Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2024) 3396
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2024/0694/LV
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20243396.DE
1. MSG 001 IND 2024 0694 LV DE 18-12-2024 LV NOTIF
2. Latvia
3A. Ekonomikas ministrija
3B. Zemkopības ministrijas Veterinārā un pārtikas departamenta
Dzīvnieku tirdzniecības, labturības un barības
nodaļa
4. 2024/0694/LV - C90A - Wohlbefinden von Tieren und Haustieren
5. Änderungen der Kabinettsverordnung Nr. 359 vom 21. Juni 2022 über das Verfahren für die Registrierung von Haustieren
6. Ausnahmefälle, in denen die Mikrochip-Kennzeichnung und die Registrierung von Katzen in der Datenbank des Heim- und Haustierregisters nicht vorgeschrieben sind
7.
8. Der Eigentümer oder Halter von Tieren muss sicherstellen, dass Katzen und Hausfrettchen gemäß den vom Kabinett festgelegten Verfahren mit einem Mikrochip gekennzeichnet sind, dass sie über einen Haustierpass verfügen und dass sie in der Datenbank des Heim- und Haustierregisters eingetragen sind, außer in Fällen, in denen das Kabinett beschlossen hat, dass die zuvor genannten Anforderungen nicht zwingend sind. Der Verordnungsentwurf wurde ausgearbeitet, um festzulegen, welche Kategorien von Katzen und Hausfrettchen nicht mit einem Chip gekennzeichnet und in der Datenbank registriert werden müssen.
9. Es ist wichtig, Katzen und Frettchen in der Datenbank zu registrieren, da sie ein relativ höheres Risiko haben, ohne die Pflege des Besitzers oder Halters umherzustreunen und somit in ein Tierheim gebracht zu werden. Auf der anderen Seite ist es für ein streunendes Tier, das mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einer Datenbank registriert ist, möglich, seinen Besitzer zu finden, indem die Mikrochipnummer ausgelesen und die Kontaktdaten des Tierbesitzers aus der Datenbank abgerufen werden, um das Tier so schnell wie möglich nach Hause zurückzubringen. Da die Kommunalverwaltung in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften den Fang von streunenden oder hilflosen Tieren organisiert sowie Tierheime einrichtet und unterhält, sinken auch die Ausgaben der Kommunalverwaltungen, da die Anzahl der Tiere, die in Tierheime gebracht werden, oder die Aufenthaltsdauer der Tiere im Tierheim abnimmt. Andererseits ist es unerlässlich, gezüchtete Tiere, deren Jungtiere abgegeben werden, mit einem Mikrochip zu kennzeichnen und in einer Datenbank zu registrieren, um sowohl die Rückverfolgbarkeit ihrer Herkunft als auch die Überwachung und Kontrolle des Tierschutzes zu gewährleisten, beispielsweise um zu überwachen, ob die Anzahl der Würfe oder das Alter, in dem die Jungtiere abgegeben werden, den in den Rechtsvorschriften festgelegten Tierschutzanforderungen entspricht.
10. Verweise auf Grundlagentexte: 2024/0655/LV
Die Grundlagentexte wurden zusammen mit einer früheren Notifizierung übermittelt:
2024/0655/LV
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
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