Mitteilung 002
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2020) 03642
Richtlinie (EU) 2015/1535
Übersetzung der Mitteilung 001
Notifizierung: 2020/0623/UK
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 202003642.DE)
1. MSG 002 IND 2020 0623 UK DE 05-10-2020 UK NOTIF
2. UK
3A. Department for Business, Energy and Industrial Strategy
Economic Partnership Directorate
1 Victoria Street
London, SW1H 0ET
Email: technicalregulations@beis.gov.uk
3B. Maritime and Coastguard Agency
Spring Place
105 Commercial Road
Southampton
SO15 1EG
4. 2020/0623/UK - B20
5. Verhaltenskodex für die Sicherheit von kleinen Fischereifahrzeugen mit einer Gesamtlänge von weniger als 15 m
6. In der Verordnung über Fischereifahrzeuge (Verhaltenskodex) von 2017 ist für die Meeres- und Küstenschutzbehörde (Maritime and Coastguard Agency, MCA) vorgesehen, dass die Verhaltenskodizes für Fischereifahrzeuge mit einer Gesamtlänge von weniger als 15 m, für Schiffe mit einer Gesamtlänge von 15 m bis zu einer registrierten Länge von weniger als 24 m bzw. für Schiffe mit einer registrierten Länge von 24 m und mehr gelten.
Die MCA schlägt vor, die aktuelle Bekanntmachung für die Handelsschifffahrt (Merchant Shipping Notice, MSN) MSN1871, den Verhaltenskodex für die Sicherheit von Fischereifahrzeugen mit einer Gesamtlänge von weniger als 15 m, durch einen neuen Verhaltenskodex für diese Schiffsgröße zu ersetzen.
Der neue Kodex wird neue Anforderungen an Konstruktion, Wasser- und Wetterbeständigkeit, Stabilität, Maschinen, elektrische Anlagen, Besatzungsschutz, Mann-über-Bord-Rettung und Inspektionen im Wasser und außerhalb des Wassers einführen.
Insbesondere müssen Schiffe die Mindeststandards in den oben genannten Bereichen sowie die Anforderungen der zum Zeitpunkt des Baus geltenden Baunormen erfüllen.
7. -
8. Im Folgenden sind die wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen im Kodex aufgeführt.
Derzeit müssen kleine Fischereifahrzeuge nur zum Zeitpunkt des Baus oder der Einflaggung und danach nur alle fünf Jahre untersucht werden. Es besteht keine Anforderung, dass das Schiff außerhalb des Wassers inspiziert wird, und daher wird der Zustand des Rumpfs möglicherweise nicht überprüft.
Es wird vorgeschlagen, dass das Schiff bei der Erneuerungsinspektion alle fünf Jahre vor der Ausstellung des Zertifikats für kleine Fischereifahrzeuge außerhalb des Wassers inspiziert werden muss. Eine Inspektion außerhalb des Wassers ist erforderlich, um die Konstruktion sowie die Wasser- und Wetterbeständigkeit zu beurteilen. Dies kann zwei Untersuchungen des Schiffes erforderlich machen, um das Schiff auch im Wasser zu inspizieren, wenn Anforderungen wie Schiffsstabilität oder Freibord überprüft werden müssen.
Für vorhandene Schiffe ist ein Übergangszeitraum zu berücksichtigen, um die Anforderungen zu erfüllen.
Konstruktion, Wasser- und Wetterbeständigkeit.
Derzeit müssen neue Schiffe die Bau- und Ausrüstungsnormen für die Seefischerei bezüglich Konstruktion, Wasser- und Wetterbeständigkeit erfüllen. Nach Registrierung eines Schiffs gibt es jedoch für die Schiffe keine Anforderung mehr, diese Normen zu erfüllen.
Mit dem neuen Kodex wird vorgeschrieben, dass jedes Schiff, das (nach Inkrafttreten des neuen Kodex) als neues Fischereifahrzeug registriert wird, diese Normen während der gesamten Lebensdauer des Schiffs weiterhin erfüllen muss. Darüber hinaus müssen alle Änderungen an einem Schiff gemäß den Bau- und Ausrüstungsnormen erfolgen.
Es gibt keine aktuellen Normen für Schiffe, die bereits als Fischereifahrzeuge registriert sind. Basierend auf einer Überprüfung des Arbeitsschiffkodex und des irischen Kodex für kleine Fischereifahrzeuge werden eine Reihe von Anforderungen für vorhandene Schiffe vorgeschlagen.
Stabilität
Alle neuen Schiffe unter 12 m müssen die für ihre Fangmethode zutreffenden Stabilitätskriterien erfüllen, während auf vorhandene Schiffe unter 15 m ein Stabilitätsbewertungsverfahren angewendet werden muss.
Alle Schiffe müssen eine Stabilitätsbescheinigung der Wolfson Unit mit sich führen.
Jedes Schiff, das nach Einführung des Kodex seine Fangmethode ändert, muss die für die vorgeschlagene Fangmethode geltenden Stabilitätskriterien erfüllen.
Maschinen und elektrische Anlagen
Mit den neuen Maßnahmen im Kapitel über Maschinen sollen Vorfälle angegangen und verringert werden, indem vorgeschrieben wird, dass neue Schiffe gemäß der Baunorm für die Seefischerei gewartet werden und vorhandene Schiffe einen Mindeststandard erfüllen.
Neue Schiffe müssen außerdem eine Reihe zusätzlicher Anforderungen erfüllen, die über die Baunorm für die Seefischerei hinausgehen, und die in Abhängigkeit davon variieren, ob das Schiff geschlossen oder offen ist.
Brandschutz
Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen soll das Ausbrechen von Bränden auf kleinen Fischereifahrzeugen verhindert werden.
Neue Schiffe müssen eine Reihe von Anforderungen erfüllen, die über die Baunorm für die Seefischerei hinausgehen. Die Anforderungen an Schiffe variieren je nach Größe und je nachdem, ob es sich um offene oder geschlossene Schiffe handelt.
Schutz des Personals
In der Verordnung über Handelsschiffe und Fischereifahrzeuge (Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz) von 1997 wird vorgeschrieben, dass Eigentümer und Skipper Risikobewertungen von Arbeitsaktivitäten durchführen müssen, um das Verletzungsrisiko zu minimieren oder zu begrenzen. Es ist jedoch so, dass diese Unfälle immer noch auftreten. Durch Maßnahmen zur Regulierung von Aktivitäten zur Risikobegrenzung werden die Personen an Bord von Fischereifahrzeugen in einer sichereren Umgebung arbeiten.
Der vorgeschlagene Verhaltenskodex umfasst Handläufe, Windenschutz, Not-Halt-Mechanismen, Sicherheitstraining und zahlreiche andere Aspekte, die sich bei früheren Vorfällen und Untersuchungen des Schifffahrtuntersuchungsamtes (Marine Accident Investigation Branch, MAIB) als Ursache für Verletzungen und Todesfälle herausgestellt haben.
9. Der Verhaltenskodex für kleine Fischereifahrzeuge verfolgt zwei Ziele:
1. Verringerung der Zahl der Todesopfer und der Anzahl/Schwere der Unfälle durch die Verbesserung der Sicherheitsstandards für alle britischen Fischereifahrzeuge
2. Verbesserung der Sicherheit und Heraufsetzung der Normen für Schiffe unter 15 m durch stärkere Angleichung der Normen für Fischereifahrzeuge an die Normen für kleine Schiffe mit gewerblicher Nutzung und Arbeitsschiffe.
Somit sind die Informationen zu den erforderlichen Bau- und Wartungsnormen, die weniger streng als ihre größeren Pendants ausfallen, an einer einzigen Stelle zugänglich.
. Schätzungen zufolge lag die Todesfallrate der Besatzung 2017/18 bei rund 43 Todesfällen pro 100 000 Fischern, die auf im Vereinigten Königreich registrierten Fischereifahrzeugen arbeiteten, und die durchschnittliche Todesfallrate zwischen 2013 und 2018 bei rund 55 Todesfällen pro 100 000 Fischern, die auf im Vereinigten Königreich registrierten Schiffen arbeiteten.
Obwohl dieser Rückgang positiv ist, bleibt die Todesfallrate im Vergleich zu anderen Branchen hoch. In diesem Zusammenhang geht aus dem Bericht der Health and Safety Executive (HSE) hervor, dass 2017 die vorläufige Rate der tödlichen Verletzungen bei ca. 0,45 Todesfällen pro 100 000 Arbeitnehmern in allen Industriezweigen des Vereinigten Königreichs lag und dass die durchschnittliche Rate der tödlichen Verletzungen in den vergangenen fünf Jahren ebenfalls bei rund 0,45 Todesfällen pro 100 000 Arbeitnehmern in allen Industriezweigen des Vereinigten Königreichs lag. Auch im Vergleich zu anderen gefährlichen Industrien ist die Todesfallrate in der Fischereiindustrie nicht als positiv zu betrachten. So belief sich beispielsweise laut HSE 2017 die vorläufige Rate der tödlichen Verletzungen in der Landwirtschaft auf 8,2 Todesfälle pro 100 000 Arbeitnehmer, im Bauwesen auf 1,64 Todesfälle pro 100 000 Arbeitnehmer und in der Entsorgungs- und Recyclingbranche auf 7,22 Todesfälle pro 100 000 Arbeitnehmer. Zwischen 2013 und 2017 belief sich die durchschnittliche Rate der tödlichen Verletzungen in der Landwirtschaft auf 8,44 Todesfälle pro 100 000 Arbeitnehmer, im Bauwesen auf 1,77 Todesfälle pro 100 000 Arbeitnehmer und in der Entsorgungs- und Recyclingbranche auf 10,26 Todesfälle pro 100 000 Arbeitnehmer.
Die Todesfallraten pro 100 000 Fischer, die auf im Vereinigten Königreich registrierten Fischereifahrzeugen tätig waren, wurden geschätzt ausgehend von der Statistik über die Anzahl der Fischer auf im Vereinigten Königreich registrierten Fischereifahrzeugen, die jährlich aus den Statistiken der Marine Management Organisation (MMO) über die britische Seefischerei und aus Statistiken der MAIB über die Anzahl der Todesfälle der Besatzung im Rahmen von Unfällen, an denen im Vereinigten Königreich registrierte Fischereifahrzeuge beteiligt sind, hervorgehen. So zeigen beispielsweise die Statistiken für 2017, dass es 11 691 Fischer und 5 Todesfälle gab. Die folgende Berechnung wurde durchgeführt, um das Verhältnis von Todesfällen zu Fischern zu ermitteln: 5÷11 691 x 100 000 = 42,768
Es sei angemerkt, dass sich diese Schätzungen nur auf Todesfälle beziehen. Wenn andere Verletzungen berücksichtigt werden, die vom MAIB registriert werden, wird geschätzt, dass beispielsweise die Rate der Todesfälle und Verletzungen sich auf rund 316 Todesfälle und Verletzungen pro 100 000 Fischer beläuft, die 2017 auf im Vereinigten Königreich registrierten Fischereifahrzeugen tätig waren.
Infolge der MAIB-Untersuchungen zu schwerwiegenden Vorfällen auf Fischereifahrzeugen, u. a. STELLA MARIS, JMT, PURBECK ISLE, SARAH JAYNE und HEATHER ANNE, wurde auch eine Reihe von Empfehlungen für Fischereifahrzeuge unter 15 m abgegeben.In ihrer Sicherheitsstudie „Analysis of UK Fishing Vessel Safety 1992 -2006“ gab die MAIB ebenfalls eine Reihe weiterer Empfehlungen ab. Diese verlangten von der MCA die Anwendung von Normen zur Verbesserung der Sicherheit und zur Angleichung der Normen für Schiffe ähnlicher Größe durch:
a. Angleichung des Verhaltenskodex für Schiffe unter 15 m an den Verhaltenskodex für die Sicherheit kleiner Arbeitsschiffe und Lotsenboote (Arbeitsschiffkodex);
Angleichung der Anforderungen an die Rumpfbesichtigung für Fischereifahrzeuge mit einer Gesamtlänge von weniger als 15 m an die Anforderungen an Arbeitsschiffe gemäß dem Harmonisierten Kodex für kleine Schiffe mit gewerblicher Nutzung.
b. Im Rahmen der beabsichtigten Entwicklung neuer Standards für kleine Fischereifahrzeuge, Überprüfung und Aufnahme der erforderlichen zusätzlichen Entwurfs- und Betriebsanforderungen, um sicherzustellen, dass ein Schiff, das in der Großfischerei tätig ist, während des gesamten beabsichtigten Ladevorgangs seetüchtig bleibt.
Spezifische Gefahren, die angegangen werden sollten, umfassen:
- Das erhöhte Risiko des Kenterns durch Überfluten, wenn die Wasserpforten geschlossen sind.
- Die Gefahr von Überflutungen, wenn Glattdeckluken und Lukenabdeckungen von Lagerräumen auf See geöffnet werden.
i. Einführung von Intaktstabilitätskriterien für alle neuen und erheblich veränderten geschlossenen Fischereifahrzeuge mit einer Länge von weniger als 15 m.
ii. Aufnahme einer Stabilitätsanforderung für neue offene Schiffe und alle vorhandenen Schiffe unter 15 m durch eine Kennzeichnung nach dem Wolfson-Verfahren oder eine Bewertung mittels einer anderen akzeptablen Methode in die beabsichtigte neue Gesetzgebung, durch die Stabilitätskriterien für alle neuen und erheblich veränderten geschlossenen Fischereifahrzeuge mit einer Länge von weniger als 15 m eingeführt werden sollen.
10. Es liegt kein Grundlagentext vor
11. Nein
12. -
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16. TBT-Aspekt
Nein - der Entwurf hat keine erheblichen Auswirkungen auf den internationalen Handel
SPS-Aspekt
Nein - der Entwurf hat keine erheblichen Auswirkungen auf den internationalen Handel
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Europäische Kommission
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Fax: +32 229 98043
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