Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2024) 1119
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2024/0225/DK
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20241119.DE
1. MSG 001 IND 2024 0225 DK DE 26-04-2024 DK NOTIF
2. Denmark
3A. Erhvervsstyrelsen
Langelinie Allé 17
2100 København Ø
Danmark
+45 35 29 10 00
nofitikationer@erst.dk
3B. Indenrigs- og Sundhedsministeriet
Slotsholmsgade 10-12
1216 København K
Danmark
+45 72 26 90 00
sum@sum.dk
4. 2024/0225/DK - S00S - Gesundheit, medizinische Geräte
5. Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Qualitäts- und Kennzeichnungssystem und das System zur Altersüberprüfung für elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter usw.
6. Der Entwurf betrifft elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter mit und ohne Nikotin.
7.
8. Mit der Verordnung wird die Verordnung über das das Qualitäts- und Kennzeichnungssystem und das System zur Altersüberprüfung für elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter usw. geändert. Diese Änderung folgt auf die Mitteilung 2024/64/DK, mit der Dänemark einen Gesetzesentwurf notifiziert hat, der unter anderem die Einführung der Anforderungen an eine effizientere elektronische Altersüberprüfung beim Fernabsatz von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern mit und ohne Nikotin betrifft.
Die Verordnung legt die detaillierten Anforderungen für diese elektronische Altersüberprüfung fest. Die Anforderungen ergeben sich unmittelbar aus der Stellungnahme zum Gesetzesentwurf, so dass über die bereits im Gesetzesentwurf enthaltenen Anforderungen hinaus keine neuen Anforderungen festgelegt werden.
In der Verordnung wird lediglich darauf hingewiesen, dass zukünftig eine wirksame elektronische Altersüberprüfung erforderlich sein wird, dass es eine methodische Freiheit hinsichtlich der Art und Weise gibt, wie sie sichergestellt wird, und dass die Anforderung nicht für Online-Plattformen im Sinne von Artikel 3 Buchstabe i des Gesetzes über digitale Dienste gilt.
Punkt 7 Notifizierung aufgrund eines Rechtsakts der Union
Zusätzliche Informationen, die für die Bewertung erforderlich sind:
Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG.
Punkt 10 Referenzdokumente und Basistexte
Die Verordnung über das das Qualitäts- und Kennzeichnungssystem und das System zur Altersüberprüfung usw. von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern etc. ist gemäß §§ 7 Abs. 2, 8, 9 Abs. 2, 15 Abs. 5 und 33 Abs. 2 E-Zigarettengesetz usw. erlassen.
Grundlegende Texte wurden im Rahmen einer früheren Mitteilung übermittelt:
2016/114/DK;
2020/228/DK
9. Der Gesetzesentwurf ist eine Umsetzung des Abkommens vom 14. November 2023 über einen Präventionsplan für die Verwendung von Tabak, Nikotin und Alkohol durch Kinder und Jugendliche, das zwischen der Regierung (Sozialdemokratische Partei, Liberale Partei Dänemarks und Moderaten), der Sozialistischen Volkspartei, den dänischen Demokraten, der Konservativen Volkspartei und der Alternative geschlossen wurde.
Das Abkommen umfasst 30 Initiativen, die gemeinsam dazu beitragen sollen, den Tabak-, Nikotin- und Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen zu verringern und inklusivere Gemeinschaften zu unterstützen.
Mit der Änderungsverordnung werden Teile der Präventionsvereinbarung umgesetzt. Die verbleibenden Initiativen, die in Rechtsvorschriften umgesetzt werden sollen, werden über andere Entwürfe von Rechtsakten umgesetzt. Die mit dieser Änderungsverordnung umgesetzten Initiativen sollen eine bessere Durchsetzung der bestehenden Altersgrenzen für elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter mit und ohne Nikotin gewährleisten.
10. Verweise im Grundlagentext: Es sind keine Grundlagentexte verfügbar
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
email: grow-dir2015-1535-central@ec.europa.eu