Mitteilung 002
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2022) 00896
Richtlinie (EU) 2015/1535
Übersetzung der Mitteilung 001
Notifizierung: 2022/0159/S
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 202200896.DE)
1. MSG 002 IND 2022 0159 S DE 17-03-2022 S NOTIF
2. S
3A. Kommerskollegium
Box 6803, 113 86 Stockholm Sverige
Tel: 08-690 48 00
epost: 1535@kommerskollegium.se
3B. Socialdepartementet
4. 2022/0159/S - X00M
5. Gesetz über Tabak und ähnliche Erzeugnisse
6. Tabak
7. -
8. Der Vorschlag betrifft Kapitel 5 Abschnitt 17 Absatz 3 des Gesetzes über Tabak und ähnliche Erzeugnisse, um eine klare und sichtbare Anzeige an physischen Verkaufsstellen und auf Einzelhandelswebsites zu enthalten, mit der über das Verbot des Verkaufs oder der Lieferung von Tabakerzeugnissen, E-Zigaretten oder Nachfüllbehältern an Personen unter 18 Jahren informiert wird. Die Verpflichtung zur Bereitstellung solcher Informationen wird geändert, um auch Online-Verkäufe zu erfassen.
Der Vorschlag betrifft Kapitel 2 Abschnitt 6a des Gesetzes über Tabak und ähnliche Erzeugnisse, das ein Verbot von aromatisierenden Flüssigkeiten für den Verzehr durch E-Zigaretten enthält, die Zusatzstoffe enthalten, die zu einem deutlich anderen spürbaren Aroma oder Geschmack als Tabak führen. Aufgrund der erteilten Ermächtigung kann die Regierung oder die von der Regierung benannte Behörde detailliertere Vorschriften für Zusatzstoffe erlassen. Im Zusammenhang mit dieser Bestimmung wird vorgeschlagen, dass eine Gemeinde gemäß Kapitel 8 Abschnitt 2 desselben Gesetzes Gebühren für die Überwachung von Personen erheben kann, die den Verkauf nikotinfreier Flüssigkeiten, die zum Verbrauch durch elektronische Zigaretten bestimmt sind, durchführen.
Das vorgeschlagene Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes über Tabakerzeugnisse und ähnliche Erzeugnisse ist der 1. August 2022.
Flüssigkeiten, die zum Verzehr durch E-Zigaretten bestimmt sind, die vor dem 1. August 2022 hergestellt oder in den freien Verkehr überführt wurden, können den Verbrauchern jedoch bis spätestens 1. Januar 2023 weiterhin auf dem schwedischen Markt zur Verfügung gestellt werden, obwohl sie Zusatzstoffe enthalten, die zu einem deutlich spürbaren Aroma oder Geschmack führen.
9. Ziel des Entwurfs der Bestimmungen des Gesetzes über Tabakerzeugnisse und ähnliche Erzeugnisse ist es, die Verfügbarkeit von Tabak, E-Zigaretten, Nachfüllbehältern und Tabakerzeugnissen ohne Nikotin zu verringern und die Gesundheitsrisiken und Belästigungen im Zusammenhang mit der Verwendung dieser Erzeugnisse, insbesondere zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, zu begrenzen.
Das vorgeschlagene Verbot der Aromatisierung von E-Flüssigkeiten zur Herstellung eines deutlich spürbaren anderen Aromas oder Geschmacks als Tabak zielt darauf ab, die Attraktivität des Erzeugnisses für Kinder, Jugendliche und Nichtraucher zu verringern und damit das Risiko einer Nikotinabhängigkeit zu verringern.
10. Grundlagentexte wurden im Rahmen einer früheren Notifizierung übermittelt: 2018/43/S
11. Nein
12. -
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16. TBT-Aspekt
NEIN - der Entwurf hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den internationalen Handel.
SPS-Aspekt
Nein – Der Entwurf ist weder eine gesundheitspolitische noch eine pflanzenschutzrechtliche Maßnahme
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