Mitteilung 002
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2023) 00103
Richtlinie (EU) 2015/1535
Übersetzung der Mitteilung 001
Notifizierung: 2023/0013/NL
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 202300103.DE)
1. MSG 002 IND 2023 0013 NL DE 16-01-2023 NL NOTIF
2. NL
3A. Ministerie van Financiën
Belastingdienst/Douane centrale dienst voor in- en uitvoer
(cdiu.notificaties@belastingdienst.nl, 050 5232135)
3B. Ministerie van Binnenlandse Zaken en Koninkrijksrelaties
Constitutionele Zaken en Wetgeving
Wonen & Leefomgeving
4. 2023/0013/NL - B00
5. Verordnung des Ministers für Wohnungswesen und Raumordnung zur Änderung der Umweltverordnung und einiger anderer Verordnungen im Zusammenhang mit einer neuen Fassung von NTA 8800 und neuen Änderungen an BRL 9500 und BRL 9501
6. Anpassung der Methode zur Ermittlung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (NTA 8800) und der nationalen Leitlinien zur Bewertung der Gesamtenergieeffizienz von Zweckbauten (BRL 9500-U), Wohnungen und Wohnungsbauten (BRL 9500-W) und der Methoden zur Berechnung des Energieverbrauchs von Gebäuden sowie der energetischen und finanziellen Auswirkungen von Energieeinsparmaßnahmen (BRL 9501).
7. -
8. Mit der Verordnung wird eine neue Version von NTA 8800 (NTA 8800:2023) angegeben, und es werden Änderungen der Bewertungsrichtlinien 9500-U, 9500-W und 9501 hinzugefügt.
Diese Verordnung dient zur Klärung einer Reihe von Auslegungsfragen und zur Durchführung einiger Vereinfachungen und politischer Maßnahmen.
Aus politischer Sicht wird die Norm für Wohnungsisolierung (zukunftssichere Beratung über den Isolierungsgrad von Gebäuden im Zusammenhang mit erdgasfreien Gebäuden) aufgenommen. Außerdem wird für mit Biomasse befeuerte Geräte, die als vollständig erneuerbar eingestuft sind (100 kW thermische Leistung), ein eindeutiger unterer Grenzwert festgelegt. Ferner werden politische Kriterien hinzugefügt, um den Einsatz sogenannter Elektrodenkessel in Wärmenetzen für den gezielten Einsatz in Spitzenzeiten der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen besser zu bewerten. Abschließend wird die Möglichkeit einführt, bei der Beantragung einer Umweltgenehmigung (bei der BENG-Berechnung) Werte zu verwenden, die von den Pauschalwerten in NTA 8800 abweichen.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Klarstellungen, Vereinfachungen und inhaltlichen Änderungen an NTA 8800:2023.
Die Artikel I bis IV können technische Anforderungen enthalten. Artikel 1.3 des Baudekrets 2012 und Artikel 1.3 der Umweltverordnung enthalten eine Bestimmung zur gegenseitigen Anerkennung.
9. NTA 8800 trat am 1. Januar 2021 in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt gelten auch neue Fassungen der Bewertungsrichtlinien 9500-U, 9500-W und 9510. Diese Fassungen werden regelmäßig überprüft.
Aus der Berufspraxis geht hervor, dass die frühere Fassung des Textes einige Klarstellungen erforderte, um Auslegungsunterschiede zu vermeiden. Darüber hinaus wurden einige Vereinfachungen vorgenommen. In der Praxis stellte sich heraus, dass einige der Aufzeichnungen, die von Energieberatern gefordert wurden, kaum Auswirkungen auf die Endergebnisse hatten. Des Weiteren wurden einige politische Anforderungen umgesetzt, wie z. B. die Aufnahme einer Norm für Wohnungsisolierung. Diese Änderungen sind notwendig, um sicherzustellen, dass der Sektor mit den neuesten Dokumenten arbeiten kann, in denen zuvor festgestellte Mängel beseitigt und erwünschte Anpassungen vorgenommen wurden. Die Anforderungen sind verhältnismäßig und können nicht mit weniger weitreichenden Mitteln realisiert werden. Die Bestimmungen gelten unterschiedslos für alle Fälle im In- und Ausland und sind daher diskriminierungsfrei. Die technischen Vorschriften dienen einem zwingenden Grund des Allgemeininteresses, nämlich der Sicherheit und der Nachhaltigkeit von Gebäuden.
10. Die Grundlagentexte wurden mit einer früheren Notifizierung übermittelt: 2020/0460/NL: 2021/0714/NL
11. Nein
12. -
13. Nein
14. Nein
15. Informationen zur Folgenabschätzung sind in Abschnitt 2 des allgemeinen Teils der Begründung enthalten.
16. TBT-Aspekt
NEIN - Der Entwurf hat keine erheblichen Auswirkungen auf den internationalen Handel.
SPS-Aspekt
NEIN - Der Entwurf hat keine erheblichen Auswirkungen auf den internationalen Handel.
Nein, der Entwurf ist weder eine gesundheitspolizeiliche noch eine pflanzenschutzrechtliche Maßnahme.
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