Mitteilung 901
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2025) 1070
Informationsverfahren EG - EFTA
Notifizierung: 2025/9008/NO
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20251070.DE
1. MSG 901 IND 2025 9008 NO DE 11-04-2025 NO NOTIF
2. Norway
3A. Royal Ministry of Trade, Industry and Fisheries
Departement of Trade Policy
P.O. Box 8090, Dep
NO-0032 Oslo
Norway
3B. Royal Ministry of Trade, Industry and Fisheries
Departement of Trade Policy
P.O. Box 8090, Dep
NO-0032 Oslo
Norway
4. 2025/9008/NO - SERV - Dienste der Informationsgesellschaft
5. Entwurf eines Gesetzes über Besuchergebühren
6. Besuchergebühren
7.
Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt
Informationsgesellschaft
Die Gebühr gilt gleichermaßen für alle Anbieter von Unterkünften in den Kommunen (die einzige vorgeschlagene Ausnahme betrifft Fahrgastschiffe im Transitverkehr und andere ähnliche Beherbergungsdienstleistungen). Die Gebühr gilt zudem gleichermaßen für alle Arten von Besuchern innerhalb der Gemeinde, unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Besucher oder Anbieter, dem Herkunftsort usw. Die Vorschriften führen daher weder direkt noch indirekt zu irgendeiner Form von Diskriminierung.
Der Fußabdruck der Tourismusbranche in Bezug auf Natur und Klima ist erheblich, und für einige lokale Gemeinschaften stellt er eine Herausforderung dar, wenn viele Besucher in der Hauptsaison eintreffen. Mehr Touristen bringen eine erhöhte Belastung für öffentliche Güter wie Wege, öffentliche Toiletten und Abfallbewirtschaftung mit sich. Die Regierung hält es für notwendig, den Kommunen ein neues Instrument in Form einer kommunalen Beherbergungsgebühr zur Verfügung zu stellen, um die Herausforderungen zu bewältigen, die sich aus der verstärkten Finanzierung von Tourismusaktivitäten ergeben.
Nach Einschätzung des Ministeriums eignet sich die Maßnahme zur Bewältigung der Finanzierungsherausforderungen, mit denen Kommunen aufgrund der zunehmenden Tourismusaktivität konfrontiert sind. Die kommunale Beherbergungsgebühr wird als prozentualer Aufschlag von 3 % des für die Unterkunft gezahlten Entgelts ohne Mehrwertsteuer berechnet. Nach Auffassung des Ministeriums handelt es sich dabei um eine moderate und proportionale Gebühr.
8. Bei dem Vorschlag handelt es sich um ein neues Gesetz, mit dem eine Besuchergebühr in Norwegen eingeführt wird. Mit dem Gesetz wird das Recht der Kommunen in Norwegen geregelt, eine kommunale Beherbergungsgebühr von 3 % einzuführen. Die Einführung der Beherbergungsgebühr wird für jede Gemeinde freiwillig sein. Die Gebühr gilt für Hotels, Hotelschiffe, Freizeitboote in Gästehäfen, Campingplätze, Wohnmobilparks, Hostels, Privatvermietungen und andere Unterkunftsaktivitäten. Es wird vorgeschlagen, die Einnahmen aus der Gebühr in voller Höhe an die Kommunen zurückzugeben, damit diese tourismusbezogene öffentliche Güter wie Müllabfuhr, Reinigung von Toiletten und Bewirtschaftung von Wanderwegen zum Nutzen sowohl der Einheimischen als auch anderer Besucher abdecken können. Der Vorschlag erstreckt sich auf gewerbliche kurzfristige Beherbergungsdienstleistungen über Online-Plattformen, wenn der Anbieter in Norwegen nicht mehrwertsteuerpflichtig ist. Daher sind die Online-Plattformen für Unterkünfte, die von den nicht mehrwertsteuerpflichtigen Personen für Aufenthalte unter 30 Tagen angeboten werden, dafür verantwortlich, die Gebühr zu den über ihre Plattformen abgewickelten Zahlungen hinzuzufügen. Darüber hinaus ist die Online-Plattform für die Zahlung der Gebühr an die Gemeinde verantwortlich, in der die Unterkunft stattgefunden hat.
9. Ziel der Regierung ist es, die höchstmögliche Gesamtwertschöpfung in der norwegischen Wirtschaft innerhalb nachhaltiger Rahmenbedingungen zu fördern, was bedeutet, dass alle Geschäftstätigkeiten sozial, ökologisch und wirtschaftlich nachhaltig sein müssen. Der Fußabdruck der Tourismusbranche in Bezug auf Natur und Klima ist nicht unerheblich, und für einige lokale Gemeinschaften kann der Zustrom von Besuchern in der Hauptsaison eine Herausforderung darstellen. Mehr Tourismus kann zu einer erhöhten Belastung für öffentliche Güter wie den Zugang zu Wanderwegen, öffentliche Toiletten und die Abfallbewirtschaftung führen. Die norwegische Regierung schlägt daher vor, den Kommunen die Möglichkeit zu geben, eine kommunale Beherbergungsgebühr einzuführen, um die Herausforderungen zu bewältigen, die sich aus den zunehmenden Tourismusaktivitäten ergeben. Der Vorschlag sieht vor, dass die Besucher in größerem Umfang als bisher die Kosten tragen, die sie den von ihnen besuchten lokalen Gemeinschaften auferlegen.
10. Verweise auf die Grundlagentexte: Keine Grundlagentexte verfügbar
11. Nein
12.
13. Nein
14. Ja
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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