Mitteilung 002
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2020) 03804
Richtlinie (EU) 2015/1535
Übersetzung der Mitteilung 001
Notifizierung: 2020/0658/E
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 202003804.DE)
1. MSG 002 IND 2020 0658 E DE 20-10-2020 E NOTIF
2. E
3A. Subdirección General de Asuntos Industriales, Energéticos, de Transportes y Comunicaciones, y de Medio Ambiente.
Dirección General de Coordinación del Mercado Interior y Otras Políticas Comunitarias
Secretaría de Estado para la Unión Europea.
Ministerio de Asuntos Exteriores, Unión Europea y Cooperación
3B. Dirección General de Calidad y Evaluación Ambiental
Secretaría de Estado de Medio Ambiente
Ministerio para la Transición Ecológica y el Reto Demográfico
Pza. San Juan de la Cruz, 10
28071 Madrid
4. 2020/0658/E - X00M
5. Vorentwurf eines Gesetzes über Abfälle und kontaminierte Böden.
6. Betroffen sind bestimmte Einwegkunststoffprodukte, die in Anhang IV des Vorentwurfs eines Gesetzes enthalten sind, Kunststoffschalen, die als Verpackung verwendet werden und nicht unter Anhang IV fallen, Einzelverpackungen aus Kunststoff, Kunststoffringe, die die Gruppierung mehrerer einzelner Verpackungen ermöglichen, Kunststoffstiele, die in der Lebensmittelindustrie als Produktträger verwendet werden (Stiele für Süßigkeiten, Eiscreme und andere Produkte), Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff und kosmetische Produkte, die absichtlich hinzugefügte Kunststoffmikrokugeln von weniger als 5 Millimetern enthalten.
7. - Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle
8. In Titel V des Vorentwurfs eines Gesetzes werden Einwegkunststoffprodukte behandelt. In diesem Titel werden Maßnahmen zur Reduzierung des Verbrauchs bestimmter Einwegkunststoffprodukte festgelegt, und zwar anhand quantitativer Reduktionsziele sowie Maßnahmen zur Einschränkung der Markteinführung einer Reihe von Kunststoffprodukten und Produkten, die Mikrokugeln aus Kunststoff enthalten, Maßnahmen in Bezug auf Entwurfs- und Kennzeichnungsanforderungen für eine Reihe von Produkten sowie Sensibilisierungsmaßnahmen zur Information der Verbraucher, um die in der Umwelt verstreuten Abfälle zu reduzieren. In Bezug auf Plastikflaschen werden Ziele zur getrennten Sammlung in zwei Zeiträumen festgelegt.
Schließlich wird die Einführung erweiterter Haftungsregelungen für bestimmte Kunststoffprodukte reguliert, wobei die Kosten angegeben werden, die die Hersteller dieser Produkte tragen müssen.
9. Im Rahmen der Europäischen Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft wurde die Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt eingeführt.
Diese Richtlinie ist zu einer der Säulen der EU-Umweltpolitik geworden, im Rahmen derer zu einer kreislauforientierten Kunststoffindustrie übergegangen wird und die Meeresverschmutzung durch Kunststoffe, insbesondere Einwegkunststoffprodukte, bekämpft wird.
Mit der Aufnahme von Titel V in diesen Vorentwurf eines Gesetzes werden die Bestimmungen der oben genannten Richtlinie (EU) 2019/904 in nationales Recht umgesetzt, um die Ziele derselben weiter voranzutreiben.
10. Verweise auf Grundlagentexte: Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt.
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Eine europäische Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft
11. Ja
12. Die in diesem Verfahren vorgenommene Regulierung von Einwegkunststoffprodukten geschieht im Rahmen des Vorentwurfs eines Gesetzes über Abfälle und kontaminierte Böden, mit dem ebenfalls die Richtlinie (EU) 2018/851 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle umgesetzt wird.
Die Frist für die Umsetzung dieser Richtlinie (EU) 2018/851 ist bereits abgelaufen. Daher wird die Bearbeitung im Dringlichkeitsverfahren beantragt, sodass der Vorentwurf eines Gesetztes so zeitnah wie möglich erlassen wird und somit die vorgenannte Richtlinie so schnell wie möglich in nationales Recht umgesetzt wird.
13. Nein
14. Nein
15. –
16. TBT-Aspekt
Nein – der Entwurf entspricht einer internationalen Norm
SPS-Aspekt
Nein – der Entwurf ist keine gesundheitspolizeiliche oder pflanzenschutzrechtliche Maßnahme
**********
Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
Fax: +32 229 98043
email: grow-dir2015-1535-central@ec.europa.eu