Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2024) 3050
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2024/0617/SE
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20243050.DE
1. MSG 001 IND 2024 0617 SE DE 14-11-2024 SE NOTIF
2. Sweden
3A. Kommerskollegium
3B. Transportstyrelsen
4. 2024/0617/SE - T40T - Stadt- und Straßenverkehr
5. Vorschriften und allgemeine Empfehlungen der schwedischen Verkehrsagentur zu den technischen Anforderungen für Fahrzeugkombinationen mit einer Länge von mehr als 25,25 Metern.
6. Kombinationen von Lastkraftwagen und Anhängern.
7.
8. Diese Vorschriften werden aufgrund von Kapitel 4 § 17f der Straßenverkehrsverordnung (1998:1276) erlassen, die am 31. August 2023 in Kraft getreten ist. In Kapitel 4 § 17f heißt es, dass die schwedische Verkehrsverwaltung oder, wenn die Gemeinde der Straßenbetreiber ist, die Gemeinde vorsehen kann, dass auf einer bestimmten Straße, einem Teil einer Straße oder einem Straßenabschnitt ungeachtet von § 17 eine Fahrzeugkombination mit einer Länge von höchstens 34,5 Metern einschließlich Ladung gefahren werden darf, sofern bestimmte Bedingungen für die Fahrzeugkombination erfüllt sind.
Eine dieser Bedingungen besteht darin, dass das Fahrzeug bzw. die Fahrzeugkombination die von der schwedischen Verkehrsagentur festgelegten Anforderungen an die Konstruktion oder Ausrüstung erfüllt. Der Vorschriftenentwurf enthält solche Anforderungen und bezieht sich insbesondere auf Stabilität, Platzbedarf, Startfähigkeit, Bremssystem, indirektes Sichtfeld und verlängerten Radstand. Diese Vorschriften ersetzen die geltenden Vorschriften TSFS 2023:42 und enthalten zusätzliche Fahrzeugkombinationen.
9. Übergeordnetes Ziel der Regelung in Kapitel 4 § 17 der Straßenverkehrsverordnung ist es, die Verkehrseffizienz zu steigern und die Auswirkungen des Verkehrs auf das Klima zu verringern. Gleichzeitig darf der Verkehr dieser langen Fahrzeugkombinationen keine Schäden oder vorzeitigen Verschleiß der Infrastruktur verursachen, er darf die Aufrechterhaltung der Straßenverkehrssicherheit nicht behindern, und er darf den Zugang für den übrigen Verkehr auf Straßen, die die Straßenverkehrsbehörden durch Vorschriften für den Verkehr mit Fahrzeugkombinationen von bis zu 34,5 Metern zugelassen haben, nicht beeinträchtigen.
Die Vorschriften sollen in Bezug auf die Konstruktion oder Ausrüstung des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination die Einhaltung dieser Bedingungen gewährleisten, wenn sie auf Straßen verwendet werden, die für den Verkehr mit Fahrzeugkombinationen bis zu 34,5 Metern durch den Staat oder den kommunalen Straßenbetreiber zugelassen wurden. Die schwedische Verkehrsagentur hat bereits früher Vorschriften (TSFS 2023:42) zu diesem Thema erlassen. Nach einer Untersuchung schlägt die schwedische Verkehrsagentur vor, das ausgewiesene Straßennetz zusätzlichen Fahrzeugkombinationen zur Verfügung zu stellen. Da es im Vergleich zu den geltenden Vorschriften so viele Änderungen gibt, hat sich die schwedische Verkehrsagentur dafür entschieden, eine neue Ausgabe herauszugeben.
10. Verweis(e) auf Grundlagentext(e): Keine Grundlagentexte vorhanden
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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