Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2024) 1047
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2024/0213/BE
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20241047.DE
1. MSG 001 IND 2024 0213 BE DE 17-04-2024 BE NOTIF
2. Belgium
3A. SPF Economie, PME, Classes moyennes et Energie
Direction générale Qualité et Sécurité - Service Bureau de Liaison - BELNotif
NG III – 2ème étage
Boulevard du Roi Albert II, 16
B - 1000 Bruxelles
be.belnotif@economie.fgov.be
3B. SPF Santé Publique, Sécurité de la Chaîne Alimentaire et Environnement
4. 2024/0213/BE - S00E - Umwelt
5. Entwurf eines königlichen Erlasses zur Bestimmung der unter den Haltbarkeitsindex fallenden Güter, der technischen Standards für die Festlegung der Punktzahlen für jedes der Kriterien und der Methode zur Berechnung des Haltbarkeitsindex
6. Haltbarkeitsindex für Haushaltswaschmaschinen und Fernsehgeräte
7.
8. Mit diesem Entwurf des königlichen Erlasses wird eine Maßnahme in den vom Ministerrat am 17. Dezember 2021 gebilligten Bundesaktionsplan für eine Kreislaufwirtschaft umgesetzt. Er setzt das Gesetz zur Förderung der Reparierbarkeit und Haltbarkeit von Waren um, das vom Parlament am 8. Februar 2024 verabschiedet wurde. Dieser königliche Erlass verwandelt den Reparaturindex in einen Haltbarkeitsindex für Marken/Modelle von Fernsehgeräten und Waschmaschinen, die nach Inkrafttreten in Verkehr gebracht werden.
9. Der Entwurf des königlichen Erlasses „zur Bestimmung der unter den Reparaturfähigkeitsindex fallenden Waren, der technischen Standards für die Festlegung der Punktzahlen für jedes der Kriterien und der Methode zur Berechnung des Reparaturbarkeitsindex“ bezieht sich auf Waschmaschinen und Fernsehgeräte unter den Waren, für die ein Reparaturindex berechnet und mitgeteilt werden soll. Ein Index dieser Art sollte es den Verbrauchern ermöglichen, sich nach der Reparaturbarkeit dieser Geräte zu erkundigen. Die Verbraucher werden, indem sie besser über die Reparaturfähigkeit informiert werden, eher ein Gerät erwerben, das eine gute Reparaturfähigkeit aufweist. Das betreffende Gerät wird daher auch häufiger repariert.
Auf der anderen Seite liefert ein Reparaturindex keine Informationen über die erwartete Lebensdauer eines Geräts. Es kann sein, dass die Reparaturfähigkeit für zwei Geräte gleich gut ist, aber ihre erwartete Lebensdauer ist unterschiedlich, weil ein Gerät robuster ist als das andere.
Aus diesem Grund sieht das Gesetz zur Förderung der Reparierbarkeit und Haltbarkeit von Waren vor, dass ein Reparaturindex in einen Haltbarkeitsindex umgewandelt werden kann. Dieser Haltbarkeitsindex wird nicht nur auf der Grundlage der Reparierbarkeitskriterien eines Produkts, sondern auch auf der Grundlage von Kriterien für die Zuverlässigkeit des Geräts berechnet.
Das Gesetz schreibt ferner vor, dass die für die Berechnung eines Reparatur- oder Haltbarkeitsindex für bestimmte Produktgruppen geltenden Verpflichtungen so weit wie möglich an die in anderen Ländern entwickelten Anforderungen angeglichen werden. Dadurch wird ein Verwaltungsaufwand vermieden, da sich die in Belgien geltenden Verpflichtungen zur Berechnung und Meldung von Indizes von denen in anderen Ländern mit einem ähnlichen Index unterscheiden. In Frankreich sehen die Verordnungen bereits vor, ab einem noch festzulegenden Zeitpunkt den Reparaturindex von Waschmaschinen und Fernsehgeräten durch einen Haltbarkeitsindex für Marken und Modelle zu ersetzen, die nach Inkrafttreten dieser Verordnung in Verkehr gebracht werden.
Mit diesem Entwurf des königlichen Erlasses werden für Belgien identische Vorschriften eingeführt, so dass die für die Berechnung und Meldung von Indizes für Waschmaschinen und Fernsehgeräte geltenden Verpflichtungen mit denen in Frankreich identisch sind und gleichzeitig in Kraft treten.
Der Erlassentwurf legt die Methode zur Berechnung des Haltbarkeitsindex für Waschmaschinen und Fernsehgeräte sowie die Kriterien fest, die bei dieser Berechnung zu berücksichtigen sind. Dies sind die gleichen Methoden und Kriterien, die in den französischen Verordnungen festgelegt sind. Im Entwurf des Erlasses sind auch die Verantwortlichkeiten und Pflichten für die Berechnung und Übermittlung des Haltbarkeitsindex festgelegt. Sie basieren auf den Verantwortlichkeiten und Pflichten, die für den Reparaturindex vorherrschen.
10. Verweise auf Referenztexte: 2022/0634/B
Die Referenztexte sind mit einer früheren Notifizierung zu übermitteln:
2022/0634/B
11. Nr.
12.
13. Nr.
14. Nein
15. Ja
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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