Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2024) 3151
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2024/0643/FI
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20243151.DE
1. MSG 001 IND 2024 0643 FI DE 26-11-2024 FI NOTIF
2. Finland
3A. Työ- ja elinkeinoministeriö
Työllisyys ja toimivat markkinat -osasto
PL 32
FI-00023 VALTIONEUVOSTO
Puhelin +358 29 5047261
maaraykset.tekniset.tem@gov.fi
3B. Sosiaali- ja terveysministeriö
Turvallisuus ja terveys -osasto
PL 33
FI-00023 VALTIONEUVOSTO
Puhelin +358 295 16001
kirjaamo.stm@gov.fi
4. 2024/0643/FI - X00M - Waren und diverse Produkte
5. Vorschlag der Regierung an das Parlament zur Änderung des Tabakgesetzes
6. Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten, Nachfüllbehälter, nikotinhaltige Flüssigkeiten, andere Flüssigkeiten als nikotinhaltige Flüssigkeiten, die zur Verwendung in elektronischen Zigaretten bestimmt sind
7.
8. Der Vorschlag betrifft Änderungen des Tabakgesetzes. Die Änderung ist erforderlich, weil der Verkauf von Nikotinbeuteln infolge einer Änderung der Auslegung des Arzneimittelgesetzes liberalisiert wurde.
Mit dem Vorschlag wird der Eintrag in das Regierungsprogramm der Regierung von Premierminister Petteri Orpo umgesetzt, wonach Nikotinbeutel in den Geltungsbereich des Tabakgesetzes aufgenommen werden und deren Verkauf gemäß den Vorschriften zur Verhinderung des Konsums durch Jugendliche, Paralleleinfuhren und illegalem Handel sowie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität genehmigt wird. Einzelhandelsverkäufe sind genehmigungspflichtig, die Nikotingrenzwerte der Erzeugnisse werden an die in den Nachbarländern geltenden angeglichen, und es werden nur Aromen für Erwachsene zugelassen.
Im Gesetzentwurf wird vorgeschlagen, dem Tabakgesetz eine Definition für „rauchloses Nikotinerzeugnis“ hinzuzufügen, das Nikotinbeutel und Erzeugnisse, die diesen sehr ähnlich sind, abdecken würde. Typischerweise handelt es sich um dem Schnupftabak ähnliche Produkte, die keine Tabakpflanze enthalten, aber Nikotin enthalten und die in Bezug auf Gebrauch und Aussehen dem traditionellen Tabak zum oralen Gebrauch ähnlich sind.
Für rauchlose Nikotinprodukte würde ein Nikotingrenzwert (bis zu 16,6 Milligramm Nikotin pro Gramm Produkt) festgelegt und charakteristische Düfte oder Aromen mit Ausnahme von Menthol und Minze verboten.
In anderer Hinsicht wird vorgeschlagen, rauchlose Nikotinerzeugnisse in ähnlicher Weise zu regulieren, wie das Tabakgesetz die Tabakerzeugnisse und nikotinhaltige Flüssigkeiten regelt. Auf den Packungen der Erzeugnisse wären gesundheitsbezogene Warnhinweise erforderlich, und die Gestaltung der Verpackung würde harmonisiert. Der Einzelhandelsverkauf von Erzeugnissen wäre genehmigungspflichtig, der Großhandelsverkauf wäre meldepflichtig und der Fernabsatz von Erzeugnissen wäre verboten. Für Einfuhren würden beispielsweise Mengen- und Zeitbegrenzungen auferlegt. Die Erzeugnisse und deren Verkauf würden Aufsichtsgebühren unterliegen. Die Verwendung von rauchfreien Nikotinprodukten wäre im Innen- und Außenbereich verboten – wie Spielplätze von Kindergärten und Vorschul- und Grundschuleinrichtungen sowie Berufs- und Sekundarschulen. Der Besitz und die Einfuhr aller Tabakersatzstoffe wäre für Personen unter 18 Jahren verboten.
Das vorgeschlagene Gesetz soll so bald wie möglich nach Ablauf der Stillhaltefrist gemäß der Richtlinie über technische Vorschriften in Kraft treten. Die Bestimmungen über die Merkmale und Packungen rauchfreier Nikotinprodukte träten jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft. Darüber hinaus enthält der Gesetzesvorschlag eine Reihe von Übergangsbestimmungen.
9. Ziel des Vorschlags ist es, insbesondere Kinder und Jugendliche vor den schädlichen Auswirkungen von Nikotinbeuteln zu schützen. Im Einklang mit dem Regierungsprogramm zielt der Vorschlag darauf ab, die Verwendung von Nikotinbeuteln bei jungen Menschen zu verhindern. Ein weiteres Ziel lautet, die lebensbedrohliche Nikotinvergiftung zu reduzieren, die kleine Kinder erleiden können, wenn sie Nikotinbeutel schlucken oder lutschen.
Mit der vorgeschlagenen Verordnung soll jedoch sichergestellt werden, dass Nikotinbeutel als Alternative zu illegal in Verkehr gebrachten Snus wird, weiterhin ausreichend attraktiv bleiben. Der Vorschlag zielt auch darauf ab, die Entstehung eines illegalen Marktes für Nikotinbeutel zu verhindern. Die in dem Vorschlag enthaltenen Regulierungslösungen zielen darauf ab, graue Einfuhren und illegalen Handel zu verhindern und die organisierte Kriminalität im Zusammenhang mit der Einfuhr von Snus zu bekämpfen, die in Zukunft mit der Einfuhr von Nikotinbeuteln in Verbindung gebracht werden könnte, wenn die Verordnung deutlich strenger wäre als in den Nachbarländern.
10. Verweise auf Grundlagentexte: Die grundlegenden Texte wurden im Zusammenhang mit einer früheren Notifizierung vorgelegt:
2015/0490/FIN
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16.
TBT-Aspekt:
Der Entwurf ist eine technische Vorschrift oder eine Konformitätsbewertung.
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
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