Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2023) 2455
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2023/0507/DE
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20232455.DE
1. MSG 001 IND 2023 0507 DE DE 22-08-2023 DE NOTIF
2. Germany
3A. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Referat E B 3, 11019 Berlin,
Tel.: 0049-30-2014-6392, E-Mail: infonorm@bmwk.bund.de
3B. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Referat III C 4
4. 2023/0507/DE - N20E - Strom
5. Verordnung über technische Anforderungen an Energieanlagen (Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung – EAAV)
6. Die EAAV ergänzt die separat notifizierte nachweisrechtliche „Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen“ (NELEV-ÄndV) um punktuelle materiell-technische Anforderungen an Energieanlagen.
7.
8. In Folge der zeitgleich und gesondert notifizierten NELEV-ÄndV muss das 'Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.' (FNN) die sog. "Technischen Anschlussregeln" (TAR) anpassen. Um jedoch ein sofortiges Inkrafttreten der Erleichterungen in der NELEV zu ermöglichen, also noch bevor die Anpassung der TAR durch den FNN erfolgt ist, werden für die Übergangsphase mit der EAAV in einem begrenzten Umfang technische Anforderungen an die von der NELEV-ÄndV erfassten Anlagen im Wege einer Verordnung aufgestellt. Für diese Anlagen gelten dann die Anforderungen für Anlagen, die an ein Niederspannungsnetz der allgemeinen Versorgung angeschlossen sind; so soll das zukünftige Massengeschäft erleichtert werden. Die Anforderungen werden gleichzeitig um Systemsicherheitsaspekte erweitert; damit wird der Systemstabilität der Elektrizitätsversorgungsnetze Rechnung getragen. In der Übergangsphase bis zur Anpassung der TAR durch das FNN wird dies in vereinfachter Form auf Basis von wenigen zusätzlichen Anforderungen in der vorliegenden EAAV geregelt. So müssen diese Anlagen die Einstellwerte für Frequenzvermögen und -schutz nach den TAR erfüllen und die Inselnetzerkennung deaktivieren.
Informationen zur Folgenabschätzung befinden sich im Regelungsentwurf auf dem Vorblatt sowie in der Begründung, worauf zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird. Der Regelungsentwurf hat keine Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Europäischen union. Er schafft lediglich eine Möglichkeit der Erleichterung beim Zertifizierungsverfahren.
Informationen zur Folgenabschätzung befinden sich im Regelungsentwurf auf dem Vorblatt sowie in der Begründung, worauf zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird. Der Regelungsentwurf hat keine Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Europäischen union. Er schafft lediglich eine Möglichkeit der Erleichterung beim Zertifizierungsverfahren.
9. Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, den Bruttostrombedarf Deutschlands, der bis zum Jahr 2023 auf ca. 660 TWh prognostiziert wird, zu diesem Zeitpunkt zu 80% aus erneuerbaren Energien zu decken. Dazu müssen Erneuerbare-Energien-Anlagen zügig in Betrieb genommen werden, und ihr Anschluss an die Verteilnetze muss ohne Verzug erfolgen. Vor diesem Hintergrund besteht ein Bedarf danach, die Netzanschlussprozesse von Erzeugungs- und Speicheranlagen massentauglich zu gestalten, d.h. sie zu beschleunigen und gleichzeitig der Sicherheit des Elektrizitätsversorgungssystems Rechnung zu tragen.
In den letzten Jahren verzögerte sich jedoch teilweise der Netzanschluss von Stromerzeugungsanlagen in der Leistungsklasse 135 – 950 Kilowatt. Das war u.a. auf Verzögerungen in den Zertifizierungsverfahren zurückzuführen. Angesichts des erwarteten und notwendigen Zubaus von Erneuerbare-Energien-Anlagen wird jetzt mit der zeitgleich und gesondert notifizierten NELEV-ÄndV eine neue, längerfristige Lösung geschaffen, insbesondere in der Leistungsklass bis 500 Kilowatt, wo der größte Zubau zu erwarten ist.
Damit diese möglichst zeitnah in Kraft treten kann, bedarf es einer Ergänzung durch die vorliegende Verordnung über technische Anforderungen an Energieanlagen (EAAV). Diese beinhaltet punktuelle materielle technische Anforderungen.
Die Verpflichtung zur Einhaltung der technischen Anforderungen, die in der EAAV geregelt werden, ist unbedingt erforderlich, um die Systemstabilität des Elektrizitätsversorgungsnetzes zu gewährleisten. Diese Verpflichtung ist grundsätzlich auch über die Anpassung der TAR für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen an einem Niederspannungsnetz der allgemeinen Versorgung (erstellt vom FNN) möglich und wird auch dort geregelt werden. Die Anpassung der TAR wird jedoch noch Zeit in Anspruch nehmen. Da ein zügiges Inkrafttreten der Zweiten NELEV-ÄndV für die Vereinfachung und Beschleunigung der Netzanschlussverfahren aber notwendig ist, muss die hier notifizierte EAAV zeitgleich Anwendung finden.
10. Bezug zu den Grundlagentexten: Kein Grundlagentext vorhanden
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
email: grow-dir2015-1535-central@ec.europa.eu