Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2023) 2710
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2023/0555/CZ
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20232710.DE
1. MSG 001 IND 2023 0555 CZ DE 26-09-2023 CZ NOTIF
2. Czechia
3A. Úřad pro technickou normalizaci, metrologii a státní zkušebnictví
Biskupský dvůr 1148/5
110 00 Praha 1
tel: 221 802 212
e-mail: eu9834@unmz.cz
3B. Ministerstvo financí
odbor Procesní agendy a regulace hazardu / odd. Regulace hazardu
Letenská 15, 118 10 Praha 1
e-mail: loterie@mfcr.cz
4. 2023/0555/CZ - H10 - Glücksspiele
5. Dekret über die Bedingungen für den Betrieb von Glücksspielen
6. Geräte, über die Glücksspiele betrieben werden, und der Betrieb von Glücksspielen.
7.
8. Gegenstand der Notifizierung ist der Entwurf eines Dekrets über die Bedingungen für den Betrieb von Glücksspielen, der auf der Grundlage einer Genehmigung gemäß § 133 Abs. 1 Buchst. a, e und c und d des Glücksspielgesetzes Nr. 186/2016 in der Fassung des Gesetzesentwurfs der Regierung zur Änderung bestimmter Rechtsakte im Zusammenhang mit der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte mit voraussichtlicher Wirkung ab dem 1. Januar 2024 (im Folgenden „Glücksspielgesetz“) erlassen wird. Dieser Dekretentwurf legt die Bedingungen für den Betrieb von Glücksspielen im Hinblick auf den Schutz der Gesundheit, des Eigentums oder sonstigen öffentlichen Interesses oder zur Gewährleistung einer wirksamen Überwachung der Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Glücksspielgesetz fest. Dies sind detaillierte Bedingungen für den Betrieb einzelner Arten von Glücksspielen, wie das Wesentliche eines Sofortgewinn-Lotterieloses. Darüber hinaus enthält der Verordnungsentwurf verbotene Risikoprämien, die der Betreiber eines Glücksspiels seinen Teilnehmern im Zusammenhang mit dem Betrieb des Glücksspiels nicht gewähren darf. Eine Risikoprämie ist ein Bonus, der riskantes Glücksspiel fördert oder Gesundheit, Leben, gute Moral oder öffentliche Ordnung bedroht. Im Dekretentwurf legt das Finanzministerium auch die Einzelheiten der Einhaltung der Aufzeichnungspflicht fest und legt die Art und Weise der Mitteilung und Übermittlung von Informationen und Übermittlungen, die inhaltlichen Anforderungen und Fristen für die Mitteilung, Speicherung oder Übermittlung von Informationen von Betreibern von Glücksspielen an staatliche Behörden im Bereich des Glücksspielbetriebs fest.
Schlagwörter: Glücksspiele, Geräte, über die Glücksspiele betrieben werden, Prämien, Spielerschutz, Aufzeichnungs- und Mitteilungspflicht
Zugrunde liegende Regelung Gesetz Nr. 186/2016 über Glücksspiele in der geänderten Fassung (Verweis auf die vorherige Notifizierung: 2023/448/CZ).
9. Der vorgelegte Dekretentwurf folgt auf die Änderung des Glücksspielgesetzes, die praktische Erfahrung und die technologische Entwicklung.
In diesem Dekretentwurf werden die Bedingungen für den Betrieb von Glücksspielen, die im Glücksspielgesetz enthalten sind, erweitert und festgelegt, um das ordnungsgemäße Funktionieren von Glücksspielen zu gewährleisten und somit ein optimales Niveau des Spielerschutzes sicherzustellen. Daraus folgt, dass bestimmte Rechte und Pflichten, die in einzelnen Dekreten oder einzelnen Verwaltungsakten vorgesehen sind, in Rechtsakten neu geregelt werden, die von den bisherigen Rechtsakten abweichen. Die genaue Festlegung der Betriebsbedingungen erhöht auch die Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Der Dekretentwurf enthält auch eine Liste verbotener Risikoprämien, die auf die aktuelle Situation auf dem Glücksspielmarkt reagieren. Die Aufzeichnungs- und Berichterstattungspflicht stellt sicher, dass die staatlichen Verwaltungsbehörden im Bereich des Glücksspiels die erforderlichen Informationen zur Durchführung einer wirksamen Überwachung und damit zur Einhaltung der durch das Glücksspielgesetz und seine nachgeordneten Durchführungsverordnungen erlassenen Vorschriften zur Verfügung stellen.
10. Verweise auf Grundlagentexte: 2023/0448/CZ
Die Grundlagentexte wurden im Rahmen einer früheren Notifizierung übermittelt:
2023/0448/CZ
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
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