Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2026) 0282
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2026/0038/NL
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20260282.DE
1. MSG 001 IND 2026 0038 NL DE 27-01-2026 NL NOTIF
2. Netherlands
3A. Ministerie van Financiën
Belastingdienst/ Douane Centrale dienst voor in- en uitvoer
3B. Ministerie van Klimaat en Groene Groei
Directie Wetgeving en Juridische Zaken
Bezuidenhoutseweg 73
Postbus 20401
2500 EK Den Haag
4. 2026/0038/NL - S00E - Umwelt
5. Erlass des Ministers für Klima und grünes Wachstum zur Eröffnung des Förderprogramms für die kooperative Energieerzeugung 2026 (Erlass zur Eröffnung des Subventionsprogramms für die kooperative Energieerzeugung 2026)
6. Es handelt sich um eine Förderung für den Betrieb von Produktionsanlagen, die Solar- oder Windenergie zur Stromerzeugung nutzen.
7.
8. Wie mit dem Eröffnungserlass 2022, dem Eröffnungserlass 2023, dem Eröffnungserlass 2024 und dem Eröffnungserlass 2025 werden mit dem vorliegenden Eröffnungserlass 2026 Fördermittel für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen in den im Erlass genannten Produktionsanlagen, die Solarenergie oder Windenergie nutzen, bereitgestellt. Im Gegensatz zu den Vorjahren wird es keine Kategorie für Wasserkraft geben.
Artikel 3 enthält Beschreibungen der Kategorien von Produktionsanlagen. Solarbetriebene Produktionsanlagen mit einem großen Verbraucheranschluss können eine maximale zusätzliche Einspeiseleistung von bis zu 50 % der Spitzenleistung der Solarmodule haben, was zu mehr Projekten für erneuerbare Energien für dieselbe Netzkapazität führt. Dies sind technische Vorschriften. Eine Klausel über die gegenseitige Anerkennung ist nicht erforderlich, da die fraglichen Vorschriften beschreibend sind und es kein Verbot von Produkten gibt, die in einem anderen Mitgliedstaat in Verkehr gebracht werden. Die Beschreibungen der Kategorien von Produktionsanlagen beziehen sich auf Leistung und Anschlussart. Dies ist unabhängig vom in- oder ausländischen Ursprung von (Teilen der) Produktionsanlage.
9. Der Eröffnungserlass ist Teil des Förderprogramms für die kooperative Energieerzeugung, das 2021 in Kraft trat und bereits notifiziert wurde (2021/0112/NL). Der Eröffnungserlass 2021 wurde ebenfalls notifiziert (2021/0113/NL), ebenso wie die nachfolgenden Eröffnungsbeschlüsse. Wie mit früheren Eröffnungserlässen werden mit dem Eröffnungserlass 2026 die Fördermittel für die im Erlass genannten Produktionsanlagen für erneuerbaren Strom aus Solar- oder Windenergie bereitgestellt.
Bei den betroffenen Kategorien von Produktionsanlagen handelt es sich um Technologien, die von der Zielgruppe des Programms, nämlich Genossenschaften und Eigentümerverbänden, regelmäßig zur Stromerzeugung genutzt werden. Die Förderung solcher Produktionsanlagen bietet Anreize für die lokale Erzeugung erneuerbarer Energien in kleinem Maßstab. Für größere Produktionsanlagen wird eine Förderung über den bereits bestehenden Erlass zur Förderung der nachhaltigen Energieerzeugung und der Klimawende gewährt.
Die technischen Anforderungen sind notwendig, um die Umwelt zu schützen, nämlich um im Rahmen der durch den Klimawandel erforderlichen Energiewende Treibhausgase zu reduzieren. Die Anforderungen sind auch das am wenigsten einschränkende Mittel zur Erreichung dieses Ziels, da diese Anforderungen nur die Bezeichnung der Kategorien betreffen und nicht weiter gehen. Die gewählten Grenzwerte ermöglichen die Erzeugung in kleinem Maßstab und die Wahl zwischen verschiedenen Technologien. Die Anforderungen gehen daher nicht über das hinaus, was notwendig ist, um die lokale Energieerzeugung im kleinen Maßstab zu fördern und sind geeignet, eine nachhaltige Energieerzeugung zu unterstützen. Dies steht im Einklang mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und der Elektrizitätsrichtlinie.
Die technischen Anforderungen haben keine diskriminierenden Auswirkungen, da sie für alle Anlagen, die für eine Förderung in Frage kommen, gleichermaßen gelten und keinen Unterschied zwischen den Mitgliedstaaten machen.
10. Nummern oder Titel der Grundlagentexte: Die Grundlagentexte wurden mit einer früheren Notifizierung übermittelt:
2021/0112/NL
11. Nein
12.
13. Nein
14. Ja
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
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