoffe oder deren Analoga, die aufgrund von Missbrauch oder einer möglichen Gefahr für die Gesundheit der tschechischen Bevölkerung in die Liste aufgenommen wurden.
7.
8. Es wird vorgeschlagen, Anhang 4 der Regierungsverordnung Nr. 463/2013 über die Listen für Suchtstoffe um drei Suchtstoffe zu erweitern. Dabei handelt es sich um Hexahydrocannabinol (HHC), Hexahydrocannabinol-O-Acetat (HHC-Acetat, HHC-O) und Tetrahydrocannabiphorol (THCP).
Infolgedessen führt die Änderung der Anhänge der Regierungsverordnung zu einer Änderung der rechtlichen Behandlung der betreffenden Stoffe, bezüglich beispielsweise im Umgang mit diesen Stoffen, der Nachweisführung, der Lagerung und der Abgabe dieser süchtig machenden Stoffe. Darüber hinaus wirken sich die Änderungen des Anhangs der Regierungsverordnung auch auf das Strafrecht aus, da der illegale Umgang mit diesen Stoffen als Vergehen oder Straftat eingestuft werden kann.
Schlagwörter:
neue synthetische Medikamente,
psychotrope Substanzen,
Suchtstoffe,
Regelung der Kontrolle von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen.
9. Hexahydrocannabinol (HHC), Hexahydrocannabinol-O-Acetat (HHC-Acetat, HHC-O) und Tetrahydrocannabiphorol (THCP) werden aufgrund der raschen Zunahme ihrer Verfügbarkeit auf dem freien Markt in der Tschechischen Republik, insbesondere durch die Verbreitung in der jungen Bevölkerung, zur Aufnahme in die Liste der Suchtstoffe vorgeschlagen. Für den zulässigen Gehalt an HHC und THCP wird ein Grenzwert von 0,3 % vorgeschlagen, um den Handel mit Industriehanf und seinen Zubereitungen nicht einzuschränken.
Das Hauptproblem liegt derzeit im Verkauf von „Esswaren“, d. h. von Lebensmitteln oder Snacks, die einen psychoaktiven Stoff enthalten, in diesem Fall HHC, HHC-Acetat, HHC-O oder THCP. Diese werden in Form von Gummibärchen, Schokolade, Keksen, Getränken usw. verkauft. Die Wirkung von Cannabinoiden beginnt 30 Minuten bis 1 Stunde nach dem Verzehr; dieser verzögerte Effekt führt zu Vergiftungen. HHC ist in natürlichen Cannabissorten fast nicht vorhanden (rund 0,1 % Gehalt), weshalb es halbsynthetisch aus Cannabidiol (CBD) hergestellt wird; diese konzentrierte Form wird dann entweder auf industrielle Hanfknospen gesprüht oder den oben genannten Esswaren zugesetzt verkauft. Die verkauften Konzentrate haben somit einen HHC-Gehalt von 50-70 %.
Nach Angaben der europäischen Datenbank für neue Drogen ist HHC bereits in zwölf Ländern ein geregelter Stoff: Belgien, Dänemark, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Österreich, Polen, Finnland und Island.
10. Verweise auf Grundlagentexte: 2023/0230/CZ, 2022/0314/CZ
Die Grundlagentexte wurden im Rahmen einer früheren Notifizierung übermittelt:
2023/0230/CZ
2022/0314/CZ
11. Ja
12. Das Informationszentrum für Toxikologie hat vom Juni 2022 bis zum 4. 2. 2024 mehr als 170 Fälle von Vergiftung durch die oben genannten Stoffe registriert, die vor allem Kinder und Jugendliche betrafen. Die Lage in der Tschechischen Republik hat sich in den letzten zwei Monaten jedoch erheblich verschlechtert. Allein im Januar 2024 gab es in der Region Karlsbad bereits acht Fälle einer HHC-Überdosis bei Kindern und Jugendlichen, wobei mindestens ein Kind auf der Intensivstation des Karlsbader Krankenhauses eingeliefert wurde.
In Pilsen wurden im vergangenen Quartal elf Kinder im Zusammenhang mit HHC behandelt. Überdosen betreffen jedoch nicht nur Kinder; eine erwachsene Frau musste sogar künstlich beatmet werden, und am vergangenen Wochenende wurden drei Erwachsene auf Intensivstationen gebracht. Kinder und Jugendliche konsumieren diese Stoffe hauptsächlich in Form von Gummibärchen, die unter der Bezeichnung „Sammelobjekt“ verkauft werden und auch in Verkaufsautomaten erhältlich sind. Auch Rettungsdienste wurden bereits wegen Grundschülern im Rauschzustand herbeigerufen.
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
email: grow-dir2015-1535-central@ec.europa.eu