Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2024) 3371
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2024/0691/CZ
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20243371.DE
1. MSG 001 IND 2024 0691 CZ DE 17-12-2024 CZ NOTIF
2. Czechia
3A. Úřad pro technickou normalizaci, metrologii a státní zkušebnictví
Biskupský dvůr 1148/5
110 00 Praha 1
tel: 221 802 216
e-mail: eu9834@unmz.cz
3B. Ministerstvo zdravotnictví České republiky,
Palackého náměstí 4,
128 01 Praha 2
tel.: 224971111
e-mail: mzcr@mzcr.cz
4. 2024/0691/CZ - C00C - Chemikalien
5. Entwurf einer Regierungsverordnung über die Liste der erfassten psychoaktiven Substanzen
6. Der Entwurf einer Regierungsverordnung sieht vor, dass 9 halbsynthetische Cannabinoide und weitere 123 neue psychoaktive Substanzen aufgrund von Missbrauch oder einer möglichen Bedrohung für die Gesundheit der Bevölkerung der Tschechischen Republik zur weiteren Untersuchung ihrer Eigenschaften in die Gruppe der erfassten psychoaktiven Substanzen aufgenommen werden.
7.
8. Im ersten Halbjahr 2024 wurden durch eine Änderung der Regierungsverordnung Nr. 463/2013 über die Listen der Suchtstoffe die halbsynthetischen Cannabinoide HHC, HHC-O und THCP in die Liste der Suchtstoffe aufgenommen, die Anfang 2024 vor allem bei Kindern und Jugendlichen zu Vergiftungen geführt hatten. Im Laufe des Jahres wurden weitere halbsynthetische Cannabinoide zur Aufnahme vorgeschlagen, mit einer Frist bis Ende 2024. Ab dem 1. Januar 2025 wurde eine neue Rechtsvorschrift ins Auge gefasst, um das Problem der halbsynthetischen Cannabinoide durch Neudefinition sogenannter psychomodulatorischer und erfasster psychoaktiver Substanzen anzugehen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 321/2024 zur Änderung des Gesetzes Nr. 167/1998 über Suchtstoffe und zur Änderung bestimmter anderer Rechtsakte in der geänderten Fassung und anderer damit zusammenhängender Rechtsakte (im Folgenden „Gesetz“) ist es daher ab dem 1. Januar 2025 unter den im Gesetz festgelegten Bedingungen möglich, die genannten Stoffe in die Gruppe der erfassten psychoaktiven Substanzen einzuordnen, was gemäß § 33k des Gesetzes eine Risikobewertung, genauer gesagt ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung, ermöglicht und gleichzeitig die Kriminalisierung des Besitzes dieser Stoffe durch natürliche Personen verhindert.
Schlagwörter:
halbsynthetische Cannabinoide, psychomodulatorische Substanzen, Suchtstoffe
Das Gesetz Nr. 167/1998 wird in die TRIS-Datenbank in der bis zum 31. 12. 2024 geltenden geänderten Fassung und in der ab dem 1. 1. 2025 geltenden geänderten Fassung eingestellt.
9. Neue psychoaktive Substanzen, die der Definition einer erfassten psychoaktiven Substanz gemäß § 2(s) des Gesetzes Nr. 167/1998 über Suchtstoffe und zur Änderung bestimmter anderer Rechtsakte in der Fassung vom 1. Januar 2025 (im Folgenden „Gesetz“) und gemäß § 33i des Gesetzes entsprechen, können im Anhang der Regierungsverordnung, genauer in der Liste der erfassten psychoaktiven Substanzen, erfasst werden. Das Gesundheitsministerium schlägt der Regierung vor, die neuen psychoaktiven Substanzen in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Gesundheitsinstitut und dem Amt der Regierung der Tschechischen Republik zu erfassen, und der Entwurf umfasst auch eine rasche Bewertung der neu erfassten psychoaktiven Substanzen.
Die neu erfassten 132 Stoffe erfüllen die im Gesetz festgelegte Voraussetzung, da nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand schwerwiegende gesundheitliche und soziale Risiken nicht ausgeschlossen werden können und daher zu erforschen sind und außerdem eine Risikobewertung nach § 33k des Gesetzes wünschenswert ist.
10. Verweise auf Grundlagentexte: 2024/0645/CZ
Die Grundlagentexte wurden im Rahmen einer früheren Notifizierung übermittelt:
2024/0645/CZ
11. Ja
12. Der Grund für die Einreichung des Vorschlags ist die Aufnahme semisynthetischer Cannabinoide (HHC, THCP, HHCP, HHCH, HHCB, THCH, THCB, THC-C8, HHC-C8 und ihre Ester) in die neue Liste der erfassten psychoaktiven Substanzen. Diese Stoffe wurden in diesem Jahr mit einer Frist bis zum 31. Dezember 2024 in die Liste der Suchtstoffe aufgenommen, da eine Änderung des Gesetzes Nr. 167/1998 über Suchtstoffe in der geänderten Fassung und anderer damit zusammenhängender Rechtsakte (die „Änderung des Gesetzes“) erörtert wurde, mit der die Erstellung von zwei weiteren Listen durch staatliche Verordnung neu geregelt wird, nämlich einer Liste der erfassten psychoaktiven Substanzen und einer Liste der psychomodulatorischen Substanzen, die als geeigneteres Instrument zur Regulierung einiger dieser Substanzen dienen werden. Angesichts der Tatsache, dass diese Gesetzesänderung am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, ist es möglich, diese Substanzen in die Liste der erfassten psychoaktiven Substanzen zu übernehmen.
Ein weiteres Ziel des Entwurfs der Regierungsverordnung ist die Aufnahme von 123 neuen psychoaktiven Substanzen in die Liste der erfassten psychoaktiven Substanzen, um deren weitere Untersuchung und Risikobewertung gemäß § 33k des Gesetzes zu ermöglichen. Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass erfasste Substanzen so bald wie möglich in die Liste der erfassten psychoaktiven Substanzen aufgenommen werden, um eine unerwünschte Folge zu vermeiden, d. h. dass neu erfasste Substanzen unreguliert bleiben, da diese Situation zuvor zu einer Bedrohung für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in der Tschechischen Republik geführt hatte. Um die unerwünschte Entwicklung des Marktes für diese Stoffe in der Tschechischen Republik zu verhindern, die die Gesundheit der Bevölkerung gefährden könnte, und gleichzeitig eine angemessene Untersuchung und Bewertung zu ermöglichen.
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
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