Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2025) 1630
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2025/0318/IT
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20251630.DE
1. MSG 001 IND 2025 0318 IT DE 25-06-2025 IT NOTIF
2. Italy
3A. Ministero delle Imprese e del Made in Italy
Dipartimento Mercato e Tutela
Direzione Generale Consumatori e Mercato
Divisione II. Normativa tecnica - Sicurezza e conformità dei prodotti, qualità prodotti e servizi
00187 Roma - Via Molise, 2
3B. Ministero delle Imprese e del Made in Italy
Ufficio Legislativo
4. 2025/0318/IT - SERV20 - E-Commerce
5. JÄHRLICHER GESETZESENTWURF ZU KLEINEN UND MITTLEREN UNTERNEHMEN – KAPITEL IV (Artikel 12 bis 16) „BEKÄMPFUNG GEFÄLSCHTER BEWERTUNGEN“
6. MEDIEN – MIT DEM INTERNET VERBUNDENE DIENSTE
7.
8. Durch die nachfolgend erläuterte Neuformulierung des Kapitels IV werden die Ergebnisse des Dialogs mit der Europäischen Kommission unter Beachtung der getroffenen Feststellungen und der sich aus dem Recht der Europäischen Union ergebenden Bestimmungen umgesetzt.
Das neue Kapitel IV des vorliegenden Gesetzesentwurfs enthält Bestimmungen, die darauf abzielen, das Phänomen gefälschter Bewertungen zu bekämpfen und die Verbraucher vor den sich daraus ergebenden Risiken und Einflüssen zu schützen. Die Regelung gilt für Online-Bewertungen im Zusammenhang mit Produkten, Dienstleistungen, die von Gastronomiebetrieben und touristischen Einrichtungen mit Sitz in Italien angeboten werden, einschließlich Unterkünften, SPA-Einrichtungen sowie touristischen Attraktionen. Der Anwendungsbereich ist gemäß Artikel 117 Absatz 2 Buchstabe e der Verfassung und den Grundsätzen der Europäischen Union im Bereich des Wettbewerbs auf Dienstleistungen beschränkt, die im nationalen Hoheitsgebiet von in Italien niedergelassenen Wirtschaftsteilnehmern erbracht werden.
Im Gesetzesentwurf werden die Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Bewertungen festgelegt, wobei vorgesehen ist, dass Bewertungen nur von Personen vorgenommen werden dürfen, die tatsächlich von dem Produkt oder der Dienstleistung profitiert haben, jegliche Form eines unangemessenen Anreizes wird ausgeschlossen.
Die Regelung erstreckt sich auch auf die Rechte bewerteter Strukturen, einschließlich der Frage, wie illegale oder veraltete Bewertungen gemeldet werden können, und sieht ein Verbot des Kaufs und Verkaufs von Online-Bewertungen aus etwaigen Gründen vor.
Ferner ist vorgesehen, dass die italienische Wettbewerbsbehörde (AGCM) nach Anhörung der zuständigen Behörden geeignete unverbindliche Leitlinien erlässt, die den Unternehmen als Anleitung dienen sollen, wie sie die Rechtmäßigkeitsanforderungen von Online-Bewertungen erfüllen können, ohne jedoch verbindliche Verpflichtungen für Anbieter von Vermittlungsdiensten einzuführen. Dieselbe Behörde übt auch die im Verbrauchergesetzbuch vorgesehenen Ermittlungs- und Sanktionsbefugnisse aus, während die Regulierungsbehörde für Kommunikation (AGCOM) als nationaler Koordinator digitaler Dienste Aufgaben der Verbindung zur Europäischen Kommission und den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten wahrnimmt.
9. Dieser Rahmen spiegelt in seiner gegenüber dem zuvor notifizierten Entwurf einer Norm (Notifizierung 2025/0022/I) überarbeiteten Fassung die Diskussion mit der Europäischen Kommission wider und entspricht den Bedenken der Kommission im Einklang mit dem Rechtsrahmen der Union.
Der neue Wortlaut der Norm zielt darauf ab, falsche Online-Bewertungen zu bekämpfen, die dem Wettbewerb schaden und Verbraucherinnen und Verbraucher täuschen, indem die Veröffentlichung von Bewertungen im Tourismus- und Gastronomiesektor behutsam geregelt wird.
Es werden klare Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Überprüfungen gestellt, um sicherzustellen, dass sie authentisch sind und nicht das Ergebnis von unangemessenen Anreizen. So werden die Rechte der überprüften Strukturen festgelegt, mit der Möglichkeit, rechtswidrige und nicht mehr aktuelle Bewertungen zu melden.
Die Norm verbietet ausdrücklich den Kauf und Verkauf von Bewertungen und unterbindet unlautere geschäftliche Handlungen. Die Vorschriften sehen auch die Annahme von Leitlinien durch die AGCM vor, um die Richtigkeit der Bewertungen zu fördern und die Achtung der Meinungsfreiheit und den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten, ohne den Anbietern von Vermittlungsdiensten einen allgemeinen Überwachungsaufwand aufzuerlegen.
10. Verweise auf Grundlagentexte: Es liegen keine Grundlagentexte vor.
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
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