Mitteilung 702
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2023) 01131
Informationsverfahren EG - Vereinigtes Königreich in Bezug auf Nordirland
Übersetzung der Mitteilung 701
Notifizierung: 2023/7002/XI
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 202301131.DE)
1. MSG 702 IND 2023 7002 XI DE 21-04-2023 XI NOTIF
2. XI
3A. Department for Business, Energy and Industrial Strategy
Economic Partnership Directorate
1 Victoria Street
London, SW1H 0ET
Email: technicalregulations@beis.gov.uk
3B. Department for Infrastructure
Clarence Court
Town Parks
10 -18 Adelaide Street
Belfast, BT2 8GB
4. 2023/7002/XI - B00
5. Verordnung über Kraftfahrzeuge (Bau und Nutzung) (Änderung) (Nordirland) von 2023
6. Die politische Maßnahme soll sicherstellen, dass Reifen, die 10 Jahre oder älter sind, nicht an den Vorderachsen von Lkw, Kraftomnibussen und Reisebussen auf der Straße und keiner der Achsen in Einzelkonfiguration an Kleinbussen montiert werden, indem die bestehende Verordnung über Kraftfahrzeuge (Bau und Nutzung) erweitert wird, um ein maximales Reifenalter festzulegen.
7. -
8. Nach zwei Zusammenstößen mit acht Todesopfern, bei denen die Gerichtsmediziner zu dem Schluss kamen, dass an den Vorderachsen schwerer Fahrzeuge montierte alte Reifen eine begünstigende Rolle gespielt hatten, bestehen Sicherheitsbedenken wegen der Verwendung alter Reifen an den Vorderachsen von schweren Fahrzeugen.
Besitzer/Betreiber von Lastkraftwagen (Lkw), Kraftomnibussen, Reisebussen und Kleinbussen sind sich möglicherweise nicht bewusst, welche Gefahren mit der Nutzung älterer Reifen einhergehen und welche gesellschaftlichen Vorteile sich (durch die Sicherheit im Straßenverkehr) aus dem Ersatz älterer Reifen an den Vorderachsen von Lkw, Kraftomnibussen, Reisebussen und allen Achsen in Einzelkonfiguration an Kleinbussen ergeben können.
Daten deuten darauf hin, dass eine Minderheit dieser Schwerfahrzeugbesitzer/-betreiber weiterhin Reifen im Alter von 10 Jahren oder älter an Vorderachsen verwendet, obwohl die Driver Vehicle and Standards Agency (DVSA) Leitlinien für die technische Überwachung und Brancheninformationen, die von ihrer Verwendung abraten, veröffentlicht hat.
Die politische Maßnahme soll sicherstellen, dass Reifen, die 10 Jahre oder älter sind, nicht an den Vorderachsen von LKW, Bussen und Reisebussen auf der Straße und keiner der Achsen in Einzelkonfiguration an Kleinbussen montiert werden, indem die bestehende Verordnung über Straßenfahrzeuge (Bau und Nutzung) erweitert wird, um ein maximales Reifenalter festzulegen.
Die beabsichtigte Wirkung dieser politischen Maßnahme besteht darin, die Verkehrssicherheit zu verbessern, indem die Möglichkeit verringert wird, dass es zu Kollisionen mit Lkw, Kraftomnibussen oder Reisebussen aufgrund des Versagens alter Reifen an den Vorderachsen oder bei Kleinbussen aufgrund des Versagens alter Reifen in Einzelkonfiguration an allen Achsen kommt.
9. In Großbritannien traten 2021 Vorschriften in Kraft, die besagen, dass Reifen älter als 10 Jahre nicht mehr an der Vorderachse eines Lkw, Kraftomnibusses oder Reisebusses auf der Straße oder an irgendeiner Achse in Einzelkonfiguration an einem Kleinbus montiert werden dürfen.
Mit ihrem Inkrafttreten wird die als Entwurf vorliegende Verordnung die Situation in Nordirland an die im übrigen Großbritannien angleichen.
10. Verweise auf die Grundlagentexte: Die Verordnung über Kraftfahrzeuge (Bau und Nutzung) (Änderung) (Nordirland) 2023 wird unter Nutzung der Befugnisse erlassen, die dem Department for Infrastructure durch Artikel 55 Absatz 1, Absatz 2 Buchstabe a und Absatz 6 sowie Artikel 110 Absatz 2 der Road Traffic (Northern Ireland) Order 1995 übertragen wurden (separat beigefügt in Anhang A bzw. B).
Der Entwurf der Verordnung über Kraftfahrzeuge (Bau und Nutzung) (Änderung) ist in Anhang C beigefügt.
11. Nein
12. -
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16. TBT-Aspekt
Nein – Der Entwurf hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den internationalen Handel
SPS-Aspekt
Nein – Der Entwurf ist keine gesundheitspolizeiliche oder pflanzenschutzrechtliche Maßnahme
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