Mitteilung 002
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2023) 01228
Richtlinie (EU) 2015/1535
Übersetzung der Mitteilung 001
Notifizierung: 2023/0222/IRL
No abre el plazo - Nezahajuje odklady - Fristerne indledes ikke - Kein Fristbeginn - Viivituste perioodi ei avata - Καμμία έναρξη προθεσμίας - Does not open the delays - N'ouvre pas de délais - Non fa decorrere la mora - Neietekmē atlikšanu - Atidėjimai nepradedami - Nem nyitja meg a késéseket - Ma’ jiftaħx il-perijodi ta’ dawmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Neotvorí oneskorenia - Ne uvaja zamud - Määräaika ei ala tästä - Inleder ingen frist - Не се предвижда период на прекъсване - Nu deschide perioadele de stagnare - Nu deschide perioadele de stagnare.
(MSG: 202301228.DE)
1. MSG 002 IND 2023 0222 IRL DE 05-05-2023 IRL NOTIF
2. IRL
3A. National Standards Authority of Ireland
1 Swift Square, Northwood, Santry
Dublin 9 D09 A0E4
Ireland
Tel: 00 353 (0)1 807 3824
Email: EUDirective2015.1535@nsai.ie
3B. Department of Housing, Local Government and Heritage,
Custom House,
Dublin 1.
D01 W6X0
4. 2023/0222/IRL - B00
5. Öffentliche Konsultation zur Europäischen Union (Physische Infrastruktur in Gebäuden für elektronische Hochgeschwindigkeitskommunikation) Verordnungen 2023
6. Physische Infrastruktur in Gebäuden für elektronische Hochgeschwindigkeitskommunikation
7. -
8. Ziel dieser vorgeschlagenen Verordnungen ist es, die Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 und Artikel 8 Absatz 2 der „Richtlinie 2014/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Maßnahmen zur Senkung der Kosten des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation“ zu erleichtern, um sicherzustellen, dass alle neu errichteten Gebäude und Gebäude, die Gegenstand umfangreicher Renovierungsarbeiten sind, mit einer hochgeschwindigkeitsfähigen physischen Infrastruktur ausgestattet sind.
9. Die digitale Wirtschaft verändert den Binnenmarkt tiefgreifend. Mit ihrer Innovation, Schnelligkeit und grenzüberschreitenden Reichweite hat sie das Potenzial, die Integration des Binnenmarkts auf ein neues Niveau anzuheben. Die Vision der Europäischen Union ist eine digitale Wirtschaft, die nachhaltige wirtschaftliche und soziale Vorteile bietet, die auf modernen Online-Diensten und schnellen Internetverbindungen basieren. Eine hochwertige digitale Infrastruktur stützt praktisch alle Sektoren einer modernen und innovativen Wirtschaft und ist von strategischer Bedeutung für den sozialen und territorialen Zusammenhalt. Daher müssen alle Bürger sowie der private und öffentliche Sektor die Möglichkeit haben, Teil der digitalen Wirtschaft zu sein.
Die Richtlinie 2014/61/EU mit Ausnahme von Artikel 8 Absatz 1 und Artikel 8 Absatz 2 wurde bereits in irisches Recht umgesetzt.
Gemäß Artikel 8 Absatz 1 und Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass neue Gebäude und Gebäude, die größeren Renovierungsarbeiten unterzogen werden („große Renovierungsarbeiten“ im Sinne der Richtlinie 2014/61/EU), mit einer gebäudeinternen Hochgeschwindigkeitsinfrastruktur ausgestattet sind, um die künftige Installation von Kabeln oder drahtlosen Geräten zu erleichtern, die Breitbandgeschwindigkeiten von mehr als 30 Mbit/s ermöglichen.
Zur Umsetzung dieser Anforderungen in Artikel 8 Absatz 1 und Artikel 8 Absatz 2 wird vorgeschlagen, die Verordnungen der Europäischen Union (Physische Infrastruktur in Gebäuden für elektronische Hochgeschwindigkeitskommunikation) 2023 einzuführen.
Die Verordnungen der Europäischen Union (Physische Infrastruktur in Gebäuden für elektronische Hochgeschwindigkeitskommunikation) 2023 werden als Ergänzung zu den Verordnungen veröffentlicht, in denen angegeben wird, wie die Anforderungen der Verordnungen in der Praxis erreicht werden können.
10. Verweise auf die Grundlagentexte: Gesetz der Europäischen Gemeinschaften, 1972
11. Nein
12. -
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16. TBT-Aspekt
Nein – Der Entwurf hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den internationalen Handel
SPS-Aspekt
Nein – Der Entwurf ist keine gesundheitspolizeiliche oder pflanzenschutzrechtliche Maßnahme
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Europäische Kommission
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Fax: +32 229 98043
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