Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2025) 0884
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2025/0175/FI
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20250884.DE
1. MSG 001 IND 2025 0175 FI DE 26-03-2025 FI NOTIF
2. Finland
3A. Työ- ja elinkeinoministeriö
Työllisyys ja toimivat markkinat -osasto
PL 32
FI-00023 VALTIONEUVOSTO
Puhelin +358 29 5047261
maaraykset.tekniset.tem@gov.fi
3B. Sosiaali- ja terveysministeriö
(yhteyshenkilö: elina.kotovirta@gov.fi)
4. 2025/0175/FI - C00C - Chemikalien
5. Regierungsdekret zur Änderung des Anhangs des Regierungsdekrets über psychoaktive Stoffe, die auf dem Verbrauchermarkt verboten sind.
Insgesamt werden 16 neue Substanzen als psychoaktive Stoffe eingestuft, die auf dem Verbrauchermarkt verboten sind.
6. Psychoaktive Stoffe
7.
8. Finnland beabsichtigt, die in der Anlage aufgeführten Substanzen als psychoaktive Stoffe einzustufen, die für den Verbrauchermarkt verboten sind, sodass die Herstellung, der Import, die Lagerung, der Verkauf und die Abgabe dieser Substanzen verboten sind. Eine Ausnahme gilt für die Verwendung für wissenschaftliche Forschung und industrielle Zwecke. Der Besitz und die Verwendung dieser Substanzen ist nicht strafbar.
Insgesamt werden 16 Substanzen, die als wichtig erachtet werden, um sie als psychoaktive Stoffe, die für den Verbrauchermarkt verboten sind, unter Kontrolle zu stellen, in den Anhang des Regierungsdekrets aufgenommen. Alle diese Substanzen sind Berichten zufolge auf den europäischen Verbrauchermärkten aufgetaucht, in erster Linie für keine andere tatsächliche Verwendung als für bewusstseinsverändernde Zwecke, d. h. zur Berauschung. Bei diesen Substanzen handelt es sich weder um Arzneimittel noch um Betäubungsmittel und es sind keine industriellen Anwendungen bekannt.
9. Es wird vorgeschlagen, 16 neue Substanzen, die bei der Verwendung zu Rauschzwecken schädlich oder gesundheitsgefährdend sein können, als psychoaktive Stoffe einzustufen, die für den Verbrauchermarkt verboten sind. Diese Substanzen wurden dem europäischen System gemeldet und unterlagen in Finnland bisher keiner Kontrolle.
Diese Substanzen können auch nach Finnland bestellt werden, zum Beispiel über den Online-Handel. Der rechtliche Status dieser Substanzen ist von Land zu Land unterschiedlich, wodurch der Markt wachsen kann. Neue Designersubstanzen, bei denen es sich nicht um Arzneimittel handelt, unterliegen in Finnland im Prinzip keiner Kontrolle.
Kriminelle Gruppen versuchen ständig, neue Substanzen zu finden, die nicht in den Geltungsbereich der aktuellen Gesetze fallen. Daher müssen diese identifizierten Substanzen, die als Designerdrogen verwendet werden und auf den europäischen Märkten beobachtet wurden und eine Gefahr für die Gesundheit darstellen können, durch einen Regierungserlass schnellstens verboten werden.
10. Verweise auf Grundlagentexte:
11. Ja
12. Schutz der öffentlichen Gesundheit.
Einige der in Finnland ankommenden Designerdrogen fallen nicht unter die Kontrolle. Darunter befinden sich potenziell gefährliche Substanzen, die aufgrund einer fehlenden genaueren Einschätzung sofort vom Verbrauchermarkt genommen werden sollten. Der durch solche Substanzen verursachte Schaden wird schwieriger zu verhindern sein, wenn sich ihr Gebrauch zu Rauschzwecken durchsetzt. Den Behörden sind keine industriellen Anwendungen für diese Substanzen bekannt. Die Änderung des Dekrets bedeutet nicht, dass Forschungs- oder Industrietätigkeiten genehmigungspflichtig werden.
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
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