Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2024) 1782
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2024/0374/IE
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20241782.DE
1. MSG 001 IND 2024 0374 IE DE 03-07-2024 IE NOTIF
2. Ireland
3A. Franchise Section
Department of Housing, Local Government and Heritage
Custom House
Dublin 1
D01 W6X0
Ireland
3B. Franchise Section
Department of Housing, Local Government and Heritage
Custom House
Dublin 1
D01 W6X0
Ireland
4. 2024/0374/IE - SERV60 - Internetservices
5. Teil 5 des Wahlreformgesetzes 2022
6. Anbieter von Vermittlungsdiensten werden verpflichtet, Compliance-Bekanntmachungen zu befolgen, welche die Wahlkommission im Zusammenhang mit Desinformation und/oder manipulativem/unauthentischem Verhalten in Wahlphasen herausgeben kann.
7.
8. Teil 5 des Wahlreformgesetzes 2022 wird vor seinem Inkrafttreten zusammen mit dem Gesetz über das allgemeine System der Wahlreform (Änderung) 2024 notifiziert, mit dem Änderungen am ursprünglichen Teil 5 vorgenommen werden.
Teil 5 des Wahlreformgesetzes 2022 zielt darauf ab, die Integrität der Wahlen in Irland vor Fehlinformationen im Internet, Desinformation im Internet und unauthentischem/manipulativem Verhalten im Internet zu schützen.
Wenn er in Kraft ist, soll in Teil 5 vorgesehen werden, dass der irischen Wahlkommission (An Coimisiún Toghcháin) Überwachungs- und Ermittlungsaufgaben in Bezug auf die Verbreitung von Desinformation im Internet im Zusammenhang mit Wahlprozessen, Fehlinformationen im Internet über Wahlprozesse sowie Funktionen zur Verhinderung manipulativer oder unauthentischer Verhaltensweisen im Internet im Zusammenhang mit Wahlprozessen übertragen werden. Angesichts der legislativen Entwicklungen in der Europäischen Union seit dem Erlass des Wahlreformgesetzes 2022 wird vorgeschlagen, Änderungen an Teil 5 vorzulegen, um dessen Bestimmungen mit denen des EU-Gesetzes über digitale Dienste und den einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr in Einklang zu bringen und zu harmonisieren.
Eine konsolidierte Fassung von Teil 5 (d. h. Teil 5 mit den vorgeschlagenen einschlägigen Änderungen) wird notifiziert.
Die Bestimmungen von Teil 5 wurden der Europäischen Kommission ursprünglich unter der Nummer 2022/0376/IRL (die nun von den irischen Behörden zurückgezogen wurde) während der Durchfahrt des damaligen Wahlreformgesetzes durch die Häuser des Oireachtas (d. h. Häuser des Parlaments) mitgeteilt. Teil 5 wurde nie begonnen und ist derzeit nicht in Kraft. Alle Bestimmungen sowohl in Teil 5 des Wahlreformgesetzes 2022 als auch in den Änderungen des allgemeinen Systems können erforderlichenfalls nach Abschluss des TRIS-Prozesses geändert werden, um den Antworten der Kommission Rechnung zu tragen, und bevor die Bestimmungen in Kraft treten.
9. Teil 5 des Wahlreformgesetzes 2022 (in der durch das Wahlreformgesetz 2024 geänderten Fassung) wird, sobald er in Angriff genommen wurde, einen Regelungsrahmen zum Schutz der Integrität von Wahlen und Referenden in Irland vor der Verbreitung oder Veröffentlichung von Online-Desinformation, Fehlinformationen und manipulativem oder unauthentischem Verhalten im Internet im Zusammenhang mit Informationen über Wahlprozesse bieten.
Seit der Notifizierung von Teil 5 durch die irischen Behörden im Jahr 2022 (nunmehr zurückgezogen) haben wir festgestellt, dass sich das Regelungsumfeld der EU für Online-Inhalte erheblich verändert hat, wobei eine Reihe wichtiger Maßnahmen nun in Kraft sind oder noch ausstehen, darunter:
• der gestärkte Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation, der am 16. Juni 2022 vereinbart wurde,
• Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (bekannt als Gesetz über digitale Dienste oder Gesetz über digitale Dienste), die am 17. Februar 2024 in der gesamten Europäischen Union in Kraft getreten ist,
• Verordnung (EU) 2024/900 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 über die Transparenz und das Zielausrichtung politischer Werbung, die ab dem 10. Oktober 2025 in der gesamten Europäischen Union gelten wird, und
• die kürzlich angenommene Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über künstliche Intelligenz).
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen und nach Konsultationen mit dem Technologiesektor und einer Reihe anderer Interessenträger haben die irischen Behörden Teil 5 des Wahlreformgesetzes 2022 geprüft, um Änderungen zur Angleichung und Harmonisierung seiner Bestimmungen an die Bestimmungen des EU-Gesetzes über digitale Dienste vorzulegen, damit der Teil vorbehaltlich der Standpunkte der Kommission eingeleitet werden kann. Das allgemeine System der Wahlreform (Änderungsgesetz 2024) enthält die nun vorgeschlagenen Änderungen zu Teil 5.
10. Verweise auf die Grundlagentexte: 2022/0376/IRL
Die Grundlagentexte wurden in einer früheren Notifizierung übermittelt:
2022/0376/IRL
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
email: grow-dir2015-1535-central@ec.europa.eu