Mitteilung 002
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2022) 00893
Richtlinie (EU) 2015/1535
Übersetzung der Mitteilung 001
Notifizierung: 2022/0158/S
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 202200893.DE)
1. MSG 002 IND 2022 0158 S DE 17-03-2022 S NOTIF
2. S
3A. Kommerskollegium
Box 6803, 113 86 Stockholm Sverige
Tel: 08-690 48 00
epost: 1535@kommerskollegium.se
3B. Socialdepartementet
4. 2022/0158/S - X00M
5. Entwurf eines Gesetzes über tabakfreie nikotinhaltige Erzeugnisse
6. Tabakfreie nikotinhaltige Erzeugnisse
7. -
8. Es wird ein neues Gesetz über tabakfreie nikotinhaltige Erzeugnisse vorgeschlagen, das unter anderem Bestimmungen über Produktanforderungen, Kennzeichnung, Vermarktung, Produktprüfung und Alterserfordernisse enthält. Die Regierung oder die von der Regierung benannte Behörde legt aufgrund der erteilten Genehmigung weitere Einzelheiten darüber fest, was die Erzeugnisse enthalten können, wie die Produktnotifizierung zu gestalten ist und wie die Erzeugnisse zu kennzeichnen sind. Das neue Gesetz wurde entwickelt, um auch nikotinhaltige Erzeugnisse zu erfassen, die noch nicht entwickelt wurden.
Über die Gesetzesvorlage für das Gesetz über tabakfreie nikotinhaltige Erzeugnisse wird der Schwedische Reichstag im Frühjahr 2022 beraten. Der Vorschlag sieht vor, dass das neue Gesetz am 1. August 2022 in Kraft tritt. Es wird jedoch vorgeschlagen, dass die Bestimmungen über Produktanforderungen, Kennzeichnung und Informationserhebungssysteme am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Darüber hinaus treten die Produktnotifizierungspflicht und die Meldepflicht am 1. Januar 2024 in Kraft.
Vor dem 1. Januar 2023 hergestellte oder in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführte tabakfreie nikotinhaltige Erzeugnisse, die den Produktanforderungen oder Kennzeichnungsvorschriften des neuen Gesetzes nicht entsprechen, dürfen den Verbrauchern nach dem 1. Januar 2023 bis höchstens 1. Juli 2023 weiterhin auf dem Markt bereitgestellt werden, es sei denn, sie stellen eine ernste Gefahr für die menschliche Gesundheit dar.
9. Ziel des Entwurfs des Gesetzes über tabakfreie nikotinhaltige Erzeugnisse ist es, die Verfügbarkeit von Tabak, E-Zigaretten, Nachfüllbehältern und tabakfreien nikotinhaltigen Erzeugnissen zu verringern und die Gesundheitsrisiken und Belästigungen im Zusammenhang mit der Verwendung dieser Erzeugnisse, insbesondere zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, zu begrenzen.
Das vorgeschlagene Verbot des Versetzens von E-Liquids mit Aromen zur Erzielung eines deutlich spürbaren, nicht an Tabak erinnernden Aromas oder Geschmacks zielt darauf ab, die Attraktivität des Erzeugnisses für Kinder, Jugendliche und Nichtraucher zu verringern und damit das Risiko einer Nikotinabhängigkeit zu verringern.
10. Keine Grundlagentexte vorhanden
11. Nein
12. -
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16. TBT-Aspekt
Ja
SPS-Aspekt
Nein – Der Entwurf ist weder eine gesundheitspolizeiliche noch eine pflanzenschutzrechtliche Maßnahme
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