Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2025) 3043
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2025/0643/FR
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20253043.DE
1. MSG 001 IND 2025 0643 FR DE 22-10-2025 FR NOTIF
2. France
3A. Ministères économiques et financiers
Direction générale des entreprises
SCIDE/SQUALPI/PNRP
Bât. Sieyès -Teledoc 143
61, Bd Vincent Auriol
75703 PARIS Cedex 13
d9834.france@finances.gouv.fr
3B. Ministère de l'économie, des finances et de la souveraineté industrielle et numérique
Direction du budget
1ère sous-direction/bureau des recettes
Bât. Colbert
139, rue de Bercy
75572 PARIS Cedex 12
4. 2025/0643/FR - H10 - Glücksspiele
5. Verordnung über die Erprobung von Spielen mit geldwerten digitalen Gegenständen
6. Erprobung von Spielen mit geldwerten digitalen Gegenständen
7.
8. Der Verordnungsentwurf wird auf der Grundlage der Artikel 40 und 41 des Gesetzes Nr. 2024-449 vom 21. Mai 2024 über die Sicherung und Regulierung des digitalen Raums erlassen, mit dem für eine dreijährige Erprobungsphase die Durchführung von Online-Spielen genehmigt wurde, bei denen volljährige Spieler, die sich bereit erklärt haben, finanzielle Aufwendungen zu tätigen, mittels eines zufallsbasierten Verfahrens geldwerte digitale Gegenstände erhalten können.
In diesem Zusammenhang werden im Verordnungsentwurf die Kategorien und zusätzlichen Belohnungen aufgeführt, die im Rahmen dieser Erprobung zulässig sind. Zudem werden die Informationen festgelegt, die der Regulierungsbehörde, der Nationalen Glücksspielbehörde, vorab gemeldet werden müssen, bevor ein Glücksspielangebot auf den Markt gebracht wird; die Verfahren für die Eröffnung, Verwaltung und Schließung von Spielerkonten durch den Spieleanbieter; eine Aufzählung der Daten, die der Nationalen Glücksspielbehörde von den Anbietern zur Verfügung gestellt werden, sowie deren Format und Übertragungsverfahren; und schließlich die Verfahren, mit denen Spieleanbieter Mechanismen einrichten müssen, die darauf abzielen, übermäßiges oder pathologisches Glücksspielverhalten zu verhindern.
9. Die Erprobung von Spielen mit geldwerten digitalen Gegenständen erfolgt im Rahmen der Entwicklung der sogenannten „Web 3.0“-Technologien, insbesondere der Blockchain, die für Anbieter von Online-Spielen große Chancen im Hinblick auf Entwicklung und Innovation darstellen.
Da die französischen Rechtsvorschriften für Glücks- und Wettspiele nur schwer auf diese neue Tätigkeit anwendbar sind, die sowohl Elemente von Videospielen als auch von Glücksspielen aufweist, hat der Gesetzgeber eine eigene auf drei Jahre angelegte Erprobungsregelung geschaffen, um Online-Glücksspiele zu überwachen und zu regulieren, bei denen in erster Linie geldwerte digitale Gegenstände und ergänzend andere begrenzte Belohnungen, mit Ausnahme von Belohnungen in gesetzlich anerkannten Zahlungsmitteln, erlangt werden können. Geldwerte digitale Gegenstände werden vom Gesetzgeber als Spielelemente definiert, die den Spielern ein oder mehrere mit dem Spiel verbundene Rechte einräumen und die gegen Bezahlung unmittelbar oder mittelbar an Dritte übertragen werden können (wie zum Beispiel Non-Fungible Token oder Utility-Token).
10. Verweise auf Grundlagentexte:
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Nein
16.
TBT-Aspekt: Nein
SPS-Aspekt: Nein
**********
Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
email: grow-dir2015-1535-central@ec.europa.eu