Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2025) 2653
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2025/0545/PL
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20252653.DE
1. MSG 001 IND 2025 0545 PL DE 26-09-2025 PL NOTIF
2. Poland
3A. Ministerstwo Rozwoju i Technologii, Departament Obrotu Towarami Wrażliwymi i Bezpieczeństwa Technicznego,
Plac Trzech Krzyży 3/5, 00-507 Warszawa, tel.: (+48) 22 411 93 94, e-mail: notyfikacjaPL@mrit.gov.pl
3B. Komitet Inicjatywy Ustawodawczej „STOP NARKOTYKOWI PORNOGRAFII” na rzecz projektu ustawy o ochronie małoletnich przed treściami pornograficznymi w Internecie oraz o zmianie ustawy – Prawo telekomunikacyjne.
Plac Bankowy 2, 00-095 Warszawa
e-mail: kontakt@stopnarkotykowipornografii.pl, tel.: +48 793 569 815, fax: 22-203-40-34
4. 2025/0545/PL - B20 - Sicherheit
5. Bürgerentwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger vor pornografischen Inhalten im Internet und zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes.
6. Bereitstellung pornografischer Inhalte im Internet in einer Weise, die den Zugang zu solchen Inhalten aus dem Hoheitsgebiet Polens ermöglicht (oder die Bereitstellung solcher Inhalte), sofern diese Inhalte einen wesentlichen Teil des Inhalts der betreffenden Website ausmachen.
7.
8. Der Entwurf sieht vor, dass jedes Unternehmen, das pornografische Inhalte im Internet in einer Weise zur Verfügung stellt, die den Zugang zu solchen Inhalten aus dem Hoheitsgebiet Polens ermöglicht (oder die Bereitstellung solcher Inhalte), sofern diese Inhalte einen wesentlichen Teil des Inhalts der betreffenden Website ausmachen, wirksame Systeme zur Überprüfung des Alters des Empfängers verwenden muss, um zu verhindern, dass Minderjährige auf solche Inhalte zugreifen. Die Altersüberprüfung hat so zu erfolgen, dass die Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer gewahrt bleibt und die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten eingehalten werden. Systeme zur Überprüfung des Alters eines Empfängers gelten auch dann als wirksam, wenn es Minderjährigen nicht möglich ist, sie zu umgehen, wenn dies die Anwendung außergewöhnlicher Maßnahmen und Handlungen durch diese Personen erfordert, die von einem Durchschnittsverbraucher nicht erwartet werden können. Die für den Schutz Minderjähriger vor pornografischen Inhalten im Internet zuständige Behörde wäre der Präsident des Amtes für elektronische Kommunikation, der sowohl von Amts wegen als auch auf Ersuchen tätig werden würde. Der Rat zum Schutz von Kindern vor Online-Pornografie würde unter dem Präsidenten des Amtes für elektronische Kommunikation als Beratungs- und Konsultationsgremium tätig sein. Der Präsident des Amtes für elektronische Kommunikation würde ein Register der Domains führen, die unter Verstoß gegen das Gesetz für die Bereitstellung pornografischer Inhalte verwendet werden. Der Telekommunikationsbetreiber wäre verpflichtet, den Zugang zu den im Register eingetragenen Domänen innerhalb von 48 Stunden nach der Eintragung zu sperren. Ein Unternehmen, das einen Rechtsanspruch auf eine im Register eingetragene Domain hat, kann beim Präsidenten des Amtes für elektronische Kommunikation Widerspruch gegen die Eintragung dieser Domain in das Register einlegen. Gegen die Zurückweisung des Widerspruchs wäre der Präsident des Amtes für elektronische Kommunikation berechtigt, Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht einzulegen. Der Präsident des Amtes für elektronische Kommunikation kann von Amts wegen eine Domain aus dem Register entfernen, wenn diese versehentlich in das Register aufgenommen wurde oder wenn wirksame Instrumente zur Altersüberprüfung eingerichtet wurden.
9. Der Massenkonsum pornografischer Inhalte im Internet und die daraus resultierenden verhaltensbezogenen Abhängigkeiten stellen eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit dar. Angesichts der offensichtlichen Unwirksamkeit alternativer Lösungen scheint der einzige wirkliche Weg, um die Jüngsten vor pornografischen Inhalten im Internet zu schützen, eine gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen zu sein, die pornografische Inhalte auf kommerzieller Basis anbieten, einen wirksamen Mechanismus zur Überprüfung der Volljährigkeit des Endnutzers einzuführen. Bezugspunkt für die Vorhabenträger sind unter anderem ähnliche Bestimmungen, die Frankreich mit seinem Gesetz vom 30. Juli 2020 und dem Gesetz vom 21. Mai 2024 eingeführt hat.
10. Verweise auf Grundlagentexte: Keine Grundlagentexte vorhanden
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
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