Mitteilung 002
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2022) 00573
Richtlinie (EU) 2015/1535
Übersetzung der Mitteilung 001
Notifizierung: 2022/0103/F
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 202200573.DE)
1. MSG 002 IND 2022 0103 F DE 22-02-2022 F NOTIF
2. F
3A. Ministères économiques et financiers
Direction générale des entreprises
SCIDE/SQUALPI - Pôle Normalisation et réglementation des produits
Bât. Sieyès -Teledoc 143
61, Bd Vincent Auriol
75703 PARIS Cedex 13
d9834.france@finances.gouv.fr
3B. Ministères économiques et financiers
Direction générale des entreprises
SEN / SDCEP - Bureau de la réglementation des communications électroniques
Bât. Necker
120 rue de Bercy
75572 Paris CEDEX 12
4. 2022/0103/F - V20T
5. Vorschlag für ein Gesetz zur Stärkung der elterlichen Kontrolle über die Möglichkeiten des Internetzugangs.
6. Endgeräte, die mit Betriebssystemen ausgestattet sind und für den französischen Markt bestimmt sind.
7. -
8. Das vorgeschlagene Gesetz, das der Notifizierung unterliegt, führt Verpflichtungen für Endgeräte ein, um Eltern von minderjährigen Nutzern die Verwendung von Systemen zur elterlichen Kontrolle zu erleichtern.
Das vorgeschlagene Gesetz sieht vor, dass die Endgerätehersteller dafür sorgen müssen, dass Systeme zur elterlichen Kontrolle installiert werden und dass diese Systeme aktiviert werden, wenn das Gerät erstmals in Betrieb genommen wird. Sie prüfen, ob die elterliche Kontrolle in das Betriebssystem integriert ist, und stellen sicher, dass dem Nutzer die Aktivierung und Deinstallation ohne zusätzliche Kosten angeboten werden. Der Hersteller kann auch direkt den Betreiber des Betriebssystems auffordern, das Vorhandensein eines Systems der elterlichen Kontrolle zu zertifizieren.
Das vorgeschlagene Gesetz sieht auch eine Regelung zum Schutz personenbezogener Daten von Minderjährigen vor, die bei der Aktivierung der elterlichen Kontrolle erhoben werden könnten. Diese Daten dürfen nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
Es wird eine Zertifizierungskontrollregelung eingeführt, die Händler, Importeure und Erfüllungsdienstleister umfasst. Sie überprüfen die vom Hersteller oder, falls nicht vorhanden, vom Betreiber des Betriebssystems vorgelegte Zertifizierung.
Der Anwendungsbereich des vorgeschlagenen Gesetzes ist in Bezug auf die betroffenen Endgeräte auf mit Betriebssystemen ausgestattete Endgeräte, einschließlich umgerüsteter Endgeräte, beschränkt.
Der Gesetzentwurf beauftragt die Nationale Frequenzagentur mit der Überwachung der Einhaltung dieser Verpflichtungen durch Hersteller, Händler, Importeure und Erfüllungsdienstleister.
Schließlich werden die Durchführungsbestimmungen für das vorgeschlagene Gesetz in zwei Durchführungsrechtsakten festgelegt:
- Ein erstes Dekret, in dem die Funktionalitäten und Mindestmerkmale, die ein System zur elterlichen Kontrolle erfüllen muss, die Verfahren für die Erteilung der Zertifizierung, die Bedingungen, unter denen die zuständige Behörde das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von nicht konformen Endgeräten bestrafen kann, sowie die Modalitäten für die Verbreitung von Informationen über die Gefahren einer frühzeitigen Exposition gegenüber Bildschirmen an die Benutzer festgelegt werden;
- Ein zweites Dekret ist vorgesehen, um die Regelung für Endgeräte festzulegen, deren Inverkehrbringen vor dem vorgeschlagenen Gesetz liegt (gebrauchte Waren).
9. Ziel des vorgeschlagenen Gesetzes ist es nämlich, den Eltern minderjähriger Nutzer den Zugang zu Systemen der elterlichen Kontrolle zu erleichtern. Mit dem Vorschlag, das System der elterlichen Kontrolle bei der ersten Inbetriebnahme des Geräts zu aktivieren, z. B. nach dem Kauf des Endgeräts, zielt diese Initiative darauf ab, den Eltern die manchmal entmutigende oder übermäßig komplexe Bedienung des Computers zu ersparen. Die Einführung der Zertifizierungspflicht für die Endgerätehersteller zielt darauf ab, sich an die bestehenden Vorschriften für das Inverkehrbringen von Funkanlagen anzupassen. Wenn die Hersteller die Hauptverantwortlichen im Sinne des Textes und im Sinne der allgemeinen Regelung für das Inverkehrbringen von Endgeräten bleiben, können sie sich auf die Anbieter von Betriebssystemen verlassen und werden von den Akteuren der Lieferkette auf dem französischen Markt kontrolliert;
Die Einführung einer Kontrollregelung durch die Nationale Frequenzagentur, die bereits für die Überwachung des Inverkehrbringens von Geräten gemäß dem Gesetz über elektronische Kommunikation und Post zuständig ist, soll sicherstellen, dass diese neue Verpflichtung voll wirksam ist.
Der Zweck der Datenschutzregelung besteht darin, jegliche kommerzielle Nutzung von Informationen zu vermeiden, die von Eltern bei der Konfiguration des Systems zur elterlichen Kontrolle angegeben werden könnten.
Die Beschränkung des Anwendungsbereichs des Gesetzes auf Endgeräte mit Betriebssystemen, soll die Situation professioneller Terminals, die über keine solchen Betriebssysteme verfügen, klären und somit keinen Zugang zu Diensten oder Inhalten ermöglichen, die die Entwicklung von Minderjährigen beeinträchtigen könnten. Ziel ist es, jede Unklarheit zu vermeiden, die eine Belastung verursachen könnte, ddie nicht durch das angestrebte Ziel gerechtfertigt ist.
Bei der Einbeziehung von gebrauchten Endgeräte wird die zunehmende Nutzung solcher Endgeräte, insbesondere bei jüngeren Menschen wegen ihres Preises, berücksichtigt. Es wäre inkonsequent, Minderjährigen, die solche Endgeräte nutzen, keinen ähnlichen Schutz zu gewähren.
Die Bestimmungen über die Durchführungsmethoden des vorgeschlagenen Gesetzes entsprechen dem Erfordernis der Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit in Bezug auf den Inhalt der Durchführungstexte.
10. Kein Referenzmaterial vorhanden
11. Nein
12. -
13. Nein
14. Nein
15. -
16. TBT-Aspekt
Nein - Der Entwurf ist weder eine technische Verordnung noch ein Konformitätsbewertungsverfahren
SPS-Aspekt
Nein – Der Entwurf ist keine gesundheitspolizeiliche oder pflanzenschutzrechtliche Maßnahme.
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