Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2023) 2062
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2023/0423/DE
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20232062.DE
1. MSG 001 IND 2023 0423 DE DE 07-07-2023 DE NOTIF
2. Germany
3A. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Referat E B 3,
Tel.: 0049-30-18615-6392, E-Mail: infonorm@bmwk.bund.de
3B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Referat IIIb5 - Produktsicherheit, Anlagen- und Betriebssicherheit
4. 2023/0423/DE - B20 - Safety
5. Fünfzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
(Verordnung über das Verbot der Einfuhr, des Inverkehrbringens und des Bereitstellens von Himmelslaternen auf dem Markt – 15. ProdSV)
6. Unbemannte ballonartige Flugleuchtkörper, die durch offenes Feuer Heißluft erzeugen und frei und unkontrolliert fliegen.
7.
8. Gegenstand der Verordnung sind unbemannte ballonartige Flugleuchtkörper, die durch offenes Feuer Heißluft erzeugen und frei und unkontrolliert fliegen. Daher gehen von ihnen erhebliche Gefahren für Leib und Leben von Menschen sowie für Tiere, Pflanzen und Sachwerte von erheblichem Wert aus.
Diese Flugleuchtkörper werden im Handel unter anderem als Wunschlaternen, Himmelsla-ternen, Skylaternen oder Glücksballone bezeichnet. Im Folgenden werden sie als Him-melslaternen bezeichnet. Im Wesentlichen bestehen sie aus einem umgedrehten Sack aus leichtem Material (zum Beispiel Seidenpapier), einem Ring (aus Holz oder Metall), der die untere Öffnung aufspreizt, und einem Brenner (zum Beispiel mit Trockenspiritus als Brennstoff), der in der Mitte des Ringes befestigt wird. Nach dem Anzünden steigen Him-melslaternen unkontrolliert auf, da sie nicht gesteuert werden können. Sie können mitunter eine Höhe von 500 Metern erreichten und je nach Windstärke bis zu mehreren Kilometern weit vom Startpunkt abgetrieben werden. Die Brenndauer beträgt hierbei zwischen 5 und 20 Minuten. Himmelslaternen sind in unterschiedlicher Größe erhältlich. Die größten Exemplare haben Ausmaße von bis zu zwei Meter Höhe und einen Meter Durchmesser.
9. Von Himmelslaternen geht bei der Verwendung ein hohes Risiko aus. Es besteht Brandgefahr durch Entzündung des Flugkörpers beim Start, so dass umstehende Personen gefährdet werden können. Es kann zum Abbrennen in der Luft und zum Abstürzen in brennendem Zustand kommen.
Weitere Brandgefahren können durch das Absinken in regulär brennendem Zustand wegen Auftriebsverlusts r drohende Schaden im Schadensfall voraussichtlich sind. Von Himmelslaternen geht eine erhebliche, das allgemeine Lebensrisiko übersteigende Brandgefahr aufgrund der Bauweise der Flugkörper und der verwendeten Materialien aus. Zum einen ist die Feuerquelle offen, zum anderen fehlen Vorkehrungen gegen das Übergreifen des Feuers auf brennbare Gegenstände. Daher ist das Risiko eines Brandes hoch, wenn Himmelslaternen mit offener Feuerquelle auf brennbare Gegenstände treffen. Diese Brandgefahr ist nicht beherrschbar, weil sich der Verlauf der Flüge nicht verlässlich vorhersagen lässt. Himmelslaternen können nicht gelenkt werden, sodass Ausweichmanöver unmöglich sind. Nach dem Aufstieg sind sie vollständig Wind und Wetter ausgeliefert; Flugdauer, -höhe und -route hängen entscheidend von den Windverhältnissen ab. Der Flugverlauf stellt sich als unberechenbar dar, zumal diese ballonartigen Flugkörper eine Höhe von 500 Meter erreichen und bis zu 20 Minuten fliegen können. Im Falle eines Brandes wird sich das Feuer oftmals ungehindert ausbreiten können, weil Himmelslaternen, um den gewünschten Leuchteffekt zu erreichen, abends und nachts aufsteigen und dann Menschen, Tiere und bedeutende Sachwerte zu Zeiten gefährden, in denen geschlafen wird oder Arbeits- und Betriebsstätte sowie andere Einrichtungen nicht von Menschen besucht werden.
10. Bezug zu den Grundlagentexten: Kein Grundlagentext vorhanden
11. No
12.
13. No
14. No
15. No
16.
TBT-Aspekt: No
SPS-Aspekt: No
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