Mitteilung 001
Mitteilung der Kommission - TRIS/(2025) 3359
Richtlinie (EU) 2015/1535
Notifizierung: 2025/0707/CZ
Mitteilung eines Entwurfstextes eines Mitgliedstaats
Notification – Notification – Notifzierung – Нотификация – Oznámení – Notifikation – Γνωστοποίηση – Notificación – Teavitamine – Ilmoitus – Obavijest – Bejelentés – Notifica – Pranešimas – Paziņojums – Notifika – Kennisgeving – Zawiadomienie – Notificação – Notificare – Oznámenie – Obvestilo – Anmälan – Fógra a thabhairt
Does not open the delays - N'ouvre pas de délai - Kein Fristbeginn - Не се предвижда период на прекъсване - Nezahajuje prodlení - Fristerne indledes ikke - Καμμία έναρξη προθεσμίας - No abre el plazo - Viivituste perioodi ei avata - Määräaika ei ala tästä - Ne otvara razdoblje kašnjenja - Nem nyitja meg a késéseket - Non fa decorrere la mora - Atidėjimai nepradedami - Atlikšanas laikposms nesākas - Ma jiftaħx il-perijodi ta’ dewmien - Geen termijnbegin - Nie otwiera opóźnień - Não inicia o prazo - Nu deschide perioadele de stagnare - Nezačína oneskorenia - Ne uvaja zamud - Inleder ingen frist - Ní osclaíonn sé na moilleanna
MSG: 20253359.DE
1. MSG 001 IND 2025 0707 CZ DE 25-11-2025 CZ NOTIF
2. Czechia
3A. Úřad pro technickou normalizaci, metrologii a státní zkušebnictví
Biskupský dvůr 1148/5
110 00 Praha 1
tel: +420 221 802 216
e-mail: eu9834@unmz.gov.cz
3B. Státní úřad pro jadernou bezpečnost
Senovážné náměstí 9,
110 00 Praha 1
Tel.:+420 221 624 746
e-mail: pravni.oddeleni@sujb.gov.cz
4. 2025/0707/CZ - X00M - Waren und diverse Produkte
5. Entwurf eines Dekrets zur Änderung des Dekrets Nr. 374/2016 über die Buchführung und die Kontrolle von Kernmaterial und die Berichterstattung über Informationen darüber
6. Kernmaterial
7.
8. Die vorliegende Änderung des Dekrets enthält nur die notwendigen einzelnen Änderungen des ursprünglichen Textes, mit denen ausgewählte Prozesse im Bereich der Buchführung über Kernmaterial und seine Kontrolle auf der Grundlage von Problemen, die in der Anwendungspraxis festgestellt wurden, gestrafft und vereinfacht werden. Der Kern der Regelung in diesem Bereich wird beibehalten. Mit dem Entwurf soll vor allem der Gesetzesänderung Rechnung getragen werden, die auf bestimmte Änderungen im Bereich der Buchführung über Kernmaterial und seine Kontrolle zielt. Auf der legislativen Ebene wurden auch die Verpflichtungen von Personen präzisiert, die sogenannte Schutzeinrichtungen betreiben oder zu betreiben beabsichtigen. Die Änderungen betrafen Anforderungen an Projekte für Schutzeinrichtungen, insbesondere die Einhaltung der technischen Anforderungen an eine unabhängige Stromversorgung und Beleuchtung sowie an Bauwerke und deren Änderungen (vgl. § 166 Absatz 6 des Gesetzes). Diese gesetzlichen Vorschriften sind auf der Ebene der Umsetzung durch den notifizierten Entwurf eines Dekrets festzulegen. Die neuen Rechtsvorschriften sind auch für den geplanten Bau neuer kerntechnischer Anlagen und die Konzeption oder Entwicklung kleiner modularer Reaktoren von Bedeutung.
Stichworte: Kernmaterial, Sicherungsmaßnahmen, Buchführung, Kontrolle, Dokumentation
9. Der Entwurf eines Dekrets zur Änderung des Dekrets Nr. 374/2016 über die Buchführung über Kernmaterial und seine Kontrolle und die Berichterstattung über Informationen darüber wird im Zusammenhang mit der Änderung des Gesetzes Nr. 263/2016, des Atomgesetzes (im Folgenden das „Gesetz“), d. h. des Gesetzes Nr. 83/2025 zur Änderung des Gesetzes Nr. 263/2016, des Atomgesetzes, in der geänderten Fassung, vorgelegt. Der Entwurf eines Dekret entspricht den durch diese Änderung eingeführten Änderungen im Bereich der Buchführung über Kernmaterial und seine Kontrolle, insbesondere der Änderungen in § 166 des Gesetzes. Mit der vorgeschlagenen Änderung werden Änderungen im Bereich der Nichtverbreitung von Kernwaffen berücksichtigt, insbesondere die Klarstellung der Verpflichtungen von Personen, die sogenannte Schutzeinrichtungen betreiben oder zu betreiben beabsichtigen. Diese Änderungen beruhen auf einer Bewertung der derzeitigen Praktiken bei der Durchführung von Inspektionen von Schutzeinrichtungen und auf der Forderung nach einer wirksameren internationalen Inspektion durch die Internationale Atomenergie-Organisation. Gleichzeitig werden mit dem Entwurf eines Dekrets die auf Ebene der Europäischen Union (Euratom) neu erlassenen Rechtsvorschriften angepasst. Ziel des Änderungsentwurfs ist es, das bereits bewährte System der Buchführung über Kernmaterial und seine Kontrolle im Einklang mit den gesetzlich festgelegten Verpflichtungen zu verbessern und den Verpflichtungen oder Empfehlungen Rechnung zu tragen, die sich aus den einschlägigen internationalen Dokumenten ergeben.
Der Grundlagentext – das Gesetz Nr. 263/2016 – wurde der Notifizierungsmitteilung 2024/0259/CZ beigefügt. Die in die TRIS-Datenbank hochgeladenen Versionen gelten bis zum 31.12.2025 und ab dem 1. 1. 2026 in Kraft.
Das Dekret Nr. 374/2016, das durch die Änderung geändert wird, wurde unter der Nummer 2016/0298/CZ notifiziert.
10. Verweise auf Grundlagentexte: 2024/0259/CZ, 2016/0298/CZ
Die Grundlagentexte wurden in einer früheren Notifizierung übermittelt:
2024/0259/CZ
2016/0298/CZ
11. Nein
12.
13. Nein
14. Nein
15. Ja
16.
TBT-Aspekt:
Der Entwurf ist eine technische Vorschrift oder eine Konformitätsbewertung.
SPS-Aspekt: Nein
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Europäische Kommission
Allgemeine Kontaktinformationen Richtlinie (EU) 2015/1535
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